RS OGH 2004/12/20 1Nc125/04d

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Veröffentlicht am 20.12.2004
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Norm

AHG §9 Abs4

Rechtssatz

Insoweit der Verfahrenshilfewerber einen Antrag auf eine behauptete "Verfehlung des Bundesministeriums für Inneres" stützt, ist die Verwirklichung eines Delegierungstatbestands nach § 9 Abs 4 AHG nicht zu erkennen, sodass das Landesgericht über diesen Teil des Verfahrenshilfeantrags selbst zu entscheiden hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119564

Dokumentnummer

JJR_20041220_OGH0002_0010NC00125_04D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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