Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: Klägerin) beantragte mit ihrer Klage auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden: Beklagten) verschiedene Konkurrenzhandlungen untersagt werden sollten. Das Erstgericht erließ diese einstweilige Verfügung, deren Vollstreckbarkeit mit 4. August 2006 bestätigt wurde. Das Rekursgericht änderte jedoch die erstgerichtliche Entscheidung mit Beschluss vo... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führte seit 1974 ein Lokal unter der Bezeichnung „Tabasco“. Dagegen erhob die Beklagte 1979 eine Unterlassungsklage, die sie auf zwei ältere österreichische Marken mit dem Wortlaut bzw Wortbestandteil „TABASCO“ stützte. Aufgrund eines mit der Klage verbundenen Sicherungsantrags erließ der Oberste Gerichtshof am 25. März 1980 eine entsprechende einstweilige Verfügung (4 Ob 307/80), die der Klägerin am 5. Mai 1980 zugestellt wurde. Die Klägerin verteidigte sic... mehr lesen...
Gründe: In der Medienrechtssache der Antragstellerin G***** registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung gegen die Antragsgegnerin K***** Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co KG wegen §§ 14, 18 MedienG, AZ 94 Hv 31/04y des Landesgerichts für Strafsachen Wien, hob der Oberste Gerichtshof aufgrund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes mit Urteil vom 26. September 2006, AZ 11 Os 73/06d, 11 Os 74/06a (ON 20), das Urteil des Landesgerichts für Strafsach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit seiner Klage, den Beklagten schuldig zu erkennen, es ab sofort zu unterlassen, - Daten des Klägers nach § 4 Z 8 DSG 2000 (das Verarbeiten und Übermitteln) zu verwenden, und - sämtliche über den Kläger gespeicherte und verwendete Daten sofort zu löschen. Obwohl er von seinem Löschungs- und Widerspruchsrecht nach §§ 27 f DSG 2000 (künftig nur: DSG) - mehrfach - Gebrauch gemacht habe und bereits eine Empfehlung der Datenschutzkommission erga... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der gefährdeten Partei Jürgen S*****, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankel ua, Rechtsanwälte in Dornbirn, gegen die gefährdende Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, Wi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei (Antragsgegnerin) A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Karl Grigkar und Mag. Ender Bozkurt, Rechtsanwälte in Wien, gegen die erstbeklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (Antragstellerin) A***** V***** GmbH, *****, vertre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** KG, *****, vertreten durch Brunner, Kohlbacher, Stumvoll Advokatur GmbH in Graz, gegen die beklagte Partei P***** KG *****, vertreten durch Dr. Julia Hagen und Mag. Martin Künz, Rechtsanwälte in Dornbirn, wegen Unterlassung, Beseitigu... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §394KartG 1988 §52
Rechtssatz: § 394 EO ist auf die in §52 KartG geregelten einstweiligen Verfügungen - möglicherweise abgesehen von jener des §52 Abs 2 erster Fall KartG (richterliche Vertragshilfe) - mangels ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht anzuwenden.Gegen eine analoge Anwendung des § 394 EO auf von den Amtsparteien und den Regulatoren beantragte einstweilige Verfügungen nach § 52 KartG spricht, dass die auch im öffentli... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 lita IVBEO §394
Rechtssatz: Die Rückforderung zu Unrecht gezahlten einstweiligen Ehegattenunterhalts kann nicht in einem Verfahren nach § 394 Abs 1 EO erfolgen. Es besteht kein Wahlrecht des Gegners der gefährdeten Partei zwischen dem Anspruch nach § 394 Abs 1 EO und dem Kondiktionsanspruch. Entscheidungstexte 3 Ob 195/02a Entscheidungstext OGH 30.08.2002 3 Ob 19... mehr lesen...