Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte in Bezug auf die beschwerdeführende Partei (bP) folgenden Verfahrensgang dar: „Sie wurden am 24.10.2023 um 10:15 Uhr von Beamten der österreichischen Bundespolizei aufgrund des zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Sachverhaltes und dem daraus resultierenden dringenden Tatverdacht der Begehung der Schlepperei vorläufig festgenommen und im Anschluss in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gemäß § 52 Abs 4 FPG iVm § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 PG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der BF wurde am 17.02.2024 auf der A 2 in Richtung Italien einer Kontrolle durch Sicherheitsorgane unterzogen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich 6 chinesische Staatsangehörige in demFahrzeug des BF befanden, die unberechtigt nach Italien reisen wollten. Der BF wurde daraufhin festgenommen und einer Befragung unterzogen. Hierbei gab der BF an, dass er seit 21 Jahren in Italien leben wür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX , vom 25.04.2023 wurde dem sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX , vom 20.04.2023 wurde der Beschwerdeführerin ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen sie gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Absc... mehr lesen...