E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den oben bezeichneten Bescheiden des Bundesasylamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß 16 Abs. 1 lit. e Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (1. -3.) ... mehr lesen...
Begründung: : I. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: römisch eins. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Ungarn gemäß Art. 16 Abs. 1 Dublin-Verordnung für die Prüfung dieses Antrages zuständig ist, sowie II. der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die minderjährige Beschwerdeführerin, Staatsangehörige der Russischen Föderation, gelangte gemeinsam mit ihrer Mutter und ihren vier minderjährigen Geschwistern unter Umgehung der Grenzkontrollen in das österreichische Bundesgebiet und stellte gesetzlich vertreten durch ihre Mutter am 17.08.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. 1.2. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 15.09... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer brachte am 02.02.2010 einen (ersten) Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Aus dem im Akt befindlichen Entlassungsbericht des Landesklinikums XXXX, Pulmologie vom 15.02.2010 geht als Diagnose "Tb. pulm. beide Oberlappen - tuberkulostatische Vierfachtherapie seit 05.02.2010, Verdacht auf postspezifische Ureterstenose (Harnleiterstenose) rechts... mehr lesen...
Begründung: : Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.09.2010 hat das Bundesasylamt die Anträge der beschwerdeführenden Parteien auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und sie gemäß § 10 Abs. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet in den Kosovo ausgewiesen. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.09.2010 hat das Bundesasylamt die Anträge der beschwerdeführenden Parteien auf internationalen Schutz gemäß Paragraph 68, Absa... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer stellte am 8.4.2009 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins. Der Beschwerdeführer stellte am 8.4.2009 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 5.9.2010 wies das Bundesasylamt den Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. I 51 idgF (im Folgenden: AVG), wegen entschiedener Sache zurück (Spruchpunkt I.) und wies de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesasylamt den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück (Spruchpunkt I.) und wies ihn gemäß § 10 Abs. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Georgien aus (Spruchpunkt II.). Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesasylamt den Antrag des Beschwerdeführers auf int... mehr lesen...
Begründung: I. Die Anträge der beschwerdeführenden Parteien wurden vom BAA gemäß § 68 Abs 1 AVG als unzulässig zurückgewiesen und gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AsylG 2005 die Ausweisung nach Armenien verfügt. römisch eins. Die Anträge der beschwerdeführenden Parteien wurden vom BAA gemäß Paragraph 68, Absatz eins, AVG als unzulässig zurückgewiesen und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 die Ausweisung nach Armenien verfügt. Gegen diese Entscheidungen wurde innerhalb ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antrag der beschwerdeführenden minderjährigen Partei wurde vom BAA gemäß § 5 Abs 1 AsylG 2005 ohne in die Sache einzutreten als unzulässig zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz sei gem. Art 16 Abs 1 lit c der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates Italien zuständig (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AsylG wurde die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Italien verfügt und erklärt, dass demzufolge die Zurückwei... mehr lesen...
Begründung: I. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden auch: BF), eine StA von Afghanistan, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 21.6.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden auch: BF), eine StA von Afghanistan, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 21.6.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag der BF wurde mit dem in der Präambel genannten Bescheid des Bundesas... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Somalia, brachte den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheiden vom 30.07.2010, Zahlen: 09 05.100-BAG, 09 05.101-BAG, 09 05.102-BAG und 09 05.103-BAG (in der Beschwerde offenbar irrtümlich mit "-EAST Ost" bezeichnet), die Anträge auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer (in der Folge BF), Frau XXXX alias XXXX (Erst-BF), XXXX, und ihre drei minderjährigen Söhne XXXX alias XXXX, XXXX alias XXXX, und XXXX alias XXXX, ohne in die Sache einzutreten, ge... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 06.07.2010, Zl. 10 03.202-EAST West, wurde der dem Verfahren zugrunde liegenden Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und wurde ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art. 18 römisch eins.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 06.07.2010, Zl... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer stellte am 4.3.2010 aus dem Stande der Strafhaft den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz (nachdem er bereits am 25.9.2005 einen Asylantrag, der mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 16.12.2009 abgewiesen worden war, gestellt hatte; über den bisherigen Verfahrensverlauf wird auf das Erkenntnis des Asylgerichtshofes 16.12.2009, D6 265798-3/2008, verwiesen). römisch eins. Der Beschwerdeführer stellte am 4.3.2010 aus dem Stande der Stra... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 21.06.2010, Zl. 09 15.043 -BAW, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 03.12.2009 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Republik Kosovo ausgewiesen wird. römisch eins. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 21.06.2010, Zl. 09 15.043 -BAW, wu... mehr lesen...
