Norm: EO §355 Abs1 IIIcZPO §483 Abs3
Rechtssatz: Der Exekutionsordnung sind keine Bestimmungen über zeitliche Grenzen einer Zurückziehung von Strafanträgen nach § 355 Abs 1 Satz 2 EO zu entnehmen. Die Voraussetzungen für die Zurückziehung solcher Anträge können nicht strenger sein als die für eine Klagerücknahme nach § 483 Abs 3 ZPO. Eine solche Zurückziehung kann wirksam nur in Hinsicht auf Strafanträge erklärt werden, über die noch nicht rech... mehr lesen...
Norm: EO §358EO §355 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 358 EO kann der Verpflichtete ua vor der Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung der Unterlassungsexekution und über weitere Strafanträge (§ 355 Abs 1 EO) einvernommen werden, sofern nicht Gefahr im Verzuge ist. Die Einvernahme ist nicht zwingend vorgeschrieben; sie bleibt dem Ermessen des Gerichtes anheimgestellt. Entscheidungstexte 3 Ob 168... mehr lesen...
Norm: EO §355 Abs1 IIIcAußStrG §9 JIZPO §483 Abs3ZPO §513FBG §3FBG §10FBG §15GmbHG §45
Rechtssatz: Die Bestimmungen der § 483 Abs 3 ZPO über die Klagerücknahme sind analog auch auf die Antragsrücknahme im Firmenbuchverfahren anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 272/98p Entscheidungstext OGH 25.03.1999 6 Ob 272/98p 3 Ob 116/00f En... mehr lesen...
Norm: EO §355 Abs1 VIIIeEO §355 Abs1 IXEO §358ZPO §482ZPO §526
Rechtssatz: Neuerungen, die für die Strafhöhe von Bedeutung sind, können auch im Revisionsrekurs vorgebracht werden, wenn der Verpflichtete vorher noch nicht gehört und Strafanträgen erst im Rekursverfahren stattgegeben wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 153/98s Entscheidungstext OGH 24.06.1998 3 Ob 153/98s ... mehr lesen...