Begründung: Mit ihrer am 2. 3. 2001 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten 21.140,40 EUR (290.898,30 S). Sie brachte vor, dass nach dem Tod der Mutter des Beklagten weiterhin Pensionszahlungen auf deren Konto überwiesen worden seien. Die Klägerin habe das Guthaben an den Beklagten ausbezahlt und habe nun die zu Unrecht bezogenen Pensionsbeträge zurückzahlen müssen. Die Klage samt dem Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung binnen drei Wochen wurde dem Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1996 beantragte die klagende Partei die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages. Dieser wurde antragsgemäß erlassen, zugestellt und am 24. 6. 1996 die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit unter anderem gegen die Zweitbeklagte bestätigt. Ein Gericht in Belgien erklärte unter Anwendung des österreich-belgischen Abkommens die Vollstreckbarerklärung für unbegründet. Die im Wechselzahlungsauftrag gesetzte Frist von 14 Tagen zur Einbringung der Einwendungen durch eine... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein gem §§ 78, 128 AußStrG bestellter Verlassenschaftskurator hat nicht die Erben, sondern den ruhenden Nachlass zu vertreten (§ 129 AußStrG). Mangels einer Einschränkung bei der Bestellung kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Verlassenschaftskurator, dessen Funktion bei Fällung des Anerkenntnisurteils am 11. 5. 1999 mangels Abberufung (Knell, Die Kuratoren im österreichischen Recht 106) oder Einantwortung an die... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 Ea EO §7 Abs3 Ec EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Pregarten vom 24. 6. 1996 wurde für die am 15. 4. 1912 geborene Franziska G***** (im Folgenden nur Betroffene) ein Rechtsanwalt als Sachwalter zur Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten, insbesondere in einem Verfahren des Bezirksgerichts Pregarten, beigegeben. Ohne weitere Erhebungen wurde über Antrag des Sachwalters die Sachwalterschaft mit Beschluss vom 17. 6. 1997 beendet. Am 8. 6. 1998 verständigte das Landesgericht Linz a... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 695.906,13 S sA auf Grund des Versäumungsurteils des Bezirksgerichtes Neunkirchen vom 20. 7. 1999, mit welchem die ursprünglich Erstverpflichtete und Franz K*****, geboren am 2. 6. 1952, zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 883.954,32 S sA verurteilt worden waren, die Zwangsversteigerung näher bezeichneter Liegenschaften. Mit dem Exekutionsantrag legte die betreibende Partei die er... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob beim Erstgericht zu AZ 3 C 139/99p (in der Folge: Vorverfahren) gegen seinen in Frankreich ansässigen Vater - den Beklagten - eine Klage, mit der er die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 8.000 ab 1. Oktober 1996 begehrte. Diese Klage wurde in die französische Sprache übersetzt und dem Beklagten zugleich mit dem Auftrag, binnen 14 Tagen einen in Österreich wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen, widrigens Zustellungen ohne Zu... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 Z2 ZPO §529 Abs2 BII ZPO §534 Abs2 Z2 ZPO §534 Abs3 EO §7 Abs3 Ea ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 Z2 ZPO §529 Abs2 BII ZPO §534 Abs2 Z2 ZPO §534 Abs3 EO §7 Abs3 Ea ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 B2 ZPO §534 Abs2 Z2 EO §7 Abs3 Ea ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
B e s c h l u s s gefasst: Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden ersatzlos behoben. Dem Erstgericht wird die Durchführung des gesetzmäßigen Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. Begründung: Am 13. 3. 1997 brachte die hier Beklagte - ein Kreditinstitut - gegen die nunmehrige Klägerin eine Wechselklage über den Betrag von 1 Mio S ein.... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 15. 2. 1994 erließ das Erstgericht antragsgemäß einen Wechselzahlungsauftrag über den Betrag von S 90.000 sA. Die Klage und der Wechselzahlungsauftrag wurden der Beklagten am 18. 2. 1994 zu eigenen Handen zugestellt. Mit am 11. 3. 1999 beim Erstgericht eingelangtem Schriftsatz beantragte die Beklagte die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung des Wechselzahlungsauftrages sowie dessen neuerliche Zustellung mit der
Begründung: , sie sei zum Zei... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 Ec ZPO §192 Abs2 BI ZPO §546 Abs1 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.192... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank begehrte im Februar 1994 von der Beklagten - und ihrem mitbeklagten Ehegatten - die Zahlung von 1,138.054 S sA als aushaftender Kreditsumme aus dem Abstattungskreditvertrag vom 14. August 1991. Die Klage und die Ladung zur ersten Tagsatzung wurden der Beklagten eigenhändig zugestellt. Infolge ihres Ausbleibens erging antragsgemäß ein klagestattgebendes Versäumungsurteil, das der Beklagten ebenfalls eigenhändig zugestellt wurde. Aufgrund dieses Exekuti... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In Übereinstimmung mit Lehre und Rechtsprechung hat das Rekursgericht erkannt, dass gegen die Bestätigung der Vollstreckbarkeit nur der in § 7 Abs 3 EO vorgesehene Rechtsbehelf zulässig, ein Rekurs hingegen ausgeschlossen ist (SZ 54/115; SZ 57/82; 9 ObA 88/00g; Heller/Berger/Stix 205 ff). In Übereinstimmung mit Lehre und Rechtsprechung hat das Rekursgericht erkannt, dass gegen die Bestätigung der Vollstreckbarkeit ... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil vom 24. 10. 1963 stellte das Erstgericht den (am 23. 10. 1942 geborenen) Beklagten als Vater der außer der Ehe am 16. 6. 1963 geborenen Klägerin fest und verpflichtete ihn zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 300. Das Urteil wurde ihm am 25. 10. 1963 durch Ersatzzustellung an seine Arbeitgeberin zugestellt. Ein durch einen selbst gewählten Rechtsanwalt eingebrachter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung... mehr lesen...
Begründung: Mit Punkt 3. des Urteils vom 1. 2. 1999 sprach das Erstgericht dem Kläger S 4,350.000,-- brutto sA zu. Am 14. 5. 1999 beantragte der Kläger die Bestätigung der diesbezüglichen Vollstreckbarkeit des Urteils. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab und berief sich hiezu auf die vor der Einführung des § 61 Abs 7 ASGG (BGBl 1994/624) ergangene Rechtsprechung, wonach § 61 Abs 1 Z 1 ASGG nur auf Arbeitsverhältnisse, nicht jedoch auf arbeitnehmerähnliche Verhältnisse (§ 51... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ am 14. 8. 1998 gegen den Beklagten einen Zahlungsbefehl, der nach zwei erfolglosen Zustellversuchen am 20. 8. 1998 und am 21. 8. 1998 am 24. 8. 1998 beim zuständigen Postamt hinterlegt wurde. Der Zusteller ließ sowohl die Ankündigung des zweiten Zustellversuchs als auch die Verständigung von der Hinterlegung im Hausbrieffach zurück. Dieses gehört auch zu einem im selben Haus befindlichen Kaffeehaus. Der Beklagte hat zum Brieffach keinen Schlüssel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte brachte gegen die Klägerin am 19. 4. 1996 beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz zu 28 C 69/96a die Klage auf Scheidung der zwischen den Streitteilen am 10. 10. 1970 vor dem Standesamt Feldkirchen zu Ehebuch Nr 29/1970 geschlossenen Ehe gemäß § 55 Abs 1 EheG wegen mehr als dreijähriger Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft ein. In der mündlichen Tagsatzung vom 13. 6. 1996 ließ er sein ursprüngliches Klagebegehren fallen und begehrte die Eh... mehr lesen...
Begründung: Die
Begründung: der Entscheidung des Berufungsgerichts ist richtig, sodass es mit diesem Hinweis gemäß § 510 Abs 3, § 528a ZPO schon sein Bewenden haben könnte. Den Rekursausführungen ist noch folgendes zu entgegnen: Die
Begründung: der Entscheidung des Berufungsgerichts ist richtig, sodass es mit diesem Hinweis gemäß Paragraph 510, Absatz 3,, Paragraph 528 a, ZPO schon sein Bewenden haben könnte. Den Rekursausführungen ist noch folgendes zu entgegnen:
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Begründung: Nach Klagezustellung am 28. August 1996 anerkannte die durch ihren frei gewählten Rechtsanwalt Dr. Ernst Zauner vertretene Beklagte in der Verhandlungstagsatzung vom 10. Jänner 1997 das auf 101.784 S sA (Mietzinsrückstand für den Zeitraum von Oktober 1995 bis einschließlich Jänner 1997) ausgedehnte Klagebegehren, worauf der Erstrichter das klagestattgebende Urteil verkündete, mit welchem die Beklagte zur Zahlung des anerkannten Mietzinsrückstands sowie zur (nicht anerk... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Bezirksgericht Urfahr-Umgebung anhängig gewesenen Verfahren AZ 4 C 3/92y begehrten die Streitteile mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe aus dem Alleinverschulden der jeweils anderen Partei. Mit Urteil vom 6. Juli 1992 wurde die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden der dort klagenden und widerbeklagten sowie hier wiederaufnahmsklagenden Frau (im folgenden nur Klägerin) geschieden. Das Landesgericht Linz als Berufungsgericht gab mit Urteil v... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Das Erstgericht hat im Besitzstörungsverfahren der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten (und eine an diesem Verfahren nicht beteiligte weitere beklagte Partei), am 30. 4. 1998 den als Exekutionstitel vorliegenden Endbeschluß erlassen, der in seinen wesentlichen Teilen lautet: Zu römisch eins.: Das Erstgericht hat im Besitzstörungsverfahren der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten (und eine an diesem Verfahren nicht beteiligte weitere beklagte Pa... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs2 EO §65 EO §7 Abs3 EO § 54 heute EO § 54 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 54 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 54 gültig von 01.09.2005 bis 30... mehr lesen...
Begründung: Mit dem im Rekurs gemeinsam mit der Bewilligung der Forderungs- und Fahrnisexekution angefochtenen Beschluß bewilligte das Erstgericht auf Grund des Versäumungsurteiles vom 12.5.1995, 9 C 511/97k-2 der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei die Räumungsexekution hinsichtlich der Wohnung Nr 12 in 1100 Wien, Pernerstorfergasse 9. Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluß richtet sich der Rekurs des Verpflichteten, der nicht... mehr lesen...
Begründung: Der am 10. 6. 1997 erlassene Zahlungsbefehl wurde der Beklagten nach der Aktenlage am 19. 6. 1997 durch Hinterlegung zugestellt. Mit Schriftsatz vom 17. 7. 1997, beim Erstgericht eingelangt am 18. 7. 1997, erhob die Beklagte Einspruch gegen den Zahlungsbefehl, der ihr bislang nicht zugestellt worden sei, von dem sie aber durch Äußerungen des Klagevertreters wisse. Dieser Einspruch wurde vom Erstgericht mit dem unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Beschluß vom 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §416 ZPO §417 ZPO §429 ZPO §477 Z1Geo §149 GOG §79 Abs3 EO §7 Abs3 ZustG §17 ZustG §21 ZPO § 416 heute ZPO § 416 gültig ab 01.08.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 ZPO § 417 heute ZPO § 417 gültig ab... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner am 8.7.1997 beim Erstgericht eingelangten Klage S 40.169,98 brutto, zusammengesetzt aus laufendem Bezug [S 3.764,93], aliquoten Sonderzahlungen UZ und WR 1997 [ 10.503.34], Kündigungsentschädigung samt aliquoten SZ [5.283,57], Urlaubsentschädigung und Urlaubsentgelt [20.618,14], aus einem beendeten Dienstverhältnis. Am 8.7.1997 erließ das Erstgericht den beantragten Zahlungsbefehl [ON 2] , der der beklagten Partei am 11.7.1997 ( ers... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei im vereinfachten Bewilligungsverfahren aufgrund des Zahlungsbefehles des Bezirksgerichtes Bregenz vom 27.5.1998, 6 C 404/98 f und der Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 26.6.1998 zur Hereinbringung von S 922,44 samt Anhang Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294a EO. Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei im vereinfachten Bewilligungsverf... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 zuletz... mehr lesen...