Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VVG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/18 91/11/0014 1 Stammrechtssatz Der Androhung einer Zwangsstrafe kommt kein Bescheidcharakater zu (Hinweis E 17.10.1983, 83/10/0244). Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. November 1992 verhängte die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel über den Beschwerdeführer gemäß § 5 VVG wegen der Weigerung, eine näher genannte, dem Beschwerdeführer "bescheidmäßig auferlegte" Verpflichtung zu erfüllen, eine Zwangsstrafe in der Höhe von S 5.000,--, gegen welchen Bescheid der Beschwerdeführer mit der Begründung: berief, dass es der gegen ihn gesetzten Vollstreckungsmaßnahme an einem Exekutionstitel fehle, weil die von der Behörde unterstellte Duldungs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §5 Abs2;
Rechtssatz: Zur Vollziehung des angedrohten Zwangsmittels iSd zweiten Satzes des § 5 Abs 2 VVG gehört auch der Akt der Vollstreckung einer bereits verhängten Zwangsstrafe. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998070015.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. 1. Zum Verfahren gemäß § 109 Nö Bauordnung 1976: Im April 1995 beantragte der Beschwerdeführer die Baubewilligung für ein landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude. Der agrartechnische Sachverständige (Gutachten vom 17. August 1995) und die Baubehörde kamen bei ihrer Beurteilung dieses Bauvorhabens zu dem Schluß, daß das als landwirtschaftliches Betriebsobjekt eingereichte Projekt hinsichtlich der konstruktiven Ausführung, der Materialien, der Raumanordnung und -größen, der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §2 Abs1;VVG §5 Abs1;VVG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/05/0208
Rechtssatz: Als Zwangsstrafe gemäß § 5 Abs 1 VVG darf immer nur EINE Zwangsstrafe verhängt werden, die jeweils dem Gebot des § 2 Abs 1 VVG entsprechen muß. Die kumulative Verhängung von Zwangsstrafe und Haft ist daher nicht im G ge... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 28. November 1993 wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer der näher angeführten Liegenschaft bzw. der darauf befindlichen Bauwerke verpflichtet, diese mit einer Hauskanalanlage zu versehen und sie an die öffentliche Kanalanlage anzuschließen. Weiters wurde verfügt, daß bis längstens... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §64 Abs2;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 Z2;VVG §5 Abs1;VVG §5 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem VVG auch iVm dem AVG ergibt sich keine Verpflichtung, über den Wiederaufnahmeantrag bzw Aufschiebungsantrag betreffend den Titelbescheid vor Entscheidung über die Verhängung der Zwangsstrafe gem § 5 VVG zu entscheiden. Schlagworte Rechtskraft
Rechtskraft Umfang de... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Den Beschwerdeführerinnen wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Tulln vom 18. Juli 1996 aufgetragen, die bewilligungspflichtigen Bauarbeiten auf ihrem Grundstück Nr. nn/2, KG Tulln, einzustellen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 17. Dezember 1996 wurde über die Beschwerdeführerinnen die angedrohte Geldstrafe von S 5.000,-- verhängt. Die Beschwerdeführerinnen... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO NÖ 1976 §92 Abs1 Z4;VVG §5 Abs1;VVG §5 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997050156.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 5 Abs. 2 VVG eine Geldstrafe von S 3.000,-- verhängt und es wurde ihm eine Geldstrafe von S 5.000,-- für den Fall angedroht, daß er nicht binnen zwei Wochen von der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides der Bundespolizeidirektion Linz vom 7. Dezember 1995 seinen Führerschein bei der Erstbehörde abliefert. