Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 24.November 1970 einen Vertrag, der auszugsweise wie folgt lautet: "1. K***** erteilt R***** das Recht, kalorienarme bzw kalorienfreie Erfrischungsgetränke (auch zu diätischen Zwecken) unter der national beim Deutschen Bundespatentamt unter der Nr 840.325 und international beim Internationalen Patentamt unter der Nr 351.119 als Warenzeichen eingetragenen Bezeichnung "d*****" ausschließlich im Gebiet der Föderativen Republik Jugo... mehr lesen...
Norm: EO §1 IE EO §78 EO §79 ABGB §26 ZPO §1 Ab EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 1 gültig von 24.12.2... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Parteien bezeichneten in dem am 28.12.1993 beim Bezirksgericht Josefstadt eingebrachten und von diesem mit Beschluß vom 17.1.1994 dem Landesgericht für ZRS Wien gemäß § 44 JN überwiesenen Exekutionsantrag die verpflichtete Partei mit "E*****-Bank Ltd H***** Street (POBox *****), Kingston, St.Vincent" und führten als deren Vertreter "Rechtsanwalt Dr.Günter Maier, Franz Josef Straße 5, D-8040 München, als amtlicher Liquidator" an. Aufgrund des volls... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei bezeichnete in dem am 14.2.1992 beim (damaligen) Exekutionsgericht Wien eingebrachten Exekutionsantrag die verpflichtete Partei mit "E***** Bank Ltd. H***** Street, Kingstown, St.Vincent" und führte als deren Vertreter "Dr.Günter Maier, Rechtsanwalt, DW-8000 München 40, Franz-Josef-Straße 5, als Liquidator" an. Das Exekutionsgericht Wien bewilligte mit Beschluß vom 14.2.1992 die beantragte Exekution aufgrund des vollstreckbaren Versäumungsur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte den Kläger mit der Erstellung eines Bewertungsgutachtens in einem Enteignungsverfahren beauftragt. Die dem Kläger am 23.6.1992 erteilte Vollmacht enthält eine Schiedsklausel nachstehenden Inhalts: "Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vollmachtsverhältnis unterliegen unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges dem Schiedsgericht gemäß § 16 Abs 5 IKG, BGBl 71/69". "Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vollmachtsverhältnis unterliegen unter Auss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Rückzahlung eines ihm und seiner geschiedenen Ehegattin gewährten Darlehens in Höhe des Klagsbetrags. Der Beklagte wendete ein, er sei Schweizer Staatsangehöriger und habe den Kreditvertrag in der Schweiz abgeschlossen, weshalb schweizerisches Obligationenrecht angewendet werden müsse. Am 8.10.1990 sei von einem Gericht in der Schweiz über sein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden; dieses Verfahren sei am 1... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte war bei der klagenden Partei vom 2.7.1990 bis 28.2.1995 als Exportsachbearbeiterin sowohl im Innendienst als auch im Außendienst beschäftigt. Sie bearbeitete selbständig den polnischen, teilweise auch den russischen, ukrainischen und slowakischen Markt, wobei von ihr vor allem der polnische Markt erfolgreich aufgebaut wurde. Am 29.6.1993 vereinbarte sie mit der klagenden Partei folgende Konkurrenzklausel: "Sollte das Dienstverhältnis vom Dienst... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat die erstbeklagte Partei beauftragt, einen von den Zweit- bis Viertbeklagten geplanten Bau in G*****, S***** 1, auszuführen. Bei der Bauausführung kam es am Nachbargebäude zu Setzungserscheinungen, die Gegenstand einer Schadenersatzklage des Grundnachbarn gegen die Klägerin zu ***** des Landesgerichtes W***** sind. In den Architektenverträgen mit der zweit-, dritt- und viertbeklagten Partei wurde "für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis zw... mehr lesen...
Norm: EO §79 EO §84 Österreichischer - Polnischer Vertrag BGBl 1974/79 Art63 EO § 79 heute EO § 79 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 79 gültig von 01.12.2016 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 ... mehr lesen...
