Norm
EO §7 Abs3 EcRechtssatz
Im Verfahren nach § 7 Abs 3 EO richtet sich die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Unterbrechungsbeschluss wegen einer anhängigen Nichtigkeitsklage nicht nach § 546 Abs 1 ZPO, sondern ausschließlich nach § 192 Abs 2 ZPO.Im Verfahren nach Paragraph 7, Absatz 3, EO richtet sich die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Unterbrechungsbeschluss wegen einer anhängigen Nichtigkeitsklage nicht nach Paragraph 546, Absatz eins, ZPO, sondern ausschließlich nach Paragraph 192, Absatz 2, ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115510Dokumentnummer
JJR_20010529_OGH0002_0010OB00109_01P0000_001