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 12. März 1997, B 507/97, d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §75 Abs2b;KFG 1967 §75 Abs4;VVG §5 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschluß des VwGH, mit dem einer Beschwerde gegen die Anordnung einer Nachschulung gem § 64a Abs 2 KFG aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, steht der Vollstreckung des auf § 75 Abs 2b KFG gestützten Entziehungsbescheides sowie ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zunächst auf den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 1996, Zlen. 95/10/0173-0175, hingewiesen; dieser betraf die Einstellung der Verfahren über jene Beschwerden, die (u.a.) der Beschwerdeführer gegen die Bescheide der Kärntner Landesregierung vom 12. November 1993, 6. Juli 1994 und 30. Jänner 1995 erhoben hatte. Der bisherige Verfahrensgang ist wie folgt zusammenzufassen: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Markgemeinde ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §10 Abs2;VVG §5 Abs1;VVG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/23 91/06/0208 3 Stammrechtssatz Eine gegen die betreffenden Mieter eingebrachte Unterlassungsklage, die auf einem verwaltungsbehördlichen (hier baupolizeilichen) Auftrag zur Unterlassung konsenswidriger Benützung von Räumen beruht, ist keineswegs als von vornherein aussichtslos und daher un... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde W vom 12. August 1991 wurde ein Ansuchen des Beschwerdeführers um Erteilung der Baubewilligung zur Sanierung und Ausgestaltung des bestehenden Astengebäudes auf der Gp. 832 der KG W abgewiesen. Gleichzeitig wurde aufgetragen, den ursprünglichen Bauzustand des Astengebäudes wiederherzustellen. Eine Erfüllungsfrist wurde nicht festgesetzt. Mit Schreiben vom 28. Jänner 1992 ersuchte der Bürgermeister der Gemeinde W die Bezirkshauptmannscha... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;BauRallg;VVG §4 Abs1;VVG §5 Abs2;
Rechtssatz: Es muß entweder im Titelbescheid oder spätestens in der Androhung nach § 5 Abs 2 VVG bei sonstiger Rechtswidrigkeit der Vollstreckungsakte eine Leistungsfrist (hier in Ansehung eines Auftrages zur Beseitigung eines Baugebrechens) gesetzt werden (Hinweis E 17.12.1984, 84/11/0129, 0184). ... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde in Verbindung mit dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 5. Juli 1990, GZ. A 17-K-1516/1987-3, war dem Beschwerdeführer der Auftrag erteilt worden, die konsenswidrige Benützung näher bezeichneter Räumlichkeiten im Hause G, X-Gasse, zu unterlassen. Dieser Bescheid, der am 17. Juli 1990 zugestellt wurde, blieb offensichtlich unbekämpft. Wegen N... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauRallg;VVG §10 Abs2;VVG §5 Abs1;VVG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/12 91/06/0124 2 Stammrechtssatz Der Ansicht, daß ein zivilrechtliches Hindernis zur Erfüllung (Eingriff in Rechte Dritter) der Vollstreckung nicht entgegenstehe, weil die Verhängung von Zwangsstrafen gerade voraussetzt, daß der Verpflichtete ein ihm mögliches und z... mehr lesen...
Aus den übereinstimmenden Vorbringen beider Beschwerden in Verbindung mit den vorgelegten angefochtenen Bescheiden ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 5. Juli 1990, GZ. A 17-K-1516/1987-3, war dem Beschwerdeführer der Auftrag erteilt worden, die konsenswidrige Benützung näher bezeichneter Räumlichkeiten im Hause Graz, N-Gasse 10, zu unterlassen. Dieser Bescheid, der am 17. Juli 1990 zugestellt wurde, blieb offensichtlich ... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauRallg;VVG §10 Abs2;VVG §5 Abs1;VVG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/06/0125
Rechtssatz: Der Ansicht, daß ein zivilrechtliches Hindernis zur Erfüllung (Eingriff in Rechte Dritter) der Vollstreckung nicht entgegenstehe, weil die Verhängung von Zwangsstrafen gerade voraussetzt, daß d... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 2. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppe B vorübergehend für die Dauer von 10 Monaten ab Zustellung des Bescheides entzogen. Zugleich wurde er unter Bezugnahme auf § 75 Abs. 4 KFG 1967 aufgefordert, den Führerschein binnen drei Tagen nach Erhalt dieses Bescheides abzuliefern. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid rechtzeitig Vorstellung, die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VVG §5 Abs2;
Rechtssatz: Der Androhung einer Zwangsstrafe kommt kein Bescheidcharakater zu (Hinweis E 17.10.1983, 83/10/0244). Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991110014.X01 Im RIS seit 13.... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/06/0044 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/12 91/06/0124 2 Stammrechtssatz Der Ansicht, daß ein zivilrechtliches Hindernis zur Erfüllung (Eingriff in Rechte Dritter) der Vollstreckung nicht entgegenstehe, weil die Verhängung von Zwangsstrafen gerade voraussetzt, daß der Verpflichtete ein ihm mögliches und zumutbares Handeln unterläßt oder einem derartigen Verbot zuwiderhandelt, kann ... mehr lesen...
