Begründung: Rechtliche Beurteilung Da das Gesetz ab Exekutionsbewilligung nur die Oppositionsklage zur Feststellung des Erlöschens oder der Hemmung des Anspruchs zuläßt, fehlt es für die früher eingebrachte Feststellungsklage nun mehr an einer Prozeßvoraussetzung, was in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen ist (SZ 60/88 uva). Daran ändert auch der Umstand nichts, daß das spätere Oppositionsverfahren vorerst auf Grund eines Antrages ... mehr lesen...
Norm: EO §35 K EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 zul... mehr lesen...
Begründung: Mit vollstreckbarem Notariatsakt vom 25.3.1993 verpflichteten sich die Kläger, dem Beklagten für die Übertragung von Rechten an einem Unternehmen S 9 Mio zu zahlen und zwar durch Übernahme offener Verbindlichkeiten, sofortige Barzahlung und monatliche Teilbeträge. Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 812.497,99 (eingeschränkt auf S 792.788,07) aus diesem Notariatsakt führt der Beklagte gegen den Erstkläger zu ***** E ***** beim Bezirksgericht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21.12.1982 verstorbene Rechtsanwalt Dr.Viktor Franz P***** hinterließ ein Testament, mit dem er die Klägerin zur Hälfte des Nachlasses als Erbin einsetzte und der Beklagten S 500.000,-- vermachte. Im Verlassenschaftsverfahren (7 A 927/86 des Bezirksgerichtes I*****) gab die Klägerin zur Hälfte des Nachlasses eine bedingte Erbserklärung ab; sie beantragte auch eine Einberufung der Gläubiger. Ihr wurde mit Beschluß dieses Gerichtes am 11.3.1987 (ON 7... mehr lesen...
Norm: EO §35 Ag ABGB §870 A ABGB §871 F ABGB §918 Abs1 IVC ABGB §933 I EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 9.12.1993, 25 Cga 1024/93b-7, wurde die nunmehrige Oppositionsklägerin schuldig erkannt, dem Oppositionsbeklagten den Betrag von DM 76.508,72 zum Devisenwarenkurs der österreichischen Nationalbank am Zahlungstag s. A. sowie die Prozeßkosten von S 73.400,40 zu bezahlen. Aufgrund dieses Urteils bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 21.9.1994, 20 E 5970/94f-1, der beklagten Partei wider die klagende Partei z... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten waren Gesellschafter der Firma S***** GmbH mit Sitz in Wien, und zwar der erste Beklagte mit einem einer voll einbezahlten Stammeinlage von S 125.000,- und die zweite Beklagte mit einem einer voll einbezahlten Stammeinlage von S 75.000,- entsprechenden Geschäftsanteil. Mit dem zwischen den Streitteilen als Notariatsakt geschlossenen Abtretungsvertrag von 28.12.1994 wurden diese Geschäftsanteile an die klagende GmbH abgetreten, wobei der Abtretungsprei... mehr lesen...
Norm: EO §35 Ag EO §292l EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 14.Dezember 1990 vor dem Handelsgericht Wien zu 30 Cg 459/89 einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich die nunmehr klagende Partei verpflichtete, der beklagten Partei S 63.750,-- Zug um Zug gegen Lieferung eines Magic II Entwicklungssystems Version 410 mit deutschem Referenzhandbuch, deutschen Enduser Reportgeneralhandbuch, englischem Tutorial, 10 Run-Time Module Version 4.10 mit deutschem Enduser Reporthandbuch zu bezahlen, ... mehr lesen...
Begründung: Der Klägerin wurde aufgrund bedingter Erbserklärung zur Hälfte die Verlassenschaft nach dem am 21.12.1982 verstorbenen Rechtsanwalt Dr.Viktor P***** eingeantwortet. Im Verlassenschaftsverfahren 7 A 927/82 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien wurden die Aktiven mit S 4,069.175,14 bestimmt (laut Protokoll vom 29.1.1987 berichtigt auf S 4,069.352,41). Die Passiven konnten im Verlassenschaftsverfahren ungeachtet einer am 20.12.1983 endenden Gläubigerkonvokation nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 22.2.1990 als Beifahrer in einem in Ungarn zugelassenen PKW von einem vom Zweitbeklagten gelenkten, von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW schwer verletzt. Die Ersatzpflicht der beklagten Parteien ist unstrittig. Der Kläger begehrte zunächst die Bezahlung von S 559.784,30 sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftig... mehr lesen...
