Norm
EO §7 Abs3 EaRechtssatz
Wird beim Titelgericht ein Antrag auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit gemäß § 7 EO gestellt, so liegt diesbezüglich ein Zwischenstreit vor.Wird beim Titelgericht ein Antrag auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit gemäß Paragraph 7, EO gestellt, so liegt diesbezüglich ein Zwischenstreit vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016629Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.10.2012