Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 26.06.2023, wurde dem sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlasse... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Vorarlberg (im Folgenden: belangte Behörde), wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz nicht erteilt, eine Rückkehrentscheidung gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) erlassen, die Zulässigkeit der Abschiebung nach Brasilien festgestellt sowie ei... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 26.09.2023 wurde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen sie eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 09.03.2024 sprach das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aus, dass dem BF eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz nicht zuerkannt werde (Spruchpunkt I.), gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG erlassen wird (Spruchpunkt II.), stellte die Zulässigkeit seiner Abschiebung nach Serbien fest (Spruchpunkt III.), erließ e... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) ist iranischer Staatsangehöriger. Er ist spätestens am 29.12.2015 illegal in das Bundesgebiet eingereist und hat an diesem Tag einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 20.08.2018 wurde der Antrag abgewiesen und eine Rückkehrentscheidung erlassen. Nach einer erfolglosen Beschwerde beim Bunde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer (BF) ist serbischer Staatsbürger und hält sich seit einem unbekannten Zeitraum in Österreich auf. Er wurde am XXXX wegen des dringenden Verdachts des Einbruchsdiebstahls bzw. gewerbsmäßiger Diebstahl bzw. Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung festgenommen und in die JA XXXX eingeliefert, die Untersuchungshaft verhängt. Er wurde am römisch XXXX wegen des dringenden Verdachts des Einbruchsdie... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 26.03.2024 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 52 Abs 5 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), die Zulässigkeit der Abschiebung nach Ecuador festgestellt (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs 1 und Abs 3 Z 1 FPG ein mit zehn Jahren ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist serbischer Staatsbürger und wurde am XXXX in einer Wohnung an der Adresse Wien 10. Bezirk, XXXX durch die LPD kontrolliert. Der BF öffnete die Tür und wies sich mit einem gefälschten slowenischen Reisepass, lautend auf XXXX , geb. XXXX , XXXX , aus. Der Beschwerdeführer (BF) ist serbischer Staatsbürger und wurde am römisch 40 in einer Wohnung an der Adresse Wien 10. Bezi... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 04.03.2024 dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG gegen den BF erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte in Bezug auf die beschwerdeführende Partei (bP) folgenden Verfahrensgang dar: „Sie wurden am 24.10.2023 um 10:15 Uhr von Beamten der österreichischen Bundespolizei aufgrund des zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Sachverhaltes und dem daraus resultierenden dringenden Tatverdacht der Begehung der Schlepperei vorläufig festgenommen und im Anschluss in... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) wurde am XXXX .2024 in Wien im Rahmen einer Schwerpunktaktion bei Arbeiten als Kellnerin betreten und deswegen sowie wegen ihres infolge unrechtmäßiger Erwerbstätigkeit nicht rechtmäßigen Aufenthalts angezeigt. Die Beschwerdeführerin (BF) wurde am römisch 40 .2024 in Wien im Rahmen einer Schwerpunktaktion bei Arbeiten als Kellnerin betreten und deswegen sowie wegen ihres infolge unrechtmäßiger... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die Beschwerdeführerin (BF) ist Staatsbürgerin von Bosnien und Herzegowina. Sie hält sich seit einem unbekannten Zeitpunkt in Österreich auf. Am XXXX wurde sie in XXXX im Blumengeschäft „ XXXX “ von der Finanzpolizei und Organen der LPD XXXX bei Schwarzarbeit betreten. Die BF führte keine Identitätsdokumente mit sich, weshalb die Einholung ihres Reisepasses an der Wohnadresse des LG XXXX , geb. XXX... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden so oder kurz: BF) wurde im XXXX 2022 in Deutschland verhaftet, am XXXX 2022 wegen des Verdachts der Begehung von strafbaren Handlungen an die österreichischen Behörden übergeben und in Untersuchungshaft genommen. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden so oder kurz: BF) wurde im römisch 40 2022 in Deutschland verhaftet, am römisch 40 2022 we... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Tirol, vom 12.01.2024 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Bosnien-Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.), gegen ihn gemäß § 53 Abs. 1 iVm. Abs... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch kurz BF) reiste spätestens am 27.07.2023 in das Bundesgebiet ein, und wurde am 28.07.2023 bei einer Straftat betreten. Mit Urteil des Landesgericht XXXX vom XXXX .2023 (GZ: XXXX ) wurde der BF zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten rechtskräftig verurteilt, die er ab 30.11.2023 verbüßt. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch kurz BF) reiste spätestens am 27.07.2023 in das Bundesg... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Tirol, vom 13.11.2023 wurde dem sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spr... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Erstbeschwerdeführerin (BF1) ist seit XXXX mit dem in Österreich aufenthaltsberechtigten serbischen Staatsangehörigen XXXX verheiratet, dem wiederholt befristete Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ ausgestellt wurden, zuletzt am XXXX .2024 mit Gültigkeit bis XXXX .2025. