Norm: EO §7 Abs3 EaZPO §249 Abs1 ZPO
Rechtssatz: Die Rechtskraft des Beschlusses, womit ein Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl als verspätet oder unzulässig zurückgewiesen wird, hat ipso iure die Konsequenz, dass der Zahlungsbefehl damit in Rechtskraft erwachsen ist. Dieser Umstand kann auch durch einen später gestellten Antrag auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit des Zahlungsbefehles im Sinne des § 7 Abs 3 EO nicht mehr korrig... mehr lesen...
Norm: ZPO §521aEO §7 Abs3 EaEO §7 Abs3 EcMRK Art6 Abs1 II5a4MRK Art6 Abs1 II5a1
Rechtssatz: Zweiseitigkeit des Rechtsmittelverfahrens in Verfahren über Anträge auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit im Sinne des § 7 Abs 3 EO, da auch in der Aufhebung einer bereits endgültigen Entscheidung ein Eingriff in die als civil right im Sinne des Art 6 EMRK zu qualifizierende Rechtsstellung der obsiegenden Partei liegen kann (Abgehen von 9 Ob 191/98y und 4 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4ZustellG §17 Abs3EO §7 Abs3
Rechtssatz: Nach dem Zustellgesetz unwirksame Zustellung lösen auch keinen Lauf der Rechtsmittelfrist aus. Ablehnung von 6 Ob 127/03z. Entscheidungstexte 40 R 364/04g Entscheidungstext LG für ZRS Wien 09.02.2005 40 R 364/04g Schlagworte Berufung wegen Nichtigkeit, Aufhebung der
Volls... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 Ea
Rechtssatz: Gegenstand der Vollstreckbarkeitsbestätigung ist der rein verfahrensrechtliche Umstand der formellen Vollstreckbarkeit. Diese ist gegeben, wenn der Exekutionstitel einerseits prozessual wirksam geworden ist und andererseits gegen ihn kein die Vollstreckbarkeit hemmender Rechtszug mehr offen steht. Entscheidungstexte 8 Ob 90/04z Entscheidungstext OGH 22.... mehr lesen...
Norm: EO §7 AEO §7 Abs3 Ea
Rechtssatz: Der Inhalt der Vollstreckbarkeitsbestätigung betrifft nur die formelle Vollstreckbarkeit. Das Vorhandensein der weiteren Vorraussetzungen nach § 7 Abs 1 und Abs 2 EO wird nicht festgestellt. Im Verfahren nach § 7 Abs 3 EO wird nur die formelle Vollstreckbarkeit - dass die Entscheidung keinem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug unterliegt - vom Titelgericht überprüft. Die Überprüfung der materiellen V... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3ZPO §425
Rechtssatz: Ein Beschluss, mit dem der Antrag auf Aufhebung der Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsbestätigung gemäß § 7 Abs. 3 EO abgewiesen wurde, stellt keinen prezessbeendenden Beschluss dar und ist daher nur der formellen Rechtskraft fähig. Behauptet der Antragsteller in einem neuen Antrag einen anderen Sachverhalt als jenen, der dem ersten abweisenden Beschluss zugrunde lag, so ist über den zweiten Antrag meritori... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 EaEO §7 Abs3 Ec
Rechtssatz: Auch im Exekutionsverfahren durch das Exekutionsgericht geschaffene Exekutionstitel unterliegen dem Regime des § 7 Abs 3 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 204/00x Entscheidungstext OGH 27.02.2002 3 Ob 204/00x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116386 ... mehr lesen...