RS OGH 2004/11/9 4Ob174/04y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.2004
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Norm

UWG §14 Abs1 B1

Rechtssatz

Wird ein Geschäftszweig ausgegliedert, so ist die ausgliedernde Gesellschaft für Wettbewerbsverstöße nicht aktiv legitimiert, die nur den ausgegliederten Geschäftszweig direkt betreffen. Die ausgliedernde Gesellschaft ist als Gesellschafterin der ausgegliederten Gesellschaft bloße Kapitalgeberin.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119472

Dokumentnummer

JJR_20041109_OGH0002_0040OB00174_04Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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