Norm: UWG §14 Abs1 B1
Rechtssatz: Wird ein Geschäftszweig ausgegliedert, so ist die ausgliedernde Gesellschaft für Wettbewerbsverstöße nicht aktiv legitimiert, die nur den ausgegliederten Geschäftszweig direkt betreffen. Die ausgliedernde Gesellschaft ist als Gesellschafterin der ausgegliederten Gesellschaft bloße Kapitalgeberin. Entscheidungstexte 4 Ob 174/04y Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ERVO 1994 §13 Abs3WGG 1979 idF der WRN 1999 §14 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Durch eine Änderung der Berechnungsgrundlage ändert sich das Entgelt entsprechend. Die Fälligkeit hängt jedoch von einer Erfüllung der Informationspflicht und Vorschreibung ab. Damit ist aber auch eine - die Einhaltung der Informationspflicht vorausgesetzt - rückwirkende Einforderung von Erhöhungsbeträgen nach § 14 Abs 1 zweiter Satz WGG innerhalb der Verjährungsfrist ... mehr lesen...