Begründung: Die Impugnationsklage richtet sich gegen insgesamt acht Strafbeschlüsse des Exekutionsgerichts, wobei zumindest einer dieser Strafbeschlüsse über eine Vielzahl von (täglich gestellten) Strafanträgen erkannte. Dieser Vielzahl von Strafbeschlüssen liegt die Behauptung mehrfacher Verstöße gegen den Exekutionstitel zugrunde. Das Berufungsgericht bestätigte das klageabweisende Urteil des Erstgerichts und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR überst... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und KR Johann Holper (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Werner B*****, vertreten durch Mag. ... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei hat aufgrund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 18. April 2007, AZ 19 Cg 43/07f, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb von periodischen Druckschriften, insbesondere der Tageszeitung „Ö*****", die Ankündigung und/oder Durchführung von Gewinnspielen, insbesondere des „10.000 Euro-Poker" Gewinnspiels, zu unterlassen, wenn dabei Preise nicht unbedeutenden Wertes gewonnen werden können, und zur Teiln... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist: Der bis zur ON 23 die Unterlassungsexekution betreffende erstgerichtliche Akt AZ 9 E 2350/05f erliegt unter ON 12 im Akt AZ 9 E 1099/06m des Erstgerichts. Mit einstweiliger Verfügung (EV) des Landesgerichts Salzburg wurde der verpflichteten Partei verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs irreführende Deklarationen über von ihr vertriebene Produkte, „hier" Substral Naturen Surfinienerde, Substral Naturen Blumenerde 40 l und Subs... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des mj. Sebastian wurde mit einstweiliger Verfügung vom 15. November 2006 verpflichtet, dem Kind ab 30. Mai 2005 einen vorläufigen Unterhalt gemäß § 382a EO von monatlich 105,40 EUR zu zahlen. Auf Grund dieses Exekutionstitels hatte der Minderjährige am 28. Dezember 2006 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG beantragt, die ihm das Erstgericht mit Beschluss vom 8. Jänner 2007 in Höhe von monatlich 105,40 EUR vom 1. Dezember 2006 bis 30. November 2009 gewäh... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 30. Jänner 2007 verpflichtete das Erstgericht den Vater, seinem Sohn Marvin gemäß § 382a EO ab 26. Jänner 2007 einen vorläufigen Unterhalt von monatlich 105,40 EUR zu bezahlen. Der Beschluss wurde dem Vater am 6. Februar 2007 zugestellt. Am 30. März 2007 beantragte der Minderjährige Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 5 UVG. Das Erstgericht entschied zunächst nicht über diesen Antrag. Vielmehr setzte es mit dem Beschluss vom 3. Mai 2007 die endgültige laufe... mehr lesen...
Begründung: Mit einem vollstreckbaren gerichtlichen Vergleich vom 26. März 2004 verpflichtete sich u.a. die verpflichtete Partei dazu, es gegenüber der nun betreibenden Partei zu unterlassen, „Imitationen der Original-Le Corbusier-Möbel LC 2 und LC 3, welche Originale aus Beilage ./C zu ersehen sind, in Österreich anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder zu vertreiben und/oder sonst in Verkehr zu bringen". Unter Anschluss auch einer handschriftlich mit Beilage ./C und teilweise h... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IVEEO §39 Abs1 Z1 IVFEO §355 Abs1 IVEO §382aEO §391 Abs1 IIIAEO §399 Abs1 Z2EO §399a Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nach § 399 Abs 1 Z 2 EO wegen Ablaufs einer gemäß § 391 Abs 1 EO bestimmten Frist wirkt im Regelfall nur ab dem Zeitpunkt des Fristablaufs, ohne dass es eines ausdrücklichen Ausspruchs über diese beschränkte Rückwirkung bedarf. Der Aufhebungsbeschluss hat daher ... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung des klägerischen Unterlassungsbegehrens verbot das Erstgericht der Beklagten mit einstweiliger Verfügung vom 7. 12. 2004 bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils bestimmte wettbewerbswidrige Handlungen. Mit Urteil vom 28. 5. 2005 gab es der Unterlassungsklage statt, dieses Urteil erwuchs schließlich in Rechtskraft. Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils beantragte die Beklagte die Aufhebung der einstweiligen Verfügung i... mehr lesen...
Begründung: Die Impugnationsklage richtet sich gegen eine Exekutionsbewilligung nach § 355 EO, die auf zwei Verstöße der nunmehr klagenden Partei gegen den Exekutionstitel gegründet war, und zwar je einem an einem bestimmten Tag auf deren Website und in einem von ihr an einem anderen Tag versandten „Folder". Die Impugnationsklage richtet sich gegen eine Exekutionsbewilligung nach Paragraph 355, EO, die auf zwei Verstöße der nunmehr klagenden Partei gegen den Exekutionstitel gegründ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Vergleichs vom 19. Februar 2003 vor dem Handelsgericht Wien zu AZ 18 Cg 198/02h hat es die verpflichtete Partei zu unterlassen, bei der Werbung Kunden selbst oder durch Kundenwerber irreführende Angaben zu den Folgen des Umstiegs auf ein Tarifmodell für Festnetztelefoniedienstleistungen der beklagten Partei zu machen, insbesondere zu behaupten, dass durch den Umstieg auf den Tik Tak-Tarif der beklagten (nun verpflichteten) Partei die „Grundgebühr billiger w... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte zu AZ 15 C 4/05m des Erstgerichts gegen den beklagten Schutzverband eine Impugnationsklage ein. Diese Rechtssache wurde zunächst mit der zwischen denselben Parteien anhängigen weiteren Impugnationsklage AZ 15 C 5/05h verbunden und danach mit einer vom Kläger zu AZ 13 C 2/05b erhobenen (dritten) Impugnationsklage, die gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhoben wurde. Führend blieb das erstgerichtliche Verfahren AZ 15 C 4/05m. Alle drei Im... mehr lesen...
Begründung: Mit der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung vom 7. November 2005, GZ 17 Cg 31/05y-13, trug das Handelsgericht Wien dem Verpflichteten (und zwei weiteren beklagten Parteien, deren Geschäftsführer der Verpflichtete war) zur Sicherung des Anspruchs der betreibenden Parteien auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen und Kennzeichenverletzungen es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen auf, 1) gegenüber der erstbetreibenden Partei das Zeichen M*****, in welche... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren AZ 17 Cg 31/05y des Handelsgerichts Wien wurde die verpflichtete Partei (dort drittbeklagte Partei) mit einstweiliger Verfügung (EV) vom 7. November 2005 gegenüber den betreibenden Parteien zur Unterlassung verpflichtet, 1. das Zeichen „M*****" für näher bezeichnete Waren und Dienstleistungen, für die eingetragene Marken der betreibenden Parteien bestehen, zu verwenden „oder bei derartigen Handlungen mitzuwirken"; 2. das Zeichen „M*****" als Firmenschlagwort... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht, das der betreibenden Partei bereits die Exekution nach § 355 EO bewilligt hatte, verhängte mit Beschluss über die verpflichtete Partei wegen - nach Ansicht der zweiten Instanz - sieben Verstößen gegen den Exekutionstitel eine Geldstrafe von insgesamt 30.000 EUR. Das Erstgericht, das der betreibenden Partei bereits die Exekution nach Paragraph 355, EO bewilligt hatte, verhängte mit Beschluss über die verpflichtete Partei wegen - nach Ansicht der zweite... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei wurde mit der einstweiligen Verfügung (EV) des Handelsgerichts Wien vom 18. August 2005 zur Unterlassung verpflichtet, das Zeichen „M*****" ... als Firmenschlagwort oder Etablissementbezeichnung im Zusammenhang u.a. mit der Bereitstellung von Arbeitskräften zu verwenden. Die betreibende Partei, eine in den USA domizilierte Gesellschaft, beantragte wegen verschiedener (insgesamt 14) an bestimmten Tagen in konkret bezeichneten Medien (Internet, Te... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei ist mittels einstweiliger Verfügung (EV) verboten, das Zeichen Manpower, in welcher Form auch immer, und/oder dazu ähnliche Zeichen als Firmenschlagwort oder Etablissementbezeichnung, in welcher Schreibweise auch immer, in Zusammenhang mit Dienstleistungen, die unter den Unternehmensgegenstand der betreibenden Partei, nämlich Unterlassung und/oder Bereitstellung von Arbeitskräften, Leiharbeit, Personalleasing, Personalvermittlung, Zeitarbeitsve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftiger einstweiliger Verfügung (EV) vom 5. März 2004 verbot ein Landesgericht der hier impugnationsklagenden Partei (im Folgenden nur klagende Partei) u.a. (lit. c) zur Sicherung eines Unterlassungsanspruchs der hier impugnationsbeklagten Partei (im Folgenden nur beklagte Partei), Flüssiggastanks, welche dem Kunden mietweise zur Verfügung gestellt wurden, ohne deren Zustimmung zu befüllen. Nach der