Norm: EO §79 EO §84 EO § 79 heute EO § 79 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 79 gültig von 01.12.2016 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 79 gültig von 01.10.1995 bis 30.11.2016 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 1.7.1993 bewilligte das Erstgericht den Betreibenden aufgrund des vollstreckbaren Beschlusses des Obergerichtes des Kantons Zürich (Punkt 2./4. des Spruches, S.21 f) vom 29.11.1989, GZ KF 89149U/IZK 89, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderungen, und zwar je S 211.745,28, d.i. ein monatlicher Unterhaltsbeitrag von je sfr 750,-- für die Zeit vom 1.4.1989 bis 31.12.1992, 45 Monate a sfr 750,-- = sfr 33.750,-- abzüglich Zahlung je sfr 6.179,... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei begehrt wider die verpflichtete Partei die Bewilligung der Fahrnis- und Lohnexekution zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von FF 3.147,32 samt 4 % Zinsen seit 15.6.1992 und der Kosten des Antrages an das Erstgericht. Als Titel legte die betreibende Partei die Anordnung des Vorsitzenden der Anwaltskammer Strasbourg in Sachen Honorarbetreibung vor, ferner den Vollstreckungsantrag des Betreibenden an den Vorsitzenden des Landgerich... mehr lesen...
Norm: EO §79 EO § 79 heute EO § 79 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 79 gültig von 01.12.2016 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 79 gültig von 01.10.1995 bis 30.11.2016 zul... mehr lesen...
Norm: EO §79 EO §84 Eur Übk 21.04.1961 über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit BGBl 1964/107 ArtIXVollstreckungsvertrag Österreich - Jugoslawien betr Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen Art2Vollstreckungsvertrag Österreich - Jugoslawien betr Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen Art8UN-Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtVII Abs1 EO § 79 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde vom Landesgericht für ZRS Wien gegen die verpflichtete Partei, die ihren Sitz in der Republik Slowenien hat, auf Grund des Schiedsspruches der Außenhandelsarbitrage bei der Wirtschaftskammer Jugoslawien in Belgrad vom 7.Juli 1988 zur Hereinbringung der Forderung von 4,000.000 S sA die Exekution durch Pfändung von Geschäftsanteilen an zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bewilligt. Die Exekution wird vom Erstgericht vollzogen, s... mehr lesen...
Norm: EO §79 EO §382 Z8 lita IIIHVollstreckungsvertrag Österreich - Schweiz Art1 Z3Vollstreckungsvertrag Österreich - Schweiz Art5ZGB nF Art145ZGB nF Art173ZGB nF Art176 Abs1 Z1 EO § 79 heute EO § 79 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 79 gültig von 01.12.2016 bis 01.01.2017 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin und der Verpflichtete sind verheiratet und leben seit Ostern 1989 getrennt. Beim Bezirksgericht Zürich ist seit dem 20.April 1989 ein Scheidungsprozeß anhängig. Das Obergericht des Kantons Zürich hat als von beiden Parteien angerufenes Rechtsmittelgericht mit dem Beschluß vom 29.November 1989 zu KF89149U/IZK89 in Abänderung des Beschlusses des Bezirksgerichtes Zürich vom 30.Juni 1989, Prozeß.-Nr 01-633/1989 den Ehemann verpflichtet, a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Antrag der gefährdeten Partei auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der der Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Gegnerin) die Einziehung der Bankgarantie der Wr.Neustädter Sparkasse (im folgenden nur Sparkasse) über DM 1,040.000 und der Sparkasse die Auszahlung des Garantiebetrages untersagt werde, im wesentlichen statt. Das Rekursgericht bestätigte die erstgerichtliche Entscheidung im Ausspruch über das Zahlungsverbot... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer vollstreckbaren Grundschuldurkunde eines deutschen Notars schuldet die verpflichtete Partei der betreibenden Partei S 1,2 Mio. Zur Hereinbringung eines Teilbetrages von DM 5.000 beantragte die betreibende Partei 1) die Bewilligung der Fahrnisexekution und 2) die Exekution durch Wegnahme mehrerer Grundschuldbriefe, welche sich auf Forderungen beziehen, die der verpflichteten Partei gegen die Deutsche Genossenschaftsbank und gegen sich selbst (Offene Ei... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z16 IIN EO §79 ZPO §577, ZPO §595 Abs1 Z1 idF vor SchiedsRÄG 2006 EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben in ihrem Vertrag vom 26. August 1983 folgende Schiedsklausel vereinbart: "Sämtliche Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag eventuell entstehen können, werden im Wege gegenseitiger Einigung beigelegt werden. Sollte es nicht gelingen, den Streitfall gütlich bzw. im Sinne des Abs 1 dieses Artikels zu bereinigen, wird er durch das Schiedsgericht der Bundeswirtschaftskammer Jugoslawiens entschieden werden. "Sämtliche Streitigkeiten, die aus... mehr lesen...
