RS OGH 2006/11/14 10Ob58/06m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.2006
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Norm

EO §7 Abs3 Ea
ZPO §249 Abs1 ZPO

Rechtssatz

Die Rechtskraft des Beschlusses, womit ein Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl als verspätet oder unzulässig zurückgewiesen wird, hat ipso iure die Konsequenz, dass der Zahlungsbefehl damit in Rechtskraft erwachsen ist. Dieser Umstand kann auch durch einen später gestellten Antrag auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit des Zahlungsbefehles im Sinne des § 7 Abs 3 EO nicht mehr korrigiert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121468

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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