Norm
EO §382 Z8 lita IVBRechtssatz
Die Rückforderung zu Unrecht gezahlten einstweiligen Ehegattenunterhalts kann nicht in einem Verfahren nach § 394 Abs 1 EO erfolgen. Es besteht kein Wahlrecht des Gegners der gefährdeten Partei zwischen dem Anspruch nach § 394 Abs 1 EO und dem Kondiktionsanspruch.Die Rückforderung zu Unrecht gezahlten einstweiligen Ehegattenunterhalts kann nicht in einem Verfahren nach Paragraph 394, Absatz eins, EO erfolgen. Es besteht kein Wahlrecht des Gegners der gefährdeten Partei zwischen dem Anspruch nach Paragraph 394, Absatz eins, EO und dem Kondiktionsanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116947Im RIS seit
30.08.2002Zuletzt aktualisiert am
06.11.2025