Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer reiste am 03.02.2011 unter Umgehung der Grenzkontrolle in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 01.02.2012, Zahl 11 01.110-BAT, abgewiesen wurde. Mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 04.07.2012, D7 424782-1/2012/3E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 01.02.2012, Zahl 11 01.110-BAT, gemäß § 66 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungs... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 04.12.2013 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates Italien zuständig sei. Gleic... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Beschwerdeführer brachten am 31.07.2012 die hier verfahrensgegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit den angefochtenen Bescheiden hat das Bundesasylamt diese Anträge ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 16 Abs. 1 lit. c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates Polen zuständig s... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 03.01.2013, Zahl: 12 18.307-EAST Ost den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß § 68 AVG - Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Afghanistan ausgewiesen. 1.1. Das Bundesasylamt h... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 07.12.2012, Zahl: 12 13.356-EAST Ost, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (in der Folge BF) XXXX, ohne in die Sache einzutreten, gemäß § 68 AVG wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Afghanistan ausgewiesen. 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 0... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 03.01.2013, Zahl: 12 08.398-EAST Ost, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß § 68 AVG - Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Afghanistan ausgewiesen. 1.1. Das Bundesasylamt ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 19.10.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. 1.1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 08.01.2013 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem oben bezeichneten Bescheid des Bundesasylamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005, BGBl I Nr. 100/2005 (AsylG) idgF, als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. c der ... mehr lesen...
Begründung: : I. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: römisch eins. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Polen gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 für die Prüfung dieses Antrages zuständig ist, sowie II. die Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Weißrussland, gelangte am 19.01.2006 illegal in das österreichische Bundesgebiet und stellte am 20.01.2006 einen Antrag auf Gewährung von internationalem Schutz. römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Weißrussland, gelangte am 19.01.2006 illegal in das österreichische Bundesgebiet und stellte am 20.01.2006 einen Antrag auf Gewährung von internationalem Schutz. 2. Am 20.01.2006 gab der Bes... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer brachte am 04.12.2012 beim Bundesasylamt den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 16 Abs. 1 (c) iVm 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des ... mehr lesen...
Begründung: : I. 1. Die beschwerdeführenden Parteien, ein Ehepaar und ihre zwei Söhne im Alter von 26 und 14 Jahren, führen die im
Spruch: genannten Namen, sind Staatsangehörige der Republik Kosovo, gehören der Volksgruppe der Goraner an, reisten am 21.11.2005 bzw. 03.09.2006 illegal in das Bundesgebiet ein und stellten am 09.11.2012 die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz. römisch eins. 1. Die beschwerdeführenden Parteien, ein Ehepaar und ihre zwei Söhne im Alter von... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerdeführer brachten am 13.11.2012 beim Bundesasylamt die hier verfahrensgegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz ein. Mit den angefochtenen Bescheiden hat das Bundesasylamt diese Anträge im zweiten Rechtsgang jeweils ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005, als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 16 Abs. 1 lit. c der Verordnung Nr. 343/2003 (... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 22.10.2012 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 16 Abs. 1 lit. c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates Rumänien zuständig se... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe, reiste am 06.07.2008 gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern XXXX (Beschwerdeführer zu D7 403728-5/2012 und D7 403727-5/2012) illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag ihren ersten Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 17.12.2008, Zahl 08 05.795-EAST West, gemäß § 5 Abs. 1 AsylG ohne in di... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation und Angehöriger der tschetschenischen Volksgruppe, reiste am 06.07.2008 gemeinsam mit seiner Mutter und minderjährigen Schwester (Beschwerdeführer zu D7 403726-5/2012 und D7 403728-5/2012) illegal in das Bundesgebiet ein und stellte, vertreten durch seine Mutter, am selben Tag seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 17.12.2008, Zahl 08 05.797-EAST... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe, reiste am 06.07.2008 gemeinsam mit ihrer Mutter und ihrem minderjährigen Bruder (Beschwerdeführer zu D7 403726-5/2012 und D7 403727-5/2012) illegal in das Bundesgebiet ein und stellte, vertreten durch ihre Mutter, am selben Tag ihren ersten Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 17.12.2008, Zahl 08 05.796-EAS... mehr lesen...
Begründung: 1) Das Bundesasylamt hat mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden, den Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer jeweils ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 16 Abs. 1 lit. c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18.02.2003 Polen zuständig sei. Gleichzeitig wurden die Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 28.11.2012, Zl. 12 13.467-EAST-Ost, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 27.09.2012 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Marokko ausgewiesen wird. römisch eins. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 28.11.2012, Zl. 12 13.467-EAST-Ost, wurde d... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28.11.2012, Zl. 12 09.584-EAST Ost, wurde der dem Verfahren zugrunde liegende Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz vom 12.09.2012 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 1 AsylG die Ausweisung der Beschwerdeführerin aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Palästina-Gaza-Streifen verfügt. römisch eins.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28.... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerdeführer brachten am 06.10.2012 beim Bundesasylamt die hier verfahrensgegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz ein. Mit den angefochtenen Bescheiden hat das Bundesasylamt diese Anträge im zweiten Rechtsgang jeweils ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005, als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 18 Abs. 7 iVm 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 343... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerdeführer brachten am 25.06.2012 beim Bundesasylamt die hier verfahrensgegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz ein. Mit den angefochtenen Bescheiden hat das Bundesasylamt diese Anträge im zweiten Rechtsgang jeweils ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005, als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Algeriens, stellte am 15.10.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. 1.1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 04.12.2012 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass für die... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerdeführer brachten am 05.10.2012 beim Bundesasylamt die hier verfahrensgegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz ein. Mit den angefochtenen Bescheiden hat das Bundesasylamt diese Anträge jeweils ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005, als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 16 Abs. 1 lit. c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates Polen zu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den oben bezeichneten Bescheiden des Bundesasylamtes wurden die Anträge auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005, BGBl I Nr. 100/2005 (AsylG) idgF, als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. c de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Âlgeriens, stellte am 12.10.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. 1.1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 05.11.2012 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass für die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem oben bezeichneten Bescheid des Bundesasylamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005, BGBl I Nr. 100/2005 (AsylG) idgF, als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art. 16/1/c der Verordnung... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Beschwerdeführerin brachte am 31.08.2012 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 16 Abs. 1 lit c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates Polen zuständig sei.... mehr lesen...
Begründung: 1) Das Bundesasylamt hat mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden, den Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer jeweils ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 16 Abs 1 lit. c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18.02.2003 die Slowakei zuständig sei. Gleichzeitig wurden die Beschwerdeführer gemäß § 10 Ab... mehr lesen...
Begründung: : I. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: römisch eins. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Italien gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e Dublin-Verordnung für die Prüfung dieses Antrages zuständig ist, sowie II. der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs... mehr lesen...