RS OGH 2006/9/28 4Ob148/06b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2006
beobachten
merken

Norm

UWG §14 Abs1 B1
IPRG §48 Abs2

Rechtssatz

Der Klagebefugnis nach § 14 Abs 1 UWG steht es nicht entgegen, dass die beanstandeten irreführenden Formulare - wie die Beklagte behauptet - nur vom Ausland aus versendet würden, wenn auch der inländische Markt betroffen ist. Eine Wettbewerbshandlung kann zwar in beliebig viele einzelne Handlungselemente (Fassen des Entschlusses; Planung; Herstellung der Briefsendungen, Transport der Formulare zum Aufgabeort uvm) zerlegt werden. Stehen jedoch diese einzelnen Elemente - wie hier - in einem engen faktischen und wirtschaftlichen Zusammenhang und sind sie auch vom selben Täter zu verantworten, so sind sie als Teile eines einheitlichen Geschehens anzusehen, das dort verwirklicht ist, wo es auf betroffenen Märkten wirksam wird (Marktwirkungsprinzip).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121490

Dokumentnummer

JJR_20060928_OGH0002_0040OB00148_06B0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten