Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden (gefährdeten) Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Bock Fuchs Nonhoff Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei (Gegnerin der gefährdeten Partei) I*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Eis... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine Gesellschaft mit Sitz in Österreich, ist ein weltweit führender Produzent von Schneeketten, die unter anderem auch in Japan verkauft werden. Die Beklagte, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Italien, produziert und verkauft ebenfalls Schneeketten. Mit Schreiben vom 22. März 2010 teilte die Beklagte (von ihrem Sitz in Italien aus) einem der größten Händler des Generalimporteurs der Klägerin in Japan mit, dass einige von der Klägerin gelieferte und vom a... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs1MSchG §69d Abs1
Rechtssatz: Die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien als Gemeinschaftsmarkengericht für die Erlassung einstweiliger Verfügungen besteht wegen des Vorrangs von § 387 Abs 1 EO ausnahmsweise nicht, wenn die Klage bereits bei einem anderen - wenngleich unzuständigen - inländischen Gericht erhoben wurde. Entscheidungstexte 17 Ob 22/07w Ents... mehr lesen...
Norm: JN §44ZPO §230aEO §387 Abs1EO §387 Abs2
Rechtssatz: Bei der Überweisung der Klage gemäß § 230a ZPO wird die Klage in ihrer Eigenschaft als Schriftsatz mit den darin enthaltenen Rechtsschutzanträgen, also mit dem gesamten Inhalt, überwiesen. Wird daher - wie im vorliegenden Fall - mit der Klage ein Sicherungsantrag verbunden, dann erfasst der Überweisungsbeschluss den an sich von Amts wegen gemäß § 44 JN an das zuständige Prozessgericht zu... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs1JN §3
Rechtssatz: Das Rekursgericht kann zur meritorischen Entscheidung über einen Sicherungsantrag funktionell auch dann zuständig werden, wenn ihn das Erstgericht ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückwies. Entscheidungstexte 1 Ob 159/02t Entscheidungstext OGH 13.08.2002 1 Ob 159/02t 6 Ob 142/19d Entsch... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs1JN §27aJN §42 AaJN §42 AfVerordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art31
Rechtssatz: Liegt gemäß § 387 Abs 1 EO eine inländische Zuständigkeit vor, so ist für das Sicherungsverfahren die inländische Gerichtsbarkeit gegeben (so schon 6 Ob 612/78 = SZ 51/62). Entscheidungstexte 4 Ob 2/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 4 Ob 2/96 ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 23. März 1988 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 100.000,-- ab Klagstag. Zur
Begründung: der Zuständigkeit des angerufenen Erstgerichtes berief sich die Klägerin auf den im § 99 JN normierten Vermögensgerichtsstand. Gleichzeitig stellte die Klägerin beim Erstgericht den Antrag, den Beklagten mit einstweiliger Verfügung ab Antragstag zur Leistung eines einstw... mehr lesen...
Begründung: Der gefährdeten Partei stand gegen Karl A***, den Ehegatten der Gegnerin der gefährdeten Partei, eine vollstreckbare Forderung von 400.000 S sA auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 26. April 1973, 37 d Cg 96/73 zu, die noch mit 370.000 S sA aushaftet. Am 2.Juni 1987 schlossen Karl A*** und die Gegnerin der gefährdeten Partei beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu 1 Cg 10/87 einen Vergleich, worin sich Karl A*** zur Zahlung eines Unte... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs1EO §391 Abs1 IIIB
Rechtssatz: Eine Verlängerung ist nicht statthaft, wenn der Kläger die Ehescheidungsklage unter Anspruchsverzicht zurückgenommen hat und die Beklagte eine Ehescheidungsklage derzeit nicht einzubringen beabsichtigt; dann fehlt für den Weiterbestand der (nach Lehre und Rechtsprechung an sich möglichen) einstweiligen Verfügung jede Grundlage. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs1KartG §48NahversG §7 Abs4Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art31
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung durch das Prozessgericht oder ein Rechtsmittelgericht ist zwar nicht Streitanhängigkeit, sondern nur die Einleitung des Prozesses durch Anbringung der Klage, aber doch, dass der Prozess noch nicht (hier: durch Zurückweisung der Klage) rechtskräfti... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs1NahversG §7 Abs4
Rechtssatz: Auch in der Frage, ob über ein Eventualbegehren bereits der Rechtsstreit anhängig ist (§ 387 Abs 1 EO) oder erst eingeleitet werden muss (§ 387 Abs 2 EO), ist nur auf die Gerichtsanhängigkeit, nicht auf die Streitanhängigkeit abzustellen. Entscheidungstexte 6 Ob 543/80 Entscheidungstext OGH 03.03.1980 6 Ob 543/80 ... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs1
Rechtssatz: Das zur Bewilligung der einstweiligen Verfügung zuständige Gericht hat die von ihm bewilligte einstweilige Verfügung auch von Amts wegen zu vollziehen und es hat unter anderem auch über einen gegen die Bewilligung der einstweiligen Verfügung allenfalls erhobenen Widerspruch zu entscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 354/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 ... mehr lesen...