Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Behördliches Verfahren: 1.1 Zur Popularbeschwerde Die XXXX (Erstbeschwerdeführer) und der XXXX (zum damaligen Zeitpunkt der Zweitbeschwerdeführer) erhoben am 10.08.2022 bei der Kommunikationsbehörde Austria (in Folge „belangte Behörde“) Popularbeschwerde gegen die Erstmitbeteiligte Partei (ErstmbP) wegen der XXXX -Sendung XXXX vom 15.07.2022 mit dem Titel XXXX . Die Beschwerdeführer werfen der ErstmbP... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), unter Berufung auf beigelegte Unterstützungserklärungen, gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G Beschwerde gegen den ORF (im Folgenden: Beschwerdegegner) wegen Unterlassung der Berichterstattung über die Veranstaltung „ XXXX “ am XXXX von XXXX Uhr auf dem XXXX . 2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , wurde von der belangten Behörde ausgesprochen: „Die Beschwerde wird g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der „ XXXX “ vom XXXX im Fernsehprogramm XXXX „Ja ich fühle mich ehrl... mehr lesen...