Norm: EO §79 Haager Unterhaltsvollstreckungsabkommen Art16 EO § 79 heute EO § 79 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 79 gültig von 01.12.2016 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 79 gültig... mehr lesen...
Begründung: Das Zivilfriedensgericht in Trabzon, Türkei, entschied am 8.7.1985 zu 1985/627 auf Grund der am 23.10.1984 erhobenen Klage, daß der Verpflichtete seinen hier betreibenden minderjährigen 1970 und 1972 geborenen Kindern ab der Klageerhebung monatlich TL 30.000,-- je Kind Unterhalt zu leisten hat, und bestätigte am 14.2.1986, daß die Entscheidung an den Unterhaltsverpflichteten am 13.12.1985 ordnungsgemäß zugestellt wurde und seit dem 22.12.1985 rechtskräftig ist, weil... mehr lesen...
Begründung: Beim Schiedsgericht der Zürcher Handelskammer ist ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen den Streitteilen anhängig. Mit Beschluß vom 11.6.1982 legte das Schiedsgericht beiden Parteien im Sinne des § 247 Abs 2 der Zürcherischen ZPO eine Kaution zur Sicherstellung der Prozeßkosten in Höhe von je 40.000 sfr auf. Nachdem die verpflichtete Partei diese Kaution nicht erlegte, erlegte die betreibende Partei an Stelle der verpflichteten Partei auch deren Kaution. Beim Schiedsg... mehr lesen...
Norm: EO §79 JN §28 Vollstreckungsvertrag Österreich - Großbritannien Art1Vollstreckungsvertrag Österreich - Großbritannien Art2 EO § 79 heute EO § 79 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 79 gültig von 01.12.2016 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2... mehr lesen...
Die beklagte Partei, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, veranstaltet in Zusammenarbeit mit österreichischen Autobusunternehmen seit Jahren Gesellschaftsreisen von verschiedenen Orten Österreichs nach Bayern, die jeweils mit dem Besuch der vor allem in Gasthäusern abgehaltenen Werbeverkaufsveranstaltungen der beklagten Partei verbunden sind ("Werbereisen"). Bei diesen Werbeverkaufsveranstaltungen vertreibt die beklagte Partei Haushaltsgeräte und Heimtextilien. D... mehr lesen...
Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 27. 5. 1980 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei auf Grund der einstweiligen Verfügung vom 25. 3. 1980 zur Erwirkung der Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Tabasco", insbesondere in Form der Etablissementbezeichnung "Tabasco im Fordhof" für ein Kaffeerestaurant, die Exekution gemäß § 355 EO bewilligt. Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 27. 5. 1980 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Parte... mehr lesen...
Norm: EO §79 EO § 79 heute EO § 79 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 79 gültig von 01.12.2016 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 79 gültig von 01.10.1995 bis 30.11.2016 zul... mehr lesen...
Norm: EO §79 EO §81 Vollstreckungsvertrag Österreich - Großbritannien Art3 EO § 79 heute EO § 79 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 79 gültig von 01.12.2016 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Landesrentenbehörde Nordrhein-Westfalen vom 8. April 1960 wurde der Beklagten als rassisch Verfolgter ab 1. Juli 1960 eine monatliche Rente inklusive einer Rentennachzahlung sowie eine Kapitalentschädigung zuerkannt. Insgesamt hat die Beklagte auf Grund dieses Bescheides 73 669.71 DM erhalten. Grundlage für die Zuerkennung der Rente und der Entschädigung war der von der Beklagten glaubhaft gemachte Umstand, daß sie in der Zeit vom 1. Oktober 1941 bis 12. Feber 19... mehr lesen...