Begründung: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Bangladesh', stellte am 11.6.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesasylamt den Antrag gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück und wies den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005, Art. 2 BG BGBl. I 100 (in der Folge: AsylG 2005) aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Bangladesh aus. 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Banglade... mehr lesen...
Begründung: I. Der BF reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am im Akt ersichtlichen Datum einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins. Der BF reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am im Akt ersichtlichen Datum einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag des BF wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesasylamtes gem. § 5 AsylG zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz ist Italien zus... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem oben bezeichneten Bescheid des Bundesasylamtes wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Nigeria ausgewiesen. 1. Mit dem oben bezeichneten Bescheid des Bundesasylamtes wurde der Antrag des Beschw... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antrag der beschwerdeführenden Partei wurde vom BAA gemäß § 5 Abs 1 AsylG 2005 ohne in die Sache einzutreten als unzulässig zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz sei gem. Art 18 Abs 7 iVm Art 10/1 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates Griechenland zuständig (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AsylG wurde die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Griechenland verfügt und erklärt, dass demzufolge die Zurückw... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger aus Afghanistan, brachte den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 1 der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rate... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer stellte am 23.8.2010 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins. Der Beschwerdeführer stellte am 23.8.2010 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 4.9.2010 wies das Bundesasylamt den Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. I 51 idgF (im Folgenden: AVG), wegen entschiedener Sache zurück (Spruchpunkt I.) und wies ... mehr lesen...
Begründung: I. Der BF, StA von Afghanistan, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 09.08.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins. Der BF, StA von Afghanistan, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 09.08.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag des BF wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesasylamtes gem. § 5 Abs. 1 AsylG 2005 zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen... mehr lesen...
Begründung: I. Der BF, StA von Afganistan, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 9.8.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins. Der BF, StA von Afganistan, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 9.8.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag des BF wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesasylamtes gem. § 5 Abs. 1 AsylG 2005, BGBl I Nr. 100/2005 zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger aus dem Iran, brachte den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rate... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesasylamt den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 18.10.2010 (laut angefochtenem Bescheid: vom 19.8.2010) gemäß § 68 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) zurück und wies ihn gemäß § 10 Abs. 1 AsylG aus dem Bundesgebiet in die Republik Kosovo aus. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesasylamt... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 25.10.2010, FZ. 10 04.869-EAST Ost, den Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz gemäß §5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und festgestellt, dass für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art 16 Abs. 1 lit. c Dublin II-VO POLEN zuständig sei. Gleichzeitig wurde die Besc... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 25.10.2010, FZ. 10 04.873-EAST Ost, den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß §5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und festgestellt, dass für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art 16 Abs. 1 lit. c Dublin II-VO POLEN zuständig sei. Gleichzeitig wurde der Besch... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 25.10.2010, FZ. 10 04.870-EAST Ost, den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß §5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und festgestellt, dass für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art 16 Abs. 1 lit. c Dublin II-VO POLEN zuständig sei. Gleichzeitig wurde der Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antrag der beschwerdeführenden Partei wurde vom BAA gemäß § 5 Abs 1 AsylG 2005 ohne in die Sache einzutreten als unzulässig zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz sei gem. Art 13 iVm Art 20/1/c der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates Griechenland zuständig (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AsylG wurde die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Griechenland verfügt und erklärt, dass demzufolge die Zurückweisu... mehr lesen...
Begründung: I. Der BF reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am im Akt ersichtlichen Datum einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins. Der BF reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am im Akt ersichtlichen Datum einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag des BF wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesasylamtes gem. § 5 AsylG zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz ist Griechenlan... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antrag der beschwerdeführenden Parteien wurde vom BAA gemäß § 68 Abs 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Gem. § 10 Abs 1 Z 1 AsylG 2005 wurde die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Aserbaidschan verfügt. römisch eins. Der Antrag der beschwerdeführenden Parteien wurde vom BAA gemäß Paragraph 68, Absatz eins, AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Gem. Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 wurde die Ausweisung aus ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antrag der beschwerdeführenden Partei, den Feststellungen des Bundesasylamtes nach ein unbegleiteter Minderjähriger, wurde vom BAA gemäß § 5 Abs 1 AsylG 2005 ohne in die Sache einzutreten als unzulässig zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz sei gem. Art 20/1/c iVm Art 16/1/c der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates Griechenland zuständig (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AsylG wurde die Ausweisung aus dem österreichischen ... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 18.10.2010, Zl. 0914.777-BAG, wurde der dem Verfahren zugrunde liegenden Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und wurde ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art. 16/1/c/ iVm 20/1/c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates Griechenland zuständig sei. Gleichzeitig ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 14.10.2010, Zl. 10 05.868-EAST-Ost, wurde der dem Verfahren zugrunde liegenden Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und wurde ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art. 18 römisch eins.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 14.10.2010, Zl.... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF), ein Staatsangehöriger von Somalia, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 26.7.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF), ein Staatsangehöriger von Somalia, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 26.7.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag des BF wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bunde... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer stellte am 1.10.2010 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz (nachdem er bereits am 8.11.2005 sowie am 7.7.2009 einen Asylantrag bzw. Antrag auf internationalen Schutz gestellt hatte, welche mit Erkenntnissen des Asylgerichtshofes vom 26.6.2009 und 9.6.2010 abgewiesen wurden; über den bisherigen Verfahrensverlauf wird insbesondere auf das Erkenntnis AsylGH 9.6.2010, D6 306149-3/2010/8E, verwiesen). römisch eins. Der Beschwerdeführer st... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Bangladesh', stellte am 3.9.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesasylamt den Antrag gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück und wies den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005, Art. 2 BG BGBl. I 100 (in der Folge: AsylG 2005) nach Bangladesh aus. 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Bangladesh', stellte am 3.9.2010 einen Antrag a... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Das Verfahren über die Frage der Gewährung der aufschiebenden Wirkung ist nur ein Provisorialverfahren, für das grundsätzlich nur eine Woche zur Verfügung steht. Daher ist auch davon auszugehen, dass die Formulierung in § 37 Abs. 1 AsylG 2005: "wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung [...] eine reale Gefahr" einer Grundrechtsverletzung bedeuten würde, die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung schon dann ermöglicht, wenn es ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antrag der beschwerdeführenden Partei wurde vom BAA gemäß § 5 Abs 1 AsylG 2005 ohne in die Sache einzutreten als unzulässig zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz sei gem. Art 10 Abs 1 iVm Art 18 Abs 7 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates Griechenland zuständig (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AsylG wurde die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Griechenland verfügt und erklärt, dass demzufolge die Zur... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Die Annahme, dass die siebentägige Frist des § 37 Abs. 1 AsylG 2005 als aufschiebende Wirkung im Sinne der Dublin-Verordnung zu interpretieren sei, wäre auch gemeinschaftsrechtswidrig, weil sie der praktischen Wirksamkeit (effet utile) der Verordnung entgegenstünde. Wortlaut und Regelungszweck der Verordnung sehen nämlich einen grundsätzlichen Ausschluss einer aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen und lediglich die Möglichkeit zur nationalen Regelung der Zuer... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Verfahrensgang vor der erstinstanzlichen Behörde ergibt sich aus dem erstinstanzlichen Verwaltungsakt. römisch eins. Der Verfahrensgang vor der erstinstanzlichen Behörde ergibt sich aus dem erstinstanzlichen Verwaltungsakt. Die Erstbeschwerdeführerin, eine russische Staatsangehörige, reiste gemeinsam mit ihren beiden minderjährigen Kindern (Zweit- und Drittbeschwerdeführer) aus Polen kommend in Österreich ein und beantragte am 24. ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF), ein Staatsangehöriger von Afghanistan, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 27.4.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF), ein Staatsangehöriger von Afghanistan, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 27.4.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag des BF wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den oben bezeichneten Bescheiden des Bundesasylamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß 16 Abs. 1 lit. e Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (1. -3.) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Die Beschwerdeführerin, eine nigerianische Staatsangehörige, stellte den nunmehr verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz am 09.09.2010. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 68 Abs. 1 AVG als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebie... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 3.9.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesasylamt diesen Antrag gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück und wies den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Asylgesetz 2005, Art. 2 BG BGBl. I 100 (in der Folge: AsylG 2005) nach Afghanistan aus. 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 3.9.2010 einen Antrag... mehr lesen...