Norm: AHG §9 Abs4B-VG Art83
Rechtssatz: Die bloße Befürchtung, einer erst zu fällenden Entscheidung werde eine bestimmte Rechtsansicht zu Grunde gelegt werden, rechtfertigt die Zuständigkeitsverschiebung nicht und würde Art 83 B-VG zuwiderlaufen. Entscheidungstexte 1 Nd 12/00 Entscheidungstext OGH 21.06.2000 1 Nd 12/00 European Ca... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4StEG §8 Abs2
Rechtssatz: Der Delegierungstatbestand des § 9 Abs 4 AHG ist erfüllt, wenn ein Richter eines Landesgerichts, dessen Verhalten als Klagegrund in Betracht kommt, nun bei jenem Oberlandesgericht ernannt ist, das in der Verfahrenshilfesache und in einem allfälligen Zivilprozess, in dem ein Amtshaftungsanspruch und weitere Ansprüche, die ihrem Wesen nach dem Amtshaftungsgesetz unterliegen, zu beurteilen sind, als Rechts... mehr lesen...