Begründung: Zu 1.: Den in der Folge zu behandelnden Revisionsrekurs überreichte der Klagevertreter am 17.12.1996 bei Gericht. Der damit angefochtene Beschluß war von ihm laut Rückschein am 2.12.1996 übernommen worden. Dieser Rückschein weist die Unterschrift eines Zustellers nicht auf. Mit dem angefochtenen Beschluß vom 13.1.1997 (ON 57) wies das Rekursgericht den Revisionsrekurs als verspätet zurück, weil die 14tägige Rekursfrist am 16.12.1996 geendet habe und ein Fall des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozeß machte die nunmehr beklagte Partei (im folgenden: beklagte Partei) gegen den nunmehrigen Kläger (im folgenden: Kläger) und Helmut P***** eine Wechselforderung von S 3,000.000 sA geltend. Der antragsgemäß erlassene Wechselzahlungsauftrag, der gegenüber Helmut P***** in Rechtskraft erwuchs, wurde dem Kläger am 8.Oktober 1992 zu eigenen Handen zugestellt. Mit Schriftsatz vom 13.Oktober 1992 erhob der durch einen gewählten Rechtsanwalt vertretene ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Rekursgerichts vom 21.10.1997 (ON 51) wurde der Beschluß des Erstgerichts vom 2.10.1997 (ON 46), mit dem die weitere Unterbringung der Patientin für nicht zulässig erkannt wurde, bestätigt. Dieser Beschluß ist in Rechtskraft erwachsen und wurde dem Abteilungsleiter spätestens am 3.11.1997 zugestellt. Die Unterbringung der Patientin wurde bisher (offenbar mangels geeigneter extramuraler Betreuungsmöglichkeit) nicht aufgehoben. Am 15.12.1997 langt... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 Ea ZPO §282 ZPO §471 B ZPO §473 Abs2 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07... mehr lesen...
Begründung: Gegen alle Beklagten wurden Versäumungsurteile erlassen, gegen den Drittbeklagten am 24.5.1995. Dieses Versäumungsurteil wurde am 30.5.1995 zugestellt. Das Titelgericht bestätigte am 30.6.1995 die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des gegen den Drittbeklagten gerichteten Versäumungsurteils. Die Klägerin führt zu 9 E 7420/95m des Bezirksgerichtes Floridsdorf Exekution. Am 16.2.1996 beantragten die Beklagten die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigungen hinsi... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 EO §36 Abs1 Z1 AaEO idF EONov 1995 §54 Abs2 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte am 18.April 1996, ihr wider die verpflichtete Partei aufgrund des am 17.Mai 1994 vor dem Handelsgericht Wien abgeschlossenen Vergleichs und anderer behaupteter Titel die Forderungsexekution zur Hereinbringung eines vollstreckbaren Anspruches von 8,676.665 S sA und der Kosten von 275.000 S samt 4 % Zinsen seit 17.Mai 1994, 48.888,43 S, 150 S und 3.089,20 S gemäß § 294 EO zu bewilligen. Die betreibende Partei beantragte am 18.April ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 Ea ZPO §529 B2 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest: Die nunmehrige Beklagte hat gegen den nunmehrigen Kläger am 10.8.1993 beim Bezirksgericht I***** zu 11 C 1044/93h eine Klage auf Räumung und auf Zahlung von S 10.893,30 sA eingebracht. Die Klage sowie die Ladung zur ersten Tagsatzung wurden dem jetzigen Kläger am 24.8.1993, das am 7.9.1993 ergangene Versäumungsurteil am 14.9.1993 zugestellt. Der Kläger war zum Zeitpunkt dieser Zustellungen aufgrund einer alkoholischen Polyneuritis u... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 Ea EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 zul... mehr lesen...
Begründung: Gegen die Beklagte erging am 12.10.1994 ein klagsstattgebendes Urteil, welches entgegen § 93 Abs 1 ZPO nicht an den von ihr bevollmächtigten Rechtsanwalt, sondern an die Firma *****I*****-GmbH zugestellt wurde. Am 5.12.1994 wurden die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit bestätigt. Gegen die Beklagte erging am 12.10.1994 ein klagsstattgebendes Urteil, welches entgegen Paragraph 93, Absatz eins, ZPO nicht an den von ihr bevollmächtigten Rechtsanwalt, sondern an die Fi... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 Ea ZPO §552 Abs1 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Beklagten erging ein Versäumungsurteil, welches im Wege der Ersatzzustellung am 30.7.1987 zugestellt wurde. Am 9.9.1987 bestätigte das Erstgericht die mit 28.8.1987 eingetretene Rechtskraft des Urteils. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Mureck vom 21.3.1988, ***** wurde Dr.Volkmar Ternulz für den Beklagten zum einstweiligen Sachwalter und mit Beschluß vom 10.8.1988 zum Sachwalter bestellt. Mit seiner für den Betroffenen zu ***** des Erstgerichtes am 28.... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 Ec EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 zul... mehr lesen...
