Begründung: Aufgrund des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 15. September 2005, AZ 4 Ob 145/05k (= ÖBl 2006, 82 [Gamerith] = ecolex 2006, 588 [Schachter]) muss die verpflichtete Partei den betreibenden Parteien binnen 14 Tagen über die von ihr durch den Verkauf von zu Kopiergeräten einer bestimmten Marke gehörenden Geräten, Zubehör und Ersatzteilen, insbesondere Kopierer-Trommeln, -Toner und Cartridges, die nicht von den betreibenden Parteien selbst und nicht mit ihrer Zustimmung... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist aufgrund der vollstreckbaren Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 23. Juli 2009, AZ 1 R 213/10p, ua schuldig, in die Übertragung der Internet-Domain Namen <taurusrubens.com> und <rubenstaurus.com> auf die betreibende Partei einzuwilligen. Zur Erwirkung der Einwilligung in die Übertragung der Internet-Domain Namen beantragte die betreibende Partei die Bewilligung der Exekution nach § 354 EO (zur Erwirkung eine... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, eine amerikanische Gesellschaft und eine deutsche GmbH, erwirkten als Kläger beim Handelsgericht Wien am 13. November 2008 ein rechtskräftiges Versäumungsurteil, wonach die beklagten Parteien und nunmehrigen Antragsgegner, eine niederländische Gesellschaft und eine in den Niederlanden wohnhafte natürliche Person, zu einer näher bezeichneten Unterlassung sowie dazu verpflichtet wurden, den Klägern die zur Feststellung der Identität des Betreibers eine... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Vergleichs vom 22. Jänner 2009, abgeschlossen vor dem nunmehrigen Rekursgericht, zu AZ *****, hat die verpflichtete Partei der betreibenden Partei zu Handen des Klagevertreters bis zum 2. März 2009 eine dem § 1012 ABGB entsprechende Abrechnung über 1.) die Entschuldung der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht inklusive der Gesellschafter; 2.) die Kosten des Strafverfahrens ***** des Landesgerichts *****; 3.) die Erstellung der Buchhaltung und der Jahresabsc... mehr lesen...
Begründung: Mit Punkt 3 des in einem Besitzstörungsverfahren ergangenen rechtskräftigen Endbeschlusses des Bezirksgerichts Deutschlandsberg vom 25. Juni 2008 zu AZ 11 C 23/08w wurde dem nunmehrigen Verpflichteten ua aufgetragen, in Wiederherstellung des vorigen Zustands im Grenzbereich näher bezeichneter Grundstücke auf einer Länge von 25 m einen Holzzaun, bestehend aus neun Betonstehern und einem 1,2 m hohen, hölzernen Jägerzaun sowie unmittelbar daran östlich anschließend eine 2... mehr lesen...
Norm: §7 EO §54 EO §353 EO §354 EO
Rechtssatz: 1. Ist in einem gerichtlichen Vergleich der Ort der geschuldeten Handlung sowohl mit einer Adresse als auch mit der genauen Angabe des Grundstücks (mit EZ, KG und Grundstücksnummer) angeführt, ist unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall davon auszugehen, dass die Parteien das Grundstück gemeint haben und nicht die (nicht damit übereinstimmende) Adresse, zumal aus dem Grundbuchsauszug h... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4EO §353 IAEO §353 IIIEO §353 IVAEO §354 IAEO §354 IVA
Rechtssatz: Die Exekution zur Erwirkung von anderen (vertretbaren) Handlungen nach § 353 EO wird nach dem Inhalt des Anspruchs nicht auf eine Sache iSd § 18 Z 4 EO geführt. Auch wenn die vertretbare Handlung an einer Sache vorgenommen werden soll, ist diese nicht unmittelbar Gegenstand der Vollzugshandlung des Gerichts. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich daher bei einer ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §350EO §353EO §7 Abs2BgldGVG §18 Abs1
Rechtssatz: Ist der Verpflichtete durch den Titel (Vergleich) verhalten, ein bücherliches Recht einzuräumen, so bleibt die Verpflichtung zur grundbücherlichen Durchführung auch nach Ablauf der Leistungsfrist des Vergleichs bestehen, selbst wenn zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass nach ungenütztem Ablauf der Leistungsfrist die betreibende Partei selbst die Eintragung veranlassen kann. Aus e... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IIA
Rechtssatz: Die Verletzung einer nicht nachholbaren täglichen Handlungspflicht kann nicht nach § 353 EO vollstreckt werden. (Hier: Sperre eines Parkplatzes durch Vorlegen einer Kette zu einer bestimmten Uhrzeit.) Entscheidungstexte 3 Ob 44/02w Entscheidungstext OGH 24.05.2002 3 Ob 44/02w Veröff: SZ 2002/71 ... mehr lesen...
Norm: EO §37 AkEO §353 IAEO §353 IIA
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger kann dem Eigentümer der Liegenschaft, auf der gegen den Verpflichteten nach § 353 EO vertretbare Handlungen vorgenommen werden sollen, jedes (daher auch ein bloß obligatorisches) Recht entgegenhalten, wonach der Exszindierungskläger ihm gegenüber zur Duldung der vorzunehmenden Handlung verpflichtet ist; dieses bessere Recht ist auch dann zu berücksichtigen, wenn dem betr... mehr lesen...
Norm: EO §353 IICKO §14
Rechtssatz: Der vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Voreigentümers erworbene obligatorische Anspruch des (nunmehrigen) Liegenschaftseigentümers auf Lastenfreistellung ist als gemäß § 353 EO zu vollstreckender Anspruch gemäß § 14 Abs 1 KO im Konkurs anzumelden. Entscheidungstexte 8 Ob 25/98d Entscheidungstext OGH 25.06.1998 8 Ob 25/98d ... mehr lesen...