Norm: EO §37 Ab MRG §30 Abs2 Z6 E WEG 1975 §9 Abs2 WEG 1975 §9 Abs3 EO § 37 heute EO § 37 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 37 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § ... mehr lesen...
Norm: EO §37 Ab MRG §30 Abs2 Z6 E WEG 1975 §9 Abs2 WEG 1975 §9 Abs3 EO § 37 heute EO § 37 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 37 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § ... mehr lesen...
Norm: EO §37 Ab MRG §30 Abs2 Z6 E WEG 1975 §9 Abs2 WEG 1975 §9 Abs3 EO § 37 heute EO § 37 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 37 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § ... mehr lesen...
Norm: EO §37 Ab MRG §14 Abs3 MRG §30 Abs2 Z6 C WEG 1975 §9 Abs2 WEG 1975 §9 Abs3 EO § 37 heute EO § 37 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 37 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen der Klägerin und ihrem Ehemann Karl ist aufrecht. Nachdem sie zunächst gemeinsam in Salzburg gewohnt hatten, erwarben sie im Jahr 1994 durch Kaufvertrag die gegenständliche Wohnung in der Gemeinde A*****, wo sie sich am 30. 5. 1994 behördlich anmeldeten. Mit Kaufvertrag vom 6. 11. 1995 erwarb die Klägerin eine Liegenschaft [in der Steiermark] mit einem Haus, deren Alleineigentümerin sie noch ist. Ihr Ehemann meldete sich mit 4. 3. 1996 von A***** a... mehr lesen...
Norm: EO §37 N EO §42 H EO §65 B EO § 37 heute EO § 37 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 37 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 37 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.... mehr lesen...
Norm: EO §37 EO §97 Abs1 ABGB §509 EO § 37 heute EO § 37 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 37 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 37 gültig von 01.08.1989 bis 30... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren, die beklagte Partei aufgrund eines Verwendungsanspruchs zur Leistung von 261.862 S sA zu verurteilen, ab. Das Gericht zweiter Instanz hob dieses Urteil auf, verwies die Rechtssache zur Ergänzung der Verhandlung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück und sprach überdies aus, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei, weil es zur Frage, "ob der (frühere) Vorbehaltseigentümer einen Verwendungsans... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt beim Erstgericht Exekution durch Zwangsversteigerung von Liegenschaftsanteilen zur Hereinbringung von S 227.124,89 sA. Der Kläger begehrt mit seiner Klage nach § 37 EO die Unzulässigerklärung dieser Exekution bezüglich eines nach seinen Behauptungen in seinem Alleineigentum stehenden Superädifikates auf der Liegenschaft. Die durch zwei Rechtsanwälte vertretene Beklagte ist Rechtsanwaltsanwärterin. Zur ersten zur mündlichen Streitverhandlung best... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte schloß am 11. 3. 1974 mit den damaligen Liegenschaftseigentümern einen Mietvertrag über ein Gartengrundstück im Ausmaß von ca 500 m2. Der Mieter war berechtigt, eine Autoverkaufsstelle und einen Autoabstellplatz einzurichten, einen Büroraum von ca 25 m2 sowie eine Garage zur Einstellung der Fahrzeuge zu errichten und Gas, Strom und Telefon auf eigene Kosten einzuleiten. Vereinbarungsgemäß hat der Mieter nach Beendigung des Bestandverhältnisse... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte 1) die Beklagten "als grundbücherliche Eigentümer" des herrschenden Guts schuldig, "der lastenfreien Abschreibung des Grundstücks 3195/2" vom dienenden Gut zuzustimmen, und stellte im übrigen 2) fest, daß die Beklagten zufolge Verweigerung der Zustimmung zur lastenfreien Abschreibung des unter 1) bezeichneten Grundstücks "für alle Schäden haften, die den Klägern ... erwachsen sind". Pkt 1) dieses Urteils erwuchs unbekämpft in Rechtskr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft Wien, ***** Straße 1a bis 1d, die von der A*****GmbH verwaltet wird. Am 8. 2. 1979 schlossen die beklagte Partei als Vermieterin und die klagende Partei als Mieterin (im Mietvertrag - teilweise - als Mieter bezeichnet) einen Mietvertrag, der ua folgende Bestimmungen enthält: "I. Die Vermieterin vermietet und übergibt und der Mieter mietet und übernimmt den im beiliegenden Dachbodenplan rot umrande... mehr lesen...
Begründung: Über die Besitzstörungsklage der nunmehrigen betreibenden Partei gegen die erstbeklagte Partei U***** und den nunmehrigen Verpflichteten als Zweitbeklagten erging der Endbeschluß des Erstgerichtes vom 30. 4. 1998 mit folgendem
Spruch: "Die beklagten Parteien haben die klagende Partei durch die Sperre des Parkplatzes, das Aufstellen eines Baggers, Entfernung der Asphaltdecke und das Ausheben einer Baugrube im ruhigen Besitz der Hoffläche der Liegenschaft ***** bes... mehr lesen...
Begründung: Das Klagebegehren ist auf Unzulässigerklärung einer Zwangsversteigerung nach § 37 EO gerichtet, wobei der Kläger Eigentum an einem Superädifikat geltend macht. Die betriebene Forderung beläuft sich auf S 227.124,89 sA. Das Klagebegehren ist auf Unzulässigerklärung einer Zwangsversteigerung nach Paragraph 37, EO gerichtet, wobei der Kläger Eigentum an einem Superädifikat geltend macht. Die betriebene Forderung beläuft sich auf S 227.124,89 sA. Wegen (angeblicher... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ungeachtet des nicht bindenden Ausspruchs des Rekursgerichtes, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei, ist der "Revisionsrekurs" (richtig Rekurs: § 14b AußStrG) des Erstantragsgegners mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage zurückzuweisen. Dabei kann sich der Oberste Gerichtshof auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). U... mehr lesen...
Begründung: In der EZ ***** Grundbuch ***** bewilligte das Erstgericht ob den je 445/232174 Anteilen des Johann P*****, B-LNR 340, und der Berta P*****, B-LNR 341, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung 236 verbunden ist, nachstehende Eintragung: Aufgrund der Amtsurkunde vom 20. 3. 1999, 5 A 24/98a-8, sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 1. 7. 1998 wird einverleibt: a) das Eigentumsrecht für Renate P***** unter Zusammenziehung dieser Anteile zu 890/232174 Anteilen; ... mehr lesen...
Norm: EO §37 O EO §37 P ZPO §182 Abs1 ZPO §272 Abs2 ZPO §381 EO § 37 heute EO § 37 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 37 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 37 gül... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit Exszinderungsklage gemäß § 37 EO den Ausspruch, die von den Beklagten als betreibende Gläubiger gegen seine Mutter geführten Fahrnisexekutionen seien unzulässig. Hiebei handelt es sich um folgende Exekutionen: Der Kläger begehrt mit Exszinderungsklage gemäß Paragraph 37, EO den Ausspruch, die von den Beklagten als betreibende Gläubiger gegen seine Mutter geführten Fahrnisexekutionen seien unzulässig. Hiebei handelt es sich um folgende Exekut... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung a) Auf die in der außerordentlichen Revision relevierte Frage des Erlöschens von Sicherungseigentum und des Ausschlusses von Einreden der beklagten Bank und Verwahrerin gegenüber dem Herausgabeanspruch des Sicherungseigentümers kommt es im vorliegenden Fall nicht an. Die Sicherungsübereignung setzt voraus, daß dem Gläubiger zu Sicherungszwecken ein Vollrecht an der Sache (vertraglich) eingeräumt wird und er damit ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 11 Beklagten führen aufgrund einer von ihnen und Dr. Gregor K***** als 12. kündigende Partei erwirkten Aufkündigung vom 4. 3. 1993 zu 8 C 360/93a des Erstgerichtes gegen die Verpflichtete Hedwig K*****, verehelichte F*****, Exekution auf zwangsweise Räumung der Wohnung top Nr 10 im Haus 1120 Wien, W*****gasse 26. Die Exekution wurde am 1. 6. 1993 bewilligt. Die Beklagten hielten an dieser Liegenschaft zwischen 24. 11. 1989 und 7. 3. 1994 8.632/15.360... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. 8. 1996 verstorbene Erblasserin hinterließ drei Kinder, Hans, Margit und Herwig K*****. Der Ehegatte ist vorverstorben. In ihrem Testament setzte die Erblasserin den Sohn Herwig als Haupterben ein, die beiden anderen Kinder sollten den Pflichtteil erhalten. Einrichtung und diverse andere Sachen sollten auf drei Teile aufgeteilt werden. Weiters verfügte sie, auf Wunsch ihres Mannes dürfe das Haus nicht anderweitig verkauft werden, und solle immer in der F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Gatte der Klägerin ist Mieter der im Haus H***** gelegenen Ehewohnung. Die Beklagte betreibt im Erdgeschoß dieses Hauses unterhalb der von der Klägerin und ihrem Ehegatten benützten Wohnung das Gasthaus "M*****". Die Klägerin wendet sich gegen den durch zum Lokal zufahrende, dort verweilende und abfahrende Motorräder erzeugten Lärm, soweit dieser in den Nachtstunden bestimmte Grenzwerte übersteigt und begehrt die Verpflichtung der Beklagten, dafür zu s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluß vom 1. 7. 1994 das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Im Konkursverfahren hat die Klägerin mit am 7. 9. 1994 beim Konkursgericht eingelangten Schriftsatz eine Forderung von DM 374.917,06 wie folgt angemeldet: "Mit Bürgschaftserklärung vom 27. 2. 1992 hat sich der Gemeinschuldner als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für alle Verbindlichkeiten der Firma A**... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Rechtsanwaltsanwärter und Konzipient bei einem Rechtsanwalt, der in einem beim Handelsgericht Wien gegen die Erstbeklagte anhängigen Verfahren die klagende Partei vertritt. In diesem Verfahren geht es um den wettbewerbswidrigen Vertrieb von Arzneimitteln. Die Erstbeklagte wurde mit einstweiliger Verfügung zur Unterlassung der Inverkehrbringung eines bestimmten Arzneimittels vor dessen Zulassung als Arzneispezialität in Österreich verpflichtet. Der Kl... mehr lesen...
Norm: EO §37 Aa ZPO §411 Aa EO § 37 heute EO § 37 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 37 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 37 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Eltern und Rechtsvorgänger des Klägers waren Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Haus in Bürs, in dem ein gastgewerblicher Betrieb geführt wird, der vom 1. März 1989 bis 28. Februar 1994 an eine Gesellschaft m.b.H. (GmbH) verpachtet war. Nach Beendigung dieses Bestandverhältnisses brachte die GmbH am 29. April 1994 gegen die Rechtsvorgänger des Klägers als (seinerzeitige) Verpächter eine Klage mit dem Begehren unter anderem auf Herausgabe folgender ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2. 2. 1994 verstorbene Erblasser hat die Beklagte, seine Ehefrau, als Universalerbin eingesetzt und seine drei Kinder, darunter den Kläger, auf den Pflichtteil beschränkt. Die bedingte Erbserklärung der Beklagten wurde vom Verlassenschaftsgericht am 4. 5. 1995 angenommen; weiters wurde ihr die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen. Mit Einantwortungsurkunde vom 20. 12. 1996 wurde der Beklagten der Nachlaß zur Gänze eingeantwortet. Der N... mehr lesen...
Norm: EO §37 L EO §37 P EO §42 Abs1 Z5 I5 ABGB §308 ABGB §879 AVGBG §61 AGBG §63 EO § 37 heute EO § 37 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 37 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt Exekution zur Hereinbringung ihrer Geldforderung von S 1,932.258,70 sA durch Zwangsversteigerung von zwei Liegenschaften, die im grundbücherlichen Alleineigentum der verpflichteten Partei stehen. Ihr Eigentumsrecht wurde zu TZ 33.687/95 (im Rang TZ 27.346/95) aufgrund des Kaufvertrags vom 26. 7. 1995 und zweier weiterer Urkunden vorgemerkt; zu TZ 12.032/96 erfolgte die Rechtfertigung der Vormerkung. Im Lastenblatt ist unter TZ 33.687/... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin des beklagten Buchverlegers plante ursprünglich die Herstellung eines "Fränkischen Sängerbuches" in 12 Bänden a 320 Seiten. Die Klägerin offerierte bei einer Auflage von 18.000 Exemplaren für den Druck und das Binden der Bücher einen Stückpreis von 185 S zuzüglich Umsatzsteuer und von 60 S pro Stück bei einer Auflagenerhöhung. Der Beklagte entschied sich im Oktober 1991 für die Herstellung des Buches in zwei Bänden mit einer Auflage von 9000 S... mehr lesen...