Begründung: In der gegenständlichen Streitsache erging am 13.10.1992 ein dem Klagebegehren stattgebendes Versäumungsurteil, das dem Beklagten laut Rückschein am 22.10.1992 durch Hinterlegung beim Postamt 1150 Wien zugestellt wurde. Am 7.12.1992 setzte das Erstgericht auf dieses Urteil die Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit. Mit Beschluß vom 31.8.1993 hob das Erstgericht diese Bestätigung auf. Es nahm dabei als bescheinigt an, daß der Beklagte im Zeitpunkt der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der ursprünglichen Beklagten, der P***** Betriebs-GesmbH, Zahlung von Arbeitsentgelt in Höhe von S 66.237,50 netto sA und - insbesondere aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen - die Feststellung, daß er vom 2.1.1990 bis 25.9.1990 als Pizzakoch Dienstnehmer der Beklagten mit einem monatlichen Mindestlohne von S 12.000 netto gewesen sei. Infolge Versäumung der mündlichen Streitverhandlung durch die Beklagte fällte das Erstgericht am 9.10.1991 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Bank-Aktiengesellschaft mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte dem Kläger, der sich mit Grundstücksgeschäften größeren Umfanges beschäftigte und früher eine Wohnung in Bayern hatte, im Jahr 1982 Darlehen von 14 Millionen DM zugezählt. Die Bank erhob beim Kreisgericht Ried mehrere Klagen gegen den Beklagten. Am 25. Feber 1987 schlossen die durch Rechtsanwälte vertretenen Streitteile vor dem Bezirksgericht Salzburg zu 11 C 430/87 einen Vergleich:... mehr lesen...
Begründung: Die am 2. November 1988 eingebrachte Klage konnte erst anläßlich des dritten Versuches am 1. Juni 1989 durch Hinterlegung zugestellt werden. Eine Klagebeantwortung wurde nicht erstattet. Am 29. September 1989 beantragte die klagende Partei die Erlassung eines Versäumungsurteiles. Das Versäumungsurteil vom 4. Oktober 1989 wurde vom Beklagten am 20. Oktober 1989 persönlich übernommen. Innerhalb der Rechtsmittelfrist brachte der Beklagte einen Antrag auf Verfahrenshilf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob am 1. September 1988 gegen die Beklagte die Klage auf Zahlung des restlichen Werklohnes für eine am Haus Schilfschneiderweg 27 in Neusiedl am See ausgeführte Dacheindeckung und gab als Wohnort iSd § 75 Z 1 ZPO diese Anschrift an. Das Erstgericht beraumte eine erste Tagsatzung (§ 230 Abs. 1 und § 231 Abs. 1 ZPO) für den 28. September 1988 an. Die an die Beklagte unter der angegebenen Anschrift gerichtete Sendung mit der Ladung zur ersten Tagsatzung u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Dienstnehmer der Firma I*** AG. Er stürzte am 23.7.1985 von einem Gerüst, das von der beklagten Partei fehlerhaft aufgestellt worden war und verletzte sich schwer. In der von ihm am 10.12.1986 beim Erstgericht zu 3 a Cg 421/86 gegen die beklagte Partei eingebrachten Klage begehrte er ua die Feststellung, daß die beklagte Partei dem Kläger für alle Folgen des Unfalles vom 23.7.1985 hafte sowie die Leistung eines Schmerzengeldes von S 120.000 sa... mehr lesen...
Begründung: Gemäß einem vor dem Landesgericht Feldkirch abgeschlossenen Vergleich vom 12.Oktober 1988, 8 Cg 208/88, hatte die verpflichtete Partei der betreibenden Partei binnen vierzehn Tagen 45.000 sfr und die mit 42.362,12 S bestimmten Prozeßkosten und für den Fall eines Zahlungsverzuges ab 27.Oktober 1988, 6,5 % Zinsen pa vom aushaftenden Betrag zu zahlen. Die betreibende Partei beantragte beim Erstgericht (Bezirksgericht Bregenz) unter Vorlage einer Vergleichsausfertigung, ... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof gab mit Urteil vom 15. Jänner 1986 (ON 89) der Revision der beklagten und widerklagenden Partei (im folgenden: Beklagte) teilweise Folge und änderte die Entscheidung der Vorinstanzen über die Scheidung der Ehe der Streitteile im Verschuldensausspruch dahin ab, daß das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe beide Ehegatten zu gleichen Teilen trifft. Die Kosten des Verfahrens aller drei Instanzen wurden gegeneinander aufgehoben. Das Erstgericht b... mehr lesen...
