Norm
EO §35 GRechtssatz
Werden gegen einen Anspruch, aufgrund dessen eine Exekution auf Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt wird, Einwendungen nach § 35 EO erhoben, ist die Behauptung und Bescheinigung eines Vermögensnachteiles im Sinne des § 44 Abs 1 EO entbehrlich.Werden gegen einen Anspruch, aufgrund dessen eine Exekution auf Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt wird, Einwendungen nach Paragraph 35, EO erhoben, ist die Behauptung und Bescheinigung eines Vermögensnachteiles im Sinne des Paragraph 44, Absatz eins, EO entbehrlich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bem: Siehe nunmehr RS0124330European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107703Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.01.2013