RS OGH 1998/9/8 1R428/98v

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Veröffentlicht am 08.09.1998
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Norm

EO §7 Abs3

Rechtssatz

Im vereinfachten Bewilligungsverfahren gemäß der EO-Novelle 1995 ist eine allfällige Mangelhaftigkeit der Zustellung des Exekutionstitels auch dann nicht mehr mit einem Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung aufgreifbar, wenn Titelgericht und Exekutionsgericht ident sind. Diesfalls steht dem Verpflichteten nur der Antrag nach § 7 Abs 3 EO offen.

Anmerkung

0000034

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:1998:RFE0000034

Dokumentnummer

JJR_19980908_LG00929_00100R00428_98V0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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