Entscheidungen zu § 355 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

216 Dokumente

Entscheidungen 211-216 von 216

RS OGH 1951/7/27 2Ob485/51, 1Ob639/81

Norm: EO §349 AEO §354 IB3EO §355 Abs1 XEO §382 Z8
Rechtssatz: Der nach § 382 Z 8 EO an den Ehemann erlassene Auftrag, die eheliche Wohnung zu verlassen, ist nicht nach § 349, sondern nach §§ 354, 355 EO zu vollstrecken. Entscheidungstexte 2 Ob 485/51 Entscheidungstext OGH 27.07.1951 2 Ob 485/51 Veröff: SZ 24/198 = EvBl 1951/242 S 520 1 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.07.1951

RS OGH 1950/6/14 3Ob304/50, 3Ob58/54, 3Ob324/50, 3Ob164/59, 3Ob129/60, 3Ob220/73, 3Ob176/79

Norm: EO §355 Abs1 IIEO §355 Abs1 VIIIa
Rechtssatz: Bei der Exekutionsführung nach § 355 EO kann erst dann mit Geldstrafe oder Haft vorgegangen werden, wenn der Verpflichtete bereits nach Exekutionsbewilligung dem Exekutionstitel zuwidergehandelt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 304/50 Entscheidungstext OGH 14.06.1950 3 Ob 304/50 3 Ob 324/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.06.1950

RS OGH 1948/12/8 3Ob427/48

Norm: EO §354 IAEO §355 Abs1 XI
Rechtssatz: Gegen den zu unvertretbaren Handlungen und Unterlassungen durch seinen Abwesenheitskurator Verpflichteten kann während seiner Abwesenheit bei Zuwiderhandeln seines Kurators eine Exekution nach §§ 354 und 355 EO nicht geführt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 427/48 Entscheidungstext OGH 08.12.1948 3 Ob 427/48 Veröff: SZ 21/167 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.12.1948

TE OGH 1948/12/8 3Ob427/48

Die Verpflichteten hatten sich mit gerichtlichem Vergleich zu gewissen Handlungen und Unterlassungen verpflichtet, wobei die Zweitverpflichtete auch im Namen ihres kriegsvermißten Gatten, des Erstverpflichteten, einschritt. Dieser Vergleich ist dann nachträglich namens des Erstverpflichteten vom Erstgericht als dessen Pflegschaftsgericht pflegschaftsbehördlich genehmigt worden. Der betreibenden Partei wurde vom Erstgericht auf Grund dieses Vergleiches die Exekution zur Erwirkung der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.12.1948

RS OGH 1938/3/8 1Ob131/38, 1Ob43/58, 3Ob404/58

Norm: EO §1 Z5 IIEEO §1 Z5 IIHEO §355 Abs1 II
Rechtssatz: Der in einer Strafsache wegen Übertretung nach den §§ 502 oder 525 StG vor dem Strafgericht geschlossene Vergleich, mit dem der Privatankläger die Privatanklage zurückzieht und der Beschuldigte die Verbindlichkeit auf sich nimmt, jeden Verkehr mit dem Ehegatten des Privatanklägers zu unterlassen, stellt einen Exekutionstitel im Sinne des § 1 Z 5 EO dar und ist gemäß § 355 EO vollstreckba... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.1938

RS OGH 1937/3/2 3Ob162/37, 3Ob5/70, 3Ob76/72, 3Ob45/82 (3Ob46/82), 3Ob19/01t, 3Ob254/03d, 3Ob220/11s

Norm: EO §355 Abs1 X
Rechtssatz: Die Exekution auf Unterlassung der Ausübung einer Grunddienstbarkeit kann gegen den im Exekutionstitel verpflichteten Miteigentümer der Liegenschaft auch dann bewilligt werden, wenn nicht er selbst, sondern seine Hausleute dem Exekutionstitel zuwiderhandeln. Entscheidungstexte 3 Ob 162/37 Entscheidungstext OGH 02.03.1937 3 Ob 162/37 Veröff: SZ 19/64 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.03.1937

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