RS Vwgh 1995/4/27 95/11/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1995
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs1 Z1;
KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §75 Abs1;
KFG 1967 §75 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/02/28 94/11/0331 2

Stammrechtssatz

Psychische Krankheiten und geistige Störungen iSd § 30 Abs 1 Z 1 KDV schließen nicht schlechthin die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen aus, sondern nur dann, wenn sie auf das Verhalten der betreffenden Person im Straßenverkehr, somit auf das Fahrverhalten, von Einfluß sein können (Hinweis E 12.6.1990, 89/11/0279, und E 9.10.1990, 89/11/0124, 0299; hier das überschießende und von gewissen Obsessionen geprägte Vertreten eines Standpunktes, das von der Sorge um die eigene Gesundheit beherrscht wird und agressive Elemente aufweist, entbehrt auf den ersten Blick des Zusammenhanges mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen; dieser Zusammenhang wäre von der belangten Behörde in der Begründung des angefochtenen Bescheides argumentativ herzustellen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995110040.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten