Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhoben die XXXX (im Folgenden "Drittbeschwerdeführerin") und XXXX (im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") und beantragten die Feststellung, dass dieser durch die Ausstrahlung des Themenschwerpunktes " XXXX " vom XXXX in seinen Programmen (Radio und Fernsehen) die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 14, Abs. 3 bis 5 sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhoben die XXXX (im Folgenden "Drittbeschwerdeführerin") und XXXX (im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") und beantragten die Feststellung, dass dieser durch die Ausstrahlung des Themenschwerpunktes " XXXX " vom XXXX in seinen Programmen (Radio und Fernsehen) die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 14, Abs. 3 bis 5 sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 29.07.2014, am 08.08.2014 bei der KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) per E-Mail eingelangt, beantragte der ORF gemäß § 6a Abs. 3 ORF-G die Genehmigung des Online-Angebotes " XXXX ". 2.1. Mit Bescheid vom 22.07.2015 entschied die belangte Behörde wie folgt: "I.
Spruch: I. Die Bereitstellung des Online-Angebots " XXXX " wird über Antrag des Österreichischen Rundfunks (ORF) nach Maßgabe des am 08.08.2014 gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 18.06.2014, bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) am 20.06.2014 eingelangt, erhob die XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin) Beschwerde gegen XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführer) wegen der Ausstrahlung eines Beitrags unter dem Titel "XXXX. Pädophilie und Kirche" der Sendereihe "Hörbilder" im Hörfunkprogramm "Ö1" am 12.04.2014 sowie der Veröffentlichung dieses Beitrags auf der Website "oe1.orf.at"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 18.06.2014, bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) am 20.06.2014 eingelangt, erhob die XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin) Beschwerde gegen XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführer) wegen der Ausstrahlung eines Beitrags unter dem Titel "XXXX. Pädophilie und Kirche" der Sendereihe "Hörbilder" im Hörfunkprogramm "Ö1" am 12.04.2014 sowie der Veröffentlichung dieses Beitrags auf der Website "oe1.orf.at"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 18.06.2014, bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) am 20.06.2014 eingelangt, erhob die XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin) Beschwerde gegen XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführer) wegen der Ausstrahlung eines Beitrags unter dem Titel "XXXX. Pädophilie und Kirche" der Sendereihe "Hörbilder" im Hörfunkprogramm "Ö1" am 12.04.2014 sowie der Veröffentlichung dieses Beitrags auf der Website "oe1.orf.at"... mehr lesen...