Begründung: : 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Bangladesh', stellte am 16.6.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesasylamt den Antrag gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück und wies den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005, Art. 2 BG BGBl. I 100 (in der Folge: AsylG 2005) nach Bangladesh aus. 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Bangladesh', stellte am 16.6.2010 einen Antra... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer stellte am 17.5.2010 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz (nachdem er bereits am 17.9.2005 einen Asylantrag, der mit Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenates vom 22.2.2008 abgewiesen worden war, gestellt hatte [die Behandlung einer dagegen erhobenen Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof lehnte dieser mit Beschluss vom 27.1.2010, Zl. 2008/23/0361 [bisher: römisch eins. Der Beschwerdeführer stellte am 17.5.2010 den vorliegenden ... mehr lesen...
Begründung: I. Die Beschwerdeführerin stellte am 17.5.2010 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz (nachdem sie bereits am 11.1.2008 einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenates vom 22.2.2008 abgewiesen worden war, gestellt hatte [die Behandlung einer dagegen erhobenen Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof lehnte dieser mit Beschluss vom 29.1.2010, Zl. 2008/19/0404, ab]; über den bisherigen Verfahrensverlauf wird auf den... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 10.01.2010 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz ein. Mit Bescheid vom 27.03.2010, Zahl 10 00.197-EAST Ost hat das Bundesasylamt diesen Antrag erstmals ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 16 Abs. 1 lit. c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18.2.... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, brachte den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 9 Abs. 4 der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates (kurz: D... mehr lesen...
Begründung: I. Der BF reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am im Akt ersichtlichen Datum einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins. Der BF reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am im Akt ersichtlichen Datum einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag des BF wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesasylamtes gem. § 5 AsylG zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz ist Griechenlan... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 01.04.2010 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 16 Abs. 1 lit. c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18.2.2003 Polen z... mehr lesen...
Begründung: : I. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: römisch eins. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und sie gemäß § 10 Abs. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Republik Kosovo ausgewiesen (Spruchpunkt II.). Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt den Antrag der b... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antrag der beschwerdeführenden Partei wurde vom BAA gemäß § 5 Abs 1 AsylG 2005 ohne in die Sache einzutreten als unzulässig zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz sei gem. Art 10 Abs 2 iVm Art 18 Abs 7 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates Griechenland zuständig (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AsylG wurde die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Griechenland verfügt und erklärt, dass demzufolge die Zur... mehr lesen...
Begründung: : 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Bangladesh', stellte am 30.5.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesasylamt den Antrag gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück und wies den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005, Art. 2 BG BGBl. I 100 (in der Folge: AsylG 2005) nach Bangladesh aus. 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Bangladesh', stellte am 30.5.2010 einen Antra... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antrag der beschwerdeführenden Partei wurde vom BAA gemäß § 5 Abs 1 AsylG 2005 ohne in die Sache einzutreten als unzulässig zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz sei gem. Art 10 Abs 1 iVm 18 Abs 7 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates Griechenland zuständig (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AsylG wurde die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Griechenland verfügt und erklärt, dass demzufolge die Zurückw... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30.06.2010, Zl. 10 02.833-EAST-Ost, wurde der dem Verfahren zugrunde liegenden Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und wurde ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art. 16/1/e der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates Italien zuständig sei. Gleichzeitig wurde die ... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 23.03.2010 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18.2.2003 Frankreic... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Beschwerdeführerin brachte am 23.03.2010 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18.2.2003 Frankre... mehr lesen...
Begründung: I. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden auch: BF), eine StA. von Nigeria, ist die in Österreich nachgeborene Tochter der XXXX. Diese stellte am 1.6.2010 für die mj. BF einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden auch: BF), eine StA. von Nigeria, ist die in Österreich nachgeborene Tochter der römisch 40 . Diese stellte am 1.6.2010 für die mj. BF einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag der BF wurde mit im Spr... mehr lesen...