Der Magistrat der Stadt Wien hat mit den Bescheiden vom 29. Juli 1949 und l. Februar 1950 der Beschwerdeführerin und an deren Eigentümern der Liegenschaft Wien XIX., H-strasse, Grdst.nnnn/2, nnnn/3 und nnn1/2 gemäss § 129 Abs.10 der BauO für Wien den Auftrag erteilt, die auf den im Wald- und Wiesengürtel gelegenen Grundstücken vorgenommenen baulichen Herstellungen (Sommerhütte, Werkzeughütte, Fundamente für ein Sommerhaus) binnen vier Wochen abtragen zu lassen. Mit Vollstreckungsverfü... mehr lesen...