Entscheidungen zu § 30 Abs. 1 KDV 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-120 von 215

RS Vwgh 1995/5/30 95/11/0143

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Satz2 idF 1998/455;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/30 90/11/0153 1 Stammrechtssatz Die nötige Bereitschaft zur Verkehrsanpassung umfaßt nicht auch die Verkehrszuverlässigkeit (die charakterliche Eignung zum Lenken von Kfz) (Hinweis E 22.1.1991, 90/11/0143). European ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/4/27 95/11/0040

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde (wie sich aus der vorgelegten Kopie und der Beschwerde ergibt) der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen des Mangels der zum Lenken von Kraftfahrzeugen erforderlichen geistigen Eignung gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß Abs. 2 dieses Paragraphen ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin für die Dauer dieses Mangels keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.04.1995

RS Vwgh 1995/4/27 95/11/0040

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/28 94/11/0331 2 Stammrechtssatz Psychische Krankheiten und geistige Störungen iSd § 30 Abs 1 Z 1 KDV schließen nicht schlechthin die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen aus, sondern nur dann, wenn sie auf das Verhalten der betreffenden Person im Straßenve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/2/28 94/11/0331

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 erster Satz KFG 1967 aufgefordert, innerhalb von vier Wochen ab Rechtskraft des Bescheides bei der Gesundheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Braunau zwecks Überprüfung seiner geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen zu erscheinen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.1995

RS Vwgh 1995/2/28 94/11/0331

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Psychische Krankheiten und geistige Störungen iSd § 30 Abs 1 Z 1 KDV schließen nicht schlechthin die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen aus, sondern nur dann, wenn sie auf das Verhalten der betreffenden Person im Straßenverkehr, somit auf das Fahrverh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/8/9 94/11/0197

Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich, daß mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid die (bisher unbefristete) Lenkerberechtigung der Beschwerdeführerin für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 auf die Dauer eines Jahres (gerechnet ab 14. Juli 1993, dem Tag der Ausstellung des zugrundeliegenden amtsärztlichen Gutachtens) befristet wurde. In ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.08.1994

RS Vwgh 1994/8/9 94/11/0197

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 91/11/0102 1 Stammrechtssatz Eine Befristung der Lenkerberechtigung nach § 73 Abs 1 KFG ist nicht nur dann zulässig, wenn bereits feststeht, daß nach dem Ende der vorgesehenen Frist die geistige oder körperliche Eignung des Betreffenden zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht mehr gegeben sein wi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.08.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/15 94/11/0064

Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm für die Dauer von drei Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rec... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.03.1994

RS Vwgh 1994/3/15 94/11/0064

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die psychologischen Kriterien, wie kraftfahrspezifische Eignung und Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, sind der Erteilungsvoraussetzung der geistigen Eignung zuzuordnen, welche ihrerseits einer ärztlichen und psychologischen Beurteilung zugänglich ist (Hinweis E 20.10.1992, 92/11/0166). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/16 93/11/0164

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 20. Mai 1992 auf "Verlängerung" seiner mit 23. Juli 1992 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 und § 69 Abs. 1 lit. d KFG 1967 in Verbindung mit § 30 Abs. 2 KDV 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1993

RS Vwgh 1993/12/16 93/11/0164

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §64 Abs2;
Rechtssatz: Auch wenn sich ein Proband aus verkehrspsychologischer Sicht, also unter den Gesichtspunkten der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, als geeignet erweist, kann er sich als körperlich nicht geeignet erweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/23 93/11/0056

Nach der Aktenlage besaß der (im Jahre 1905 geborene) Beschwerdeführer zuletzt eine bis 11. September 1992 befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B. Mit Eingabe vom 21. Mai 1992 beantragte er die Erteilung einer unbefristeten Lenkerberechtigung mit gleichem Berechtigungsumfang. Die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, erteilte dem Beschwerdeführer mit mündlich verkündetem Bescheid vom 23. Juli 1992 eine bis 23. Juli 1993 befristete Lenkerberechtigung für Kraf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.11.1993

RS Vwgh 1993/11/23 93/11/0056

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;
Rechtssatz: Sind bereits signifikante, wenn auch noch nicht die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit ausschließende Leistungsschwächen im Bereich dieser Eignungsvoraussetzung, wie sie erfahrungsgemäß im vorgerückten Lebensalter zu erwarten sind, bei einer dieser Alterskategorie angehörenden Person festge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/28 93/11/0040

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem im Jahr 1925 geborenen Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "auf die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/28 93/11/0078

Am 9. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer laut Anzeige des Gendarmeriepostens Knittelfeld vom 13. Februar 1991 bei insgesamt acht Übertretungen der StVO 1960 betreten; dabei handelte es sich um fünf Geschwindigkeitsüberschreitungen und je eine Übertretung nach § 7 Abs. 1 (Mißachtung des Rechtsfahrgebotes), nach § 26 Abs. 5 (Behinderung eines Einsatzfahrzeuges) und nach § 60 Abs. 3 (Nichtbeleuchtung des Fahrzeuges bei Dunkelheit). Der Beschwerdeführer verantwortete sich u.a. damit,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.1993

