Norm: AHG §9 Abs4
Rechtssatz: Insoweit der Verfahrenshilfewerber einen Antrag auf eine behauptete "Verfehlung des Bundesministeriums für Inneres" stützt, ist die Verwirklichung eines Delegierungstatbestands nach § 9 Abs 4 AHG nicht zu erkennen, sodass das Landesgericht über diesen Teil des Verfahrenshilfeantrags selbst zu entscheiden hat. Entscheidungstexte 1 Nc 125/04d Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4
Rechtssatz: Es mangelt an jeglicher Rechtsgrundlage, auf deren Boden der Oberste Gerichtshof über eine Amtshaftungsklage - funktionell als Erstgericht - verhandeln und entscheiden könnte (so schon 1 Ob 84/04z). Entscheidungstexte 1 Nc 100/04b Entscheidungstext OGH 05.11.2004 1 Nc 100/04b European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4ZPO §235 Abs2 CZPO §235 Abs3
Rechtssatz: Macht die klagende Partei in einem bereits anhängigen Amtshaftungsprozess neue Klagegründe geltend, die sich auf das Verhalten von Organen jener Gerichte beziehen, die im anhängigen Verfahren als Erstgericht oder Rechtsmittelgericht zu verhandeln und zu entscheiden haben, so sind die Voraussetzungen für eine Delegierung gemäß § 9 Abs 4 AHG erfüllt. Diese Gerichte dürfen daher die Frage n... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4
Rechtssatz: Für eine Delegierung eines Amtshaftungsprozesses an ein ausländisches Gericht fehlt jede Rechtsgrundlage. Entscheidungstexte 1 Nc 7/04b Entscheidungstext OGH 29.01.2004 1 Nc 7/04b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119563 Dokumentnummer JJR_2004012... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4
Rechtssatz: Voraussetzung der Delegierung gemäß § 9 Abs 4 AHG ist, dass der Amtshaftungsanspruch aus einer Entscheidung (Verfügung, Beschluss) abgeleitet wird. Ohne Vorliegen einer solchen Entscheidung darf, soweit § 9 Abs 4 AHG auch nicht sinngemäß anzuwenden ist, kein Richter und kein Gericht von der Entscheidung über Amtshaftungsansprüche ausgeschlossen werden. Es hat dann bei der Geltung der allgemeinen Grundsätze über die... mehr lesen...