Begründung: Dr. Alois B***** ist am ***** verstorben. Die Einschreiter sind die Kinder des Erblassers. In der Verlassenschaftssache nach Dr. Alois B***** hat die Todesfallaufnahme stattgefunden. Erbantrittserklärungen liegen bislang nicht vor. Die Einschreiter beantragten mit ihrer beim Erstgericht am 22. 6. 2008 eingelangten Eingabe (ua), „den dem öffentlichen Notar Mag. Christian K***** erteilten Auftrag als Gerichtskommissär ... zu widerrufen und an seiner Stelle einen anderen No... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen den wegen behaupteter zwischenzeitiger Änderung der Verhältnisse auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung gerichteten Antrag der Beklagten mit der
Begründung: ab, die aufgrund des bescheinigten Lauterkeitsverstoßes angenommene Wiederholungsgefahr sei nicht dadurch weggefallen, dass die beanstandete Spitzenstellungsbehauptung nunmehr aufgrund einer neueren Reichweitenuntersuchung allenfalls (vorübergehend) gerechtfertigt sein könnte. Die Gefährdung... mehr lesen...