Begründung: des Obersten Gerichtshofs, der zu AZ 4 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Sabine C*****, vertreten durch Dr. Dietrich Clementschitsch und andere Rechtsanwälte in Villach gegen die beklagte Partei Josef R*****, vertreten durch Dr. Kleinszig/Dr. Pusw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei B*****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, wider die verpflichtete Partei H***** GmbH, *****, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Dr. Nikolaus Topic-Matutin... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund zweier Beschlüsse des zuständigen Firmenbuchgerichts ist die verpflichtete Partei - eine GmbH in Liquidation - verpflichtet, dem Betreibenden Einsicht in alle die Zeit ab 1. Jänner 1993 betreffenden Handelsbücher, Geschäftspapiere und sonstigen Geschäftsunterlagen der verpflichteten Partei sowie ihrer Tochtergesellschaft „M." ***** GmbH in Liquidation zu gewähren und mit der Bucheinsicht zusammenhängende Auskünfte zu erteilen. Aufgrund der Exekutionstitel wurde... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen schoben das Exekutionsverfahren betreffend die bereits über die verpflichteten Parteien nach § 355 EO wegen von der betreibenden Partei behaupteter mehrfacher Titelverstöße verhängten Geldstrafen bis zur rechtskräftigen Erledigung der von den verpflichteten Parteien gegen die Exekutionsbewilligung und die nachfolgenden Strafbeschlüsse erhobenen Impugnationsklagen gegen Erlag einer Sicherheitsleistung von je 65.000 EUR je verpflichteter Partei auf. Die V... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Christian M. Egger, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei „A*****" HandelsgesellschaftmbH, *****, vertreten durch Hasbe... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 6. 2004 brachte die Klägerin beim Erstgericht die Scheidungsklage ein. In der Tagsatzung am 23. 6. 2004 beantragten die Streitteile einvernehmlich die Scheidung der Ehe gemäß § 55a EheG. Der Erstrichter verkündete den Beschluss auf Scheidung gemäß § 55a EheG sowie den Beschluss, dass die Scheidungsklage mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses als zurückgenommen gelte und die Verfahrenskosten gegeneinander aufgehoben werden. Am 3. 6. 2004 brachte die Klägerin bei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei Österreichische Patentanwaltskammer, *****, vertreten durch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei Ing. Peter K*****, vertreten durch Dr. Irene Pfeifer, Rechtsanwälti... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei wurde mit einstweiliger Verfügung aufgetragen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs unter anderem unentgeltliche Zugaben zu einer bestimmten Zeitschrift - insbesondere die Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel, bei welchem Preise nicht völlig unbedeutenden Werts zu gewinnen sind - anzukündigen und/oder zu gewähren. Die betreibende Partei brachte im Exekutionsantrag und in einem weiteren Strafantrag im Wesen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Ljiljana M*****, vertreten durch Gugerbauer & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei Aleksander M*****, vertreten durch Dr. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien Sp***** Privatstiftung, *****, vertreten durch Mag. Harald Hipfl, Rechtsanwalt in Wels, gegen die beklagte Partei S***** AG, *****, vertreten durch Haslinger, Nagele & Partner Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des im
Spruch: bezeichneten oberstgerichtlichen Urteils hat es die verpflichtete Partei im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, Patienten gegen Entgelt an einen namentlich genannten Zahnarzt zu vermitteln. Zur Erwirkung dieser Unterlassung beantragte die betreibende Partei die Bewilligung der Exekution nach § 355 EO und die Verhängung einer Geldstrafe mit der Behauptung, die verpflichtete Partei vermittle trotz dieses Unterlassungs... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende Impugnationsklage (§ 36 EO) richtet sich gegen die Bewilligung der Unterlassungsexekution (§ 355 EO) und gegen zwei in diesem Exekutionsverfahren wegen weiteren Zuwiderhandelns der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte Strafbeschlüsse. Die vorliegende Impugnationsklage (Paragraph 36, EO) richtet sich gegen die Bewilligung der Unterlassungsexekution (Paragraph 355, EO) und gegen zwei in diesem Exekutionsverfahren wegen weiteren Zuwid... mehr lesen...