Ein Beamter der Bundespolizeidirektion Salzburg erstattete am 9. September 1987 Anzeige, daß der Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 19. August 1987 um 7,41 Uhr in Salzburg, Aignerstraße 31 (laut Radarmessung), die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschritten habe. Die Bundespolizeidirektion Salzburg richtete daraufhin am 13. November 1987 an die Firma XY GesmbH in Salzburg als Zulassungsbesitzerin eine Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe.... mehr lesen...
Ein Beamter der Bundespolizeidirektion Salzburg erstattete am 5. August 1987 Anzeige, daß der Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 30. Juli 1987 um 13,15 Uhr in Salzburg, Itzlinger Hauptstraße 4, die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit um 20 bis 30 km/h überschritten habe. Die Bundespolizeidirektion Salzburg richtete daraufhin am 1. Oktober 1987 an die Firma XY GesmbH in Salzburg als Zulassungsbesitzerin eine Aufforderung im Sinne des § 103 a Abs. 2 KFG u... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Sinn einer Zwangsstrafe ist es, einen dem Willen der Behörde entgegenstehenden Willen einer Partei zu brechen. Ist dieser Zweck erreicht, bevor die verhängte Haft vollstreckt oder der als Zwangsstrafe auferlegte Betrag entrichtet worden ist, so wäre es zweckwidrig, auf dem Vollzug der Haft oder der Entrichtung des Geldbetrages zu bestehen, weil hier jedes Moment eines Sühnezwecks oder Besserungszweckes ausscheidet (Hinweis E 30.10.1953, 2275/51, VwSlg 3171 A/1953). I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs3;AVG §66 Abs4;VStG §51 Abs5;VVG §10 Abs2 litc;VVG §2 Abs1;VVG §5 Abs1;VVG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0269 2 Stammrechtssatz Leistet ein Zeuge in einem Strafverfahren einer Ladung nicht Folge, worauf die angedrohte Zwangsstrafe verhängt und der Zeuge zu einem neuerlichen Termin geladen wird, dem er abermals nicht Folge leist... mehr lesen...
Rechtssatz: Leistet ein Zeuge in einem Strafverfahren einer Ladung nicht Folge, worauf die angedrohte Zwangsstrafe verhängt und der Zeuge zu einem neuerlichen Termin geladen wird, dem er abermals nicht Folge leistet, worauf das Strafverfahren gem § 51 Abs 5 VStG eingestellt werden muß, so handelt die Berufungsbehörde nicht rechtswidrig, wenn sie - auch nach der Einstellung des Strafverfahrens, in dem der Zeuge aussagen sollte - der Berufung des Zeugen gegen die Verhängung der Zwangsstrafe ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs3;VVG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0269 1 Stammrechtssatz Der Sinn einer Zwangsstrafe ist es, einen dem Willen der Behörde entgegenstehenden Willen einer Partei zu brechen. Ist dieser Zweck erreicht, bevor die verhängte Haft vollstreckt oder der als Zwangsstrafe auferlegte Betrag entrichtet worden ist, so wäre es zweckwidrig, ... mehr lesen...