RS OGH 1999/4/28 3Ob197/97k, 3Ob161/01z, 3Ob320/02h, 3Ob33/08m, 3Ob269/09v, 3Ob249/18s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1999
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Norm

EO §37 O
EO §37 P
ZPO §182 Abs1
ZPO §272 Abs2
ZPO §381

Rechtssatz

Dem Vorbringen des Exszindierungsklägers muss sich entnehmen lassen, ob das den Exszindierungsgrund bildende Recht bereits im Zeitpunkt der Pfändung der exszindierten Gegenstände bestanden hat (SZ 27/193; SZ 50/33; NZ 1995, 16). Ferner muss dann, wenn bezüglich der Erwerbsart für die Schlüssigkeit des behaupteten Eigentumserwerbs nicht schon die allgemeine Lebenserfahrung spricht, ein Vorbringen auch über die Art der Übergabe erstattet werden. Schließlich ist im Rahmen der Beweiswürdigung darauf Bedacht zu nehmen, wenn die Partei bei einer Befragung (§ 182 Abs 1 und § 272 Abs 2 ZPO) oder bei der Vernehmung (§ 381 ZPO) keine näheren Angaben über die Person des Veräußerers, den Zeitpunkt oder den Ort des Erwerbes oder die Art der Übergabe macht, obwohl solche Angaben von ihr den Umständen nach zu erwarten wären.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 197/97k
    Entscheidungstext OGH 28.04.1999 3 Ob 197/97k
  • 3 Ob 161/01z
    Entscheidungstext OGH 20.11.2001 3 Ob 161/01z
  • 3 Ob 320/02h
    Entscheidungstext OGH 22.10.2003 3 Ob 320/02h
    nur: Dem Vorbringen des Exszindierungsklägers muss sich entnehmen lassen, ob das den Exszindierungsgrund bildende Recht bereits im Zeitpunkt der Pfändung der exszindierten Gegenstände bestanden hat. (T1); Veröff: SZ 2003/134
  • 3 Ob 33/08m
    Entscheidungstext OGH 10.04.2008 3 Ob 33/08m
    Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Exszindierungsklägerin muss den Zeitpunkt des Erwerbs des Sicherungseigentums nachweisen. (T2)
  • 3 Ob 269/09v
    Entscheidungstext OGH 24.02.2010 3 Ob 269/09v
    Auch; nur T1
  • 3 Ob 249/18s
    Entscheidungstext OGH 23.01.2019 3 Ob 249/18s
    Auch; Veröff: SZ 2019/4

Schlagworte

Beweislast, Behauptungslast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112092

Im RIS seit

28.05.1999

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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