RS OGH 1998/10/21 7Ra304/98x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1998
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Norm

ZPO §416
ZPO §417
ZPO §429
ZPO §477 Z1
Geo §149
GOG §79 Abs3
EO §7 Abs3
ZustG §17
ZustG §21

Rechtssatz

Keine Nichtigkeit, wenn die Unterfertigungsstampiglie auf der Beschlußausfertigung fehlt, insbesondere wenn die den Rekurs erhebende Partei auf Grund einer solchen gemäß § 149 Abs 1 lit b Geo fehlerhaften Beschlußausfertigung den Lauf der Rechtsmittelfrist als in Gang gesetzt erachtet (§ 416 Abs 1 bzw. § 429 ZPO).

 

Zur Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit (§ 7 Abs 3 EO) und Heilung von Zustellungsmängeln (§§ 17, 21 ZustG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000712

Im RIS seit

14.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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