Norm: EO §35 G EO §44 Abs1 A1 EO §331 C EO §332 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist mit einem Anteil von 50 % Gesellschafter der Josef S***** GmbH und mit einer Einlage von S 50.000,-- Kommanditist der N***** Gesellschaft mbH & Co KG. Mit Beschluß vom 27.9.1994 (in Form eines Bewilligungsvermerks mit dem Beisatz "Verwertung bleibt vorbehalten") bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei zur Hereinbringung von S 1 Mio sA die Exekution durch Pfändung und Verwertung der dem Verpflichteten gehörigen Geschäftsanteile a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des Klägers Johann S***** sen verstarb im Jahre 1965, worauf die von ihm als Einzelfirma betriebene Weinkellerei von der Erbengemeinschaft - bestehend aus dem Kläger, dessen Bruder Rudolf S*****, deren Schwester Waltraud S***** und deren Mutter Brunhilde S***** - weitergeführt wurde. Mangels Einigung über die Gesellschaftsform mußte das Unternehmen im Jahre 1968 über gerichtlichen Auftrag als OHG ins Handelsregister eingetragen werden. Der Kläger... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z17 IIO EO §35 Ae ABGB §1438 Cc EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 1 gültig von 24.12.2020 bis... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte führt gegen die klagende Partei aufgrund des Notariatsaktes des Notars Dr.Winfried L***** vom 25.3.1993, GZ 2298/93, zu 71 E 2017/94p des Erstgerichtes Exekution zur Hereinbringung von restl. S 812.497,99 sA, laut Vorbringen in der Tagsatzung vom 8.3.1995 eingeschränkt auf S 792.788,07. Die klagende Partei brachte die Klage am 22.8.1994 ein und nannte als deren Gegenstand im Rubrum "Unzulässigkeit der Exekution"; sie brachte vor, der Beklagte sei Ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Beklagte brachte gegen den nunmehrigen Kläger am 30.6.1993 zu 2 C 1506/93m des Erstgerichtes eine Besitzstörungsklage ein, weil dieser ihn im ruhigen Besitz von Liegepritschen und des Zuganges zu diesen Liegepritschen gestört habe. Der Besitzstörungskläger habe seit Jahrzehnten auf einem Teil einer Liegenschaft des Besitzstörungsbeklagten am Ufer des T*****sees Liegepritschen aus Brettern und Pfosten aufgestellt, die auf Betonquadern gelager... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgGBG §16 WEG 1975 §22 Abs3 WEG 2002 §36 Abs4 WEG 2002 §36 Abs6 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer von 76/1940 Anteilen der Liegenschaft EZ *****, mit denen Wohnungseigentum am Objekt top 4 verbunden ist. Sein Eigentumsrecht gründet sich auf einen Kaufvertrag vom 24.2.1995; es wurde im Rang der zu TZ 3385/1995 angemerkten Rangordnung einverleibt. Bei Einbringung des diesbezüglichen Eintragungsgesuches war zu TZ 6766/1995 die zu 10 Cg 98/95 beim LG Salzburg anhängige Klage auf Ausschließung seines Rechtsvorgänge... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei ist zu 99/302 Anteilen, der Verpflichtete zu 203/302 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft; mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum untrennbar verbunden. Mit Sachbeschluß des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 12.6.1995, 42 Msch 38/94v-13, wurde dem Verpflichteten auf Antrag der betreibenden Partei bei sonstiger Exekution aufgetragen, binnen vier Monaten nach Rechtskraft im einzelnen (Punkt 1 - 7) angeführ... mehr lesen...
Norm: EO §35 K ZPO §228 D ZPO §393 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund eines gerichtlichen Vergleiches, den die Streitteile am 27.5.1953 anläßlich der Scheidung ihrer Ehe schlossen, schuldig, der Beklagten ab 1.6.1953 einen monatlichen Unterhaltsbetrag im Ausmaß von 25 % seines jeweiligen Nettoeinkommens einschließlich der Kinderbeihilfe, jedoch ausschließlich der Überstundenentlohnung und des Entgelts für besondere Leistungen und Prämien, zu bezahlen. Am 12.11.1991 schlossen die Streitteile vor Gerich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte hat gegen den Rückforderungsanspruch des Klägers wegen exekutiv hereingebrachter Unterhaltsbeträge nach Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit eine bereits im Außerstreitverfahren geltend gemachte Unterhaltsforderung für einen früheren Zeitraum in der Höhe von S 26.000 aufrechnungsweise eingewendet. Die Entscheidung über diese Unterhaltsforderung ist erst während des Berufungsverfahrens rechtskräftig ge... mehr lesen...
Norm: EO §35 Ag EO §40 EO §354 IIC EO §354 IVA ABGB §878 ABGB §920 ABGB §1447 E ABGB §1447 K EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 5.5.1990, 29 Cg 146/89-10, bestätigt mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 14.12.1990, 13 R 196/90, wurde die nunmehrige Verpflichtete schuldig erkannt, der nunmehrigen betreibenden Partei binnen vierzehn Tagen eine detaillierte Abrechnung der Grund- und Baukosten der Wohnungseigentumsanlage in Wien*****, welche sämtliche Einnahmen und Ausgaben im einzelnen unter Angabe des j... mehr lesen...
Norm: EO §35 Af ZPO §228 H2 JN §104 F EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer mehrerer, dem Kläger schon von seinem Rechtsvorgänger verpachteter, in der KG G***** gelegener, im Ausmaß von 178,5 ha bewaldeter Liegenschaften. In einem - noch nicht rechtskräftig beendeten - Prozeß der Streitteile wurde dem Kläger mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 5.1.1989 (in der Fassung des Beschlusses des Landesgerichtes Klagenfurt vom 22.3.1989) bis zur rechtskräftigen Beendigung des Prozesses verboten, auf diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 1.9.1987 aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Berufungsgerichtes vom 19.1.1990 schuldig erkannt, der Beklagten ab 22.6.1989 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 12.800 zu bezahlen. Mit Beschluß vom 6.5.1994 bewilligte das Erstgericht der Beklagten als betreibender Partei zur Hereinbringung der Unterhaltsrückstände für Jänner bis Mai 1994 von jeweils ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Ac EO §35 Ag EO §354 IB2 EO §354 IIA EO §354 IV EO §355 I EO §355 VIIIa GmbHG §22 HGB §118 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde mit einem Beschluß des Erstgerichtes vom 30.3.1994 aufgetragen, den betreibenden Parteien während der Geschäftsstunden die Einsicht in alle Bücher, Papiere und sonstige Geschäftsunterlagen, insbesondere in mehrere näher bezeichnete Unterlagen, zu gewähren, soweit sie sich auf das Wirtschaftsjahr 1992 beziehen. Aus der
Begründung: des Beschlusses des Erstgerichtes und des hiezu im Rechtsmit... mehr lesen...