RS Vwgh 1992/11/17 91/11/0140

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §52;
KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;
KDV 1967 §31a Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 5

Stammrechtssatz

Ein verkehrspsychologischer Befund hat bezüglich der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung - wie dies auch hinsichtlich der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit zu geschehen hat (Hinweis E 29.5.1990, 89/11/0194) - festzuhalten, welche Untersuchungsverfahren tatsächlich angewandt wurden, welche Ergebnisse sie erbracht haben und welche Schlußfolgerungen daraus im einzelnen gezogen wurden.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten Gutachten Auswertung fremder Befunde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110140.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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