TE OGH 2006/5/18 2Ob263/05y

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 18.05.2006
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten