Norm: ZPO §146 ZPO §500 Abs2 A2 ZPO §526 Abs3 G EO §7 Abs3 ZPO § 146 heute ZPO § 146 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 EaGeo §150 Abs3 GOG §79 Abs1 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 ZPO §41 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Norm: Verordnung (EG) Nr 2006/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates 32006R1896 (EuMahnVO) Art20 EO §7 Abs3 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 EO §7a EuGVVO 2000 Art54 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 zuletz... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete behauptet in seinem Aufschiebungsantrag zusammengefasst, er habe sich aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Zeitraum der Einbringung der Aufkündigung und der Erlassung/Zustellung des Übergabsauftrags in einem körperlichen und seelischen Ausnahmezustand befunden, weshalb er behördlichen Schriftstücken mit für ihn ungewohnten Inhalten und Formulierungen nicht die hinreichende Aufmerksamkeit aufzubringen vermocht habe. Er macht damit geltend, er sei... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 24. Februar 2009 schied das Erstgericht die Ehe der Streitteile nach § 55 EheG und sprach über Antrag der Beklagten nach § 61 Abs 3 EheG aus, dass das Verschulden an der Zerrüttung den Kläger treffe. Das Urteil wurde beiden Parteien am 3. März 2009 zugestellt. Die Beklagte ließ es unbekämpft, der Kläger focht es nur im Ausspruch über das Verschulden an. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers mit Urteil vom 23. Juni 2009 nicht Folge. Die Entsche... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibende beantragte mit dem am 10. April 2008 beim Erstgericht eingelangtem Schriftsatz, ihm aufgrund der zu AZ 1 C 81/07k erlassenen Einstweiligen Verfügung des Bezirksgerichts Neulengbach vom 1. April 2008 zur Hereinbringung des für den Zeitraum November 2007 bis April 2008 entstandenen rückständigen Ehegattenunterhalts von monatlich 3.500 EUR, somit von 21.000 EUR, sowie der näher bezeichneten Kosten die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung durch b... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner zur Zahlung von rückständigem Unterhalt an die Antragstellerin für den Zeitraum vom 1. 11. 2006 bis 30. 9. 2007 in Gesamthöhe von 5.115 EUR. Der Antragsgegner beantragte die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung samt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Zustellmangels. Das Erstgericht wies den Antrag ab; das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs unzulässig se... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann, Dr. E. Sole und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eduard W*****, p.A. *****, vertreten durch Dr. Karl König, Rechtsanwalt in Klosterneuburg, wider die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Thomas J. Ruza, Rechtsanwalt in Wien, wegen Nichtigkeit einer Entsche... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 14. Mai 2008 erkannte das Berufungsgericht die Beklagten schuldig, dem Kläger je 193.794,33 EUR sA sowie je die Hälfte von 6.953,34 EUR und 14.754,56 EUR an Verfahrenskosten zu zahlen. Dieses Urteil bestätigte der Oberste Gerichtshof mit Urteil vom 15. Dezember 2008, GZ 4 Ob 160/08w, und verpflichtete die Beklagten zum Kostenersatz. Diese Entscheidung wurde allen Parteien am 29. Jänner 2009 zugestellt. Am 4. Februar 2009 bestätigte das Erstgericht die Re... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 19. 1. 2007 beim Erstgericht eingelangten Aufkündigung kündigte die kündigende Partei als Vermieterin der gekündigten Partei als Mieterin den über ein Geschäftslokal in Wien 1 abgeschlossenen Bestandvertrag zum 30. 9. 2007 auf und beantragte, das Gericht möge der gekündigten Partei auftragen, den Bestandgegenstand binnen 14 Tagen nach dem genannten Kündigungstermin geräumt zu übergeben oder binnen 4 Wochen gegen die Aufkündigung Einwendungen einzubringen. Da... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann L*****, vertreten durch Mag. Thomas Deuschl, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei Constantin P*****, vertreten durch Dr. Josef Leitner, Rechtsanwalt in Waidhofen an der Ybbs, wegen 6.00... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist zu 156/2820 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft, mit welchen Wohnungseigentum an einer Wohnung untrennbar verbunden ist. Die Kläger sind Eigentümer von 2044 der übrigen 2664 Anteile. Von der (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft wurde wegen offener Betriebskosten für die Monate Juli, August, September und Oktober 2007 gegen den Beklagten bei einem Bezirksgericht Klage über 986,96 EUR sA eingebracht und gegen ihn ein rechtskräftiger und vollstreckbare... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist zu 156/2820 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft, mit welchen Wohnungseigentum an einer Wohnung untrennbar verbunden ist. Die Kläger sind Eigentümer von 2044 der übrigen 2664 Anteile. Von der (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft wurde wegen offener Betriebskosten für die Monate Juli, August, September und Oktober 2007 gegen den Beklagten bei einem Bezirksgericht Klage über 986,96 EUR sA eingebracht und gegen ihn ein rechtskräftiger und vollstreckbare... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Beklagten wurde mit den Beschlüssen des Landesgerichts Wels vom 20. Dezember 2001 zu AZ 20 S 652/01k (Erstbeklagter) und zu AZ 20 S 653/01g (Zweitbeklagte) der Konkurs eröffnet. In beiden Verfahren wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Posch zum Masseverwalter bestellt. Beide Konkursverfahren sind noch nicht beendet. Mit der am 19. Oktober 2005 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die Klägerin die Aufhebung des am 24. August 1990 zwischen ihr und ih... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helmut H*****, vertreten durch Dr. Rudolf Denzel und Dr. Peter Patterer, Rechtsanwälte in Villach, wider die beklagte Partei D***** KEG, *****, vertr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Beschluss vom 30. 4. 2007 (ON 24) die Anträge des Beklagten auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit seines Versäumungsurteiles vom 1. 6. 2005, 37 C 1800/04p-8, sowie auf Zustellung dieses Urteiles an den Verfahrenshelfer zur Erhebung von Rechtsmitteln ab; die Berufung und den Widerspruch des Beklagten gegen dieses Versäumungsurteil sowie dessen Anträge auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wies es zurück. Dagegen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies zu Punkt 2. seines Beschlusses ON 13 den Antrag des Beklagten ab, die Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 17. Jänner 2007 (zum Zahlungsbefehl ON 2) aufzuheben. Das Gericht zweiter Instanz gab u.a. dem Rekurs des Beklagten, der dem Kläger nicht gerichtlich zugestellt wurde, dahin Folge, dass es die Vollstreckbarkeitsbestätigung aufhob. Insoweit sprach es aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §521a EO §7Abs3 EMRK Art6 ZustG §§17.21 ZPO § 521a heute ZPO § 521a gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 521a gültig von 01.04.2009 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 521a gül... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Mahnklage vom 25.4.2006, die Beklagte zur Zahlung von EUR 4.437,17 brutto s.A. zu verpflichten. Am 3.5.2006 erließ das Erstgericht antragsgemäß laut Klage den Zahlungsbefehl; dieser wurde am 10.5.2006 beim zuständigen Postamt 3383 Hürm hinterlegt. Dies nachdem am 8.5.2006 ein erster Zustellversuch erfolgt war, mit Ankündigung - laut Rückschein - „im Briefkasten eingelegt" und am 9.5.2006 der zweite angekündigte Zustellversuch durchgeführ... mehr lesen...
