I 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg (der belangten Behörde) vom 7. Juli 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 7 unter Bedachtnahme auf § 19 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein bis 1. Juni 1999 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Der Beschwerdeführer sei seinen Angaben zufolge am 25. Mai 1994 mit einem verfälschten Reisepaß aus Ungarn kommend nach Österreich eingereist u... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §7;AsylG 1991 §8;AsylG 1991 §9 Abs1 idF 1992/838;FrG 1993 §18;
Rechtssatz: Da gem § 9 Abs 1 AsylG 1991 idF 1992/838, wonach selbst auf Flüchtlinge, die Asyl haben, sowie auf Asylwerber, die eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung (§ 7 AsylG 1991) haben und auf Fremde mit befristeter Aufenthaltsberechtigung (§ 8 AsylG 1991) die Bestimmungen der §§ 18 bis 22 FrG 1... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und den dieser angeschlossenen Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die Beschwerdeführer (Staatsangehörige der "jugosl. Föderation") stellten am 14. Mai 1993 jeweils einen Antrag gemäß § 4 Asylgesetz 1991. Diese Anträge wurden mit Bescheiden des Bundesasylamtes vom 4. Juni 1993 abgewiesen und jeweils die aufschiebende Wirkung der Berufung ausgeschlossen. In den Berufungen wurde jeweils für den Fall der Abweisu... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;AsylG 1991 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/01/0660
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994010545.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Der Antragsteller - ein Staatsangehöriger "der früheren SFRJ" - hat die zur hg. Zl. 94/01/0267 protokollierte Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 4. Oktober 1993, Zl. 4.332.271/2-III/13/92, erhoben und damit den ausdrücklich auf § 8 AsylG 1991 gestützten Antrag verbunden, ihm "den zumindest bis zur Entscheidung über die eingebrachte Beschwerde befristeten Aufenthalt im Bundesgebiet Österreich zu bewilligen", da ihm die Abschi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §10 Abs1;AsylG 1991 §8;B-VG Art130 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gem § 8 Abs 1 AsylG 1991 kann die Asylbehörde unter bestimmten Voraussetzungen einem Fremden von Amts wegen den befristeten Aufenthalt im Bundesgebiet bewilligen. Asylbehörden sind gem § 10 Abs 1 AsylG 1991 das Bundesasylamt und der... mehr lesen...
I. 1. Aufgrund eines Bescheides der Bundespolizeidirektion Linz vom 11. September 1992 wurde der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, an diesem Tag zur Sicherung der Abschiebung - über ihn war mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 12. März 1992 ein bis 19. Februar 1997 befristetes Aufenthaltsverbot für das ganze Bundesgebiet erlassen worden (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 25. Mai 1992, Zl. 92/18/0170) - in... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §7;AsylG 1991 §8;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Einem Fremden, dessen Beschwerde gegen die Abweisung seines Asylantrages der VwGH die aufschiebende Wirkung im Umfang der Aufenthaltsberechtigung nach dem AsylG 1991 zuerkannt hat, kommt nicht ohne weiteres eine Aufenthaltsberechtigung für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968 §7 Abs1;AsylG 1968 §8 lita;FlKonv Art28;
Rechtssatz: Dem AsylG entspricht es nicht, dass ein als Flüchtling Anerkannter die ihm nach § 7 Abs 1 AsylG zukommende Aufenthaltsberechtigung verliert, wenn er, unter welchen Umständen auch für welche Zeit auch immer, versehen mit einem gültigen Reisedokument, in einen anderen Staat reist und dort - etwa... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968 §7 Abs1;AsylG 1968 §8 lita;FlKonv Anl1 Z6 Abs1;FlKonv Art28;JN §66 Abs1;
Rechtssatz: Für die
Begründung: eines "gesetzlichen Aufenthaltes" in einem anderen Staat und damit für den Verlust der Aufenthaltsberechtigung iSd § 7 Abs 1 AsylG genügt es nicht, dass sich der Flüchtling in den betreffenden Staat begeben hat und sich ... mehr lesen...