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2) und der Drittbeschwerdeführer (BF3) sind ihre gemeinsamen Kinder, die beide in Österreich g... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Erstbeschwerdeführerin (BF1) ist seit XXXX mit dem in Österreich aufenthaltsberechtigten serbischen Staatsangehörigen XXXX verheiratet, dem wiederholt befristete Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ ausgestellt wurden, zuletzt am XXXX .2024 mit Gültigkeit bis XXXX .2025. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2) und der Drittbeschwerdeführer (BF3) sind ihre gemeinsamen Kinder, die beide in Österreich g... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Erstbeschwerdeführerin (BF1) ist seit XXXX mit dem in Österreich aufenthaltsberechtigten serbischen Staatsangehörigen XXXX verheiratet, dem wiederholt befristete Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ ausgestellt wurden, zuletzt am XXXX .2024 mit Gültigkeit bis XXXX .2025. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2) und der Drittbeschwerdeführer (BF3) sind ihre gemeinsamen Kinder, die beide in Österreich g... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gemäß § 52 Abs 4 FPG iVm § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 PG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.)... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Da sich der Beschwerdeführer (BF) am XXXX .2024 in XXXX bei einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle mit gefälschten Dokumenten ausgewiesen hatte, wurde er festgenommen. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein, in dem er am XXXX .2024 einvernommen wurde; danach wurde er enthaftet. Da sich der Beschwerdeführer (BF) am römisch 40 .2024 in römi... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde zuletzt mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts vom 28.02.2023, wegen des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung (§ 202 Abs 1 StGB) unter Bedachtnahme auf das Urteil des Bezirksgerichts (GZ: XXXX ) zu einer fünfzehnmonatigen Zusatzstrafe, davon zehn Monate bedingt, verurteilt. Der Beschwerdeführer (BF) wurde zuletzt mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts vom 28.02.20... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 06.11.2023 im Bundesgebiet festgenommen und in der Folge in das Polizeianhaltezentrum untergebracht. Am 10.11.2023 wurde der BF vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in der Justizanstalt Eisenstadt zu der deshalb geplanten Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme einvernommen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde gegen den BF ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG n... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde 14.11.2023 um 09:30 Uhr als Beteiligter an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Der BF war als Lenker eines Klein-LKW, voll beladen mit Werkzeug und Arbeitsutensilien unterwegs und trug Arbeitskleidung. Einen Arbeitgeber wollte der BF im Zuge der Kontrolle nicht nennen. Die Erhebungen ergaben weiter, dass der BF sch... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 14.08.2019 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl durch das Amt der Wiener Landesregierung - Magistratsabteilung 35 über einen unrechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet informiert. Der Beschwerdeführer verfüge in Österreich über keinen Aufenthaltstitel und sei im Inland aufhältig. Beiliegend wurden ein Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung - Magistratsa... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX .2021 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) im Zuge des Versuches, widerrechtlich in ein Gebäude zu gelangen einer Personenkontrolle unterzogen. Aufgrund seines unrechtmäßigen Aufenthaltes wurde der BF gemäß § 120 Abs. 1a FPG iVm §§ 31 Abs. 1a, 31 Abs. 1 FPG angezeigt. 1. Am römisch 40 .2021 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) im Zuge des Versuches, widerrec... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Nachdem im Oktober 2019 bei einer fremdenpolizeilichen Kontrolle festgestellt worden war, dass der Beschwerdeführer (BF) die erlaubte visumfreie Aufenthaltsdauer im Inland überschritten hatte, leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegen ihn ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein und erließ mit Bescheid vom XXXX .2019 eine Rückkehrentscheidung, gegen die kein Rechtsmittel erhob... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Tirol, (im Folgenden: belangte Behörde) vom 30.11.2023, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 30.11.2023, wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger, stellte am 19.07.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 20.07.2022 fand eine Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt. Am 27.03.2023 fand eine niederschriftliche Einvernahme des Beschwerdeführers vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl statt, im Zuge derer er ein Konvolut an Dokumenten in Englisch oder Punj... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der BF wurde am 17.02.2024 auf der A 2 in Richtung Italien einer Kontrolle durch Sicherheitsorgane unterzogen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich 6 chinesische Staatsangehörige in demFahrzeug des BF befanden, die unberechtigt nach Italien reisen wollten. Der BF wurde daraufhin festgenommen und einer Befragung unterzogen. Hierbei gab der BF an, dass er seit 21 Jahren in Italien leben wür... mehr lesen...