RS Vwgh 1993/9/28 93/11/0040

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §69 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/11/0279 1 (hier: Paranoide Erscheinungen sind ohne Dartuung von Auswirkungen auf das Fahrverhalten nicht ausreichend, die geistige Eignung zum Lenken von Kfz abzusprechen). Stammrechtssatz Bei der Befristung der Lenkerberechti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1993

RS Vwgh 1993/9/28 93/11/0078

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2 idF 1987/362;KFG 1967 §69 Abs1 lita;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Zur Beurteilung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung kann ein verkehrspsychologischer Befund nützlich und erforderlich sein. Die Weigerung, ein Formblatt auszufüllen, weil dies der Bf bereits bei einer früheren Untersuchung gemacht habe, läßt aber keine Schlüsse ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1993

RS Vwgh 1993/9/28 93/11/0040

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §64 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0238 E 21. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Um von einem Mangel der geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen sprechen zu können, genügt es nicht, dass bei Vorliegen seelischer Störungen eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens nicht ausgeschlossen werden kann. Es kommt vielmehr d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/29 93/11/0095

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm bis zur Feststellung der Wiedererlangung der körperlichen und geistigen Eignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1993

RS Vwgh 1993/6/29 93/11/0095

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §30 Abs2;
Rechtssatz: Beim Fehlen der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung ist ein Ausgleich dieses Mangels durch erlangte Geübtheit iSd § 30 Abs 2 KDV nicht möglich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993110095.X02 Im RIS seit 12.06.2001 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1993

RS Vwgh 1993/6/29 93/11/0095

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §30 Abs2;
Rechtssatz: Auch Personen, die ausreichend frei von psychischen Krankheiten und geistigen Behinderungen sind, die die nötige Körpergröße, Körperkraft und Gesundheit besitzen und ausreichend frei von Gebrechen sind, sind als zum Lenken von KFZ geistig und körperlich nicht geeignet anzusehen, wenn ihnen die nötige kraftfahrspezifisc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/18 93/11/0008

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, "Für den Landeshauptmann" gezeichneten angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß Abs. 2 ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin für die Dauer des Mangels der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit keine neue Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge dieser beiden Gruppen erteilt werden darf. Dieser Entscheidung liegt der Befund e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.05.1993

RS Vwgh 1993/5/18 93/11/0008

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Ist der Befund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle Bestandteil des amtsärztlichen Gutachtens geworden, dann muß er insoweit denselben Anforderungen entsprechen, die sonst an Sachverständigen-Gutachten nach dem AVG zu stellen sind. Er muß er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/17 91/11/0140

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 20. August 1991 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers um Wiederausfolgung des Führerscheines keine Folge gegeben und die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen. Es wurde ausgesprochen, daß bis zur amtsärztlichen Feststellung der geistigen Eignung des Beschwerdeführers zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Die b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/17 92/11/0132

Mit Eingabe vom 29. April 1991 beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung der Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G. Der Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 6. April 1992 gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Die belangte Behörde stützte die Versagung der beantragten Lenkerberechtigung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0132

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §64 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der nötigen Bereitschaft zur Verkehrsanpassung liegt das Hauptgewicht beim verkehrspsychologischem Befund (Hinweis E 30.4.1991, 90/11/0143), wobei dieser festzuhalten hat, welche Untersuchungsverfahren tatsächlich angewendet wurden, welche Ergebnisse s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0132

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §64 Abs2;
Rechtssatz: Bei der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit handelt es sich um die vom Willen einer Person unabhängige - in den Bereich der geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen fallende - Fähigkeit zu der im Interesse der Verkehrssicherheit gebotenen Anpassung im Verkehr. Bei der Bereitschaft zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 91/11/0140

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 5 Stammrechtssatz Ein verkehrspsychologischer Befund hat bezüglich der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung - wie dies auch hinsichtlich der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit zu geschehen hat (Hinweis E 29.5.1990, 89/11/0194) - fe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 91/11/0140

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Sowohl bei der nötigen kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit als auch bei der nötigen Bereitschaft zur Verkehrsanpassung geht es um Fragen der Verkehrspsychologie, wobei eine verständige Würdigung der Bestimmung des § 31a Abs 2 KDV nur den Schluß zuläßt, daß den Voraussetzungen der nötigen kraftfa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 91/11/0140

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;
Rechtssatz: Verkehrsstraftaten des Bf bilden für sich alleine keine ausreichende Grundlage für die Beurteilung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, da bei dieser Beurteilung in erster Linie die spezifischen Methoden der Verkehrspsychologie anzuwenden sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

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