Norm: ASGG §11 EO §7 Abs3 Ec ASGG § 11 heute ASGG § 11 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 11 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994 EO § 7 heute ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 20. Dezember 1983 eingebrachten Klage begehrte der Kläger auf Grund seines vorzeitigen Austrittes aus dem Arbeitsverhältnis von der Beklagten S 108.852 brutto sA an Gehalt, anteiliger Weihnachtsremuneration und Abfertigung sowie die Ausstellung eines Dienstzeugnisses. Die Klage wurde an die in der Klage angegebene Anschrift der Beklagten Wien 3., Seidlgasse 21, zu eigenen Handen des Geschäftsführers Gerhard W*** zugestellt. Der vorerst anwaltlich vertreten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da Entscheidungen nach § 7 Abs 3 EO keine Exekutionssachen, sondern Teil des titelgerichtlichen Verfahrens sind (siehe Heller-Berger-Stix, Komm. EO 206, 208; SZ 16/170, SZ 17/29; EvBl. 1958/279, EvBl. 1977/176), sind darauf die Verfahrensvorschriften des ASGG anzuwenden. Da Entscheidungen nach Paragraph 7, Absatz 3, EO keine Exekutionssachen, sondern Teil des titelgerichtlichen Verfahrens sind (siehe Heller-Berger-Stix... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete mit Beschluß vom 26.5.1986 (ON 95) Dkfm.Alfred L*** als Vater des mj.Alexander L*** zum Unterhalt des Minderjährigen anstellte des Betrages von S 1.550,-- monatlich für die Zeit vom 1.2.1983 bis zum 30.6.1983 S 2.800,-- monatlich, für die Zeit vom 1.7.1983 bis zum 30.6.1984 S 2.600,-- monatlich, für die Zeit vom 1.7.1984 bis zum 31.12.1984 S 2.800,-- monatlich und für die Zeit vom 1.1.1985 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes ein... mehr lesen...
Begründung: Am 13. Juni 1985 erhob Ing. Gerald W*** gegen Dr. Gunter W*** beim Erstgericht zu 3 Cg 152/85 die Klage mit dem Begehren, der Beklagte sei schuldig, über seinen Drittelanteil an der Liegenschaft EZ 513 KG Klosterneuburg mit dem Kläger einen Kaufvertrag mit dem im einzelnen bezeichneten Inhalt abzuschließen, weil er sich in einem Vergleich verpflichtet habe, seinen Anteil an den Kläger um S 393.500,- zu verkaufen, der Aufforderung zur Unterfertigung des vorbereiteten... mehr lesen...
Begründung: Am 21. November 1973 wurde die L*** Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH & Co KG (im folgenden Kommanditgesellschaft) in das Handelsregister des Landesgerichtes Innsbruck zu HRA 3683 eingetragen. Komplementär dieser Kommanditgesellschaft war die L*** Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH (im folgenden Gesellschaft mbH). Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Handelsgerichtes vom 10. Oktober 1977, HR 3683-19, wurde die Kommanditgesellschaft von Amts weg... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei behauptet, die zweitbeklagte Partei Firma Ing. C Ges.m.b.H. habe als persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei die im Ausgleichsverfahren Sa 14, 15/81 des Kreisgerichtes Wels zur Zahlung auch für die erstbeklagte Partei übernommenen Ausgleichsquoten nicht bezahlt, sodaß nach erfolgter Mahnung die ursprüngliche Ausgleichsforderung von insgesamt S 730.228,60 s.A. wiederaufgelebt sei. Da der klagenden Partei im Ausgleichsverfahren d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der drei Beklagten – deren Haftung als handelnde namens einer noch nicht eingetragenen Gesellschaft mbH für eine Gerätekaufpreisschuld die Klägerin in Anspruch nahm – zur Zahlung eines Betrags von 22.448,62 S samt Nebenforderungen zur ungeteilten Hand. Als Anschrift des dritten Beklagten bezeichnete die Klägerin in der Klage ein Haus in der L.-Gasse. Nachdem unter dieser Anschrift zwei Zustellversuche fehlgeschlagen waren, wurde die... mehr lesen...