Norm: ZPO §87 ZustellG §2ZustellG §4 EO §7 Abs3 ZPO § 87 heute ZPO § 87 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 87 gültig von 01.03.1983 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1982 EO ... mehr lesen...
Begründung: Der am 21.5.2007 (ON 4) antragsgemäß erlassene Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten durch Hinterlegung an der Adresse 8293 Wörth a.d. Lafnitz, ***** zugestellt. Als Beginn der Abholfrist ist der 29.5.2007 dokumentiert. Die beklagte Partei beantragte mit ihrem Schriftsatz vom 16.8.2007 (ON 5), ihr den Zahlungsbefehl zuzustellen. Weiters wurde die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung hinsichtlich des Zahlungsbefehls begehrt, Einspruch gegen diesen erhoben und gleic... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 4. 1983 geborene Julia R***** ist das uneheliche Kind der Elisabeth H***** und des Nikolaos P*****, dessen Vaterschaft im Verfahren 1 C 2/88 des BG Krems an der Donau rechtskräftig festgestellt wurde. Mit Beschluss vom 11. 10. 1988, GZ 1 P 116/88-4, gewährte das Erstgericht gemäß § 4 Z 2 UVG iVm § 6 Abs 2 Z 1 UVG erstmals monatliche Unterhaltsvorschüsse für die Minderjährige Julia R*****. Mit Beschluss vom 11. 10. 1988, GZ 1 P 116/88-4, gewährte das Erstgeri... mehr lesen...
Begründung: Der bedingte Zahlungsbefehl vom 4. 7. 2006 wurde der Beklagten durch Hinterlegung beim Postamt 1173 Wien zugestellt (Beginn der Abholfrist 17. 7. 2006). Nach den Klagsangaben lautet die Anschrift der Beklagten 1070 Wien, W*****straße 26/II/7. Die Beklagte hatte bis 9. 7. 2007 einen Nachsendeauftrag an die Anschrift 1170 Wien, D*****straße 88, eingerichtet. Dort erfolgten auch am 13. und 14. 7. 2006 die beiden Zustellversuche. An dieser Anschrift gab es zum Zeitpunkt de... mehr lesen...
Begründung: Mit der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung vom 7. November 2005, GZ 17 Cg 31/05y-13, trug das Handelsgericht Wien dem Verpflichteten (und zwei weiteren beklagten Parteien, deren Geschäftsführer der Verpflichtete war) zur Sicherung des Anspruchs der betreibenden Parteien auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen und Kennzeichenverletzungen es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen auf, 1) gegenüber der erstbetreibenden Partei das Zeichen M*****, in welc... mehr lesen...
Begründung: Zu Punkt 1: Die hier beklagte Bank nahm den Kläger zu 2 Cg 160/96w des Erstgerichtes auf Zahlung von S 4,612.152,18 (EUR 335.178,17) in Anspruch. Diese (am 18. 6. 1996) eingebrachte Klage samt dem Auftrag zur Klagebeantwortung und das Versäumungsurteil (vom 10. 9. 1996) wurden ihm am 25. 6. 1996 bzw 12. 9. 1996 jeweils durch Hinterlegung zugestellt. Am 26. 11. 2003 beantragte er die Zustellung der Klage in eventu die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Ver... mehr lesen...
Norm: ZPO §246 Z3 ZPO §248 Abs1KO §7 EO §7 Abs3 ZPO § 246 heute ZPO § 246 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 246 gültig von 01.05.1983 bis 01.05.1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 2... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Mahnklage vom 28.2.2006 begehrte der Kläger von der beklagten Partei Z***** H***** K***** aushaftende Ansprüche aus der Beendigung seines Dienstverhältnisses in der Höhe von brutto EUR 3.020,18 zuzüglich netto EUR 653,31, abzüglich netto EUR 480,-- (ON 1). Am 1.3.2006 erließ das Erstgericht antragsgemäß den Zahlungsbefehl (ON 2). Der Zahlungsbefehl wurde der beklagten Partei durch Hinterlegung zugestellt, Beginn der Abholfrist war der 8.3.2006 (Rückschein), ... mehr lesen...