RS OGH 2008/11/19 3Ob212/08k, 3Ob139/10b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2008
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Norm

EO §42 A
EO §44 A
EO §44 A1
EO §44 C
EO §331 C

Rechtssatz

Bei der Pfändung und Verwertung des Geschäftsanteils einer GmbH ist ein Vermögensnachteil des die Aufschiebung des Exekutionsverfahrens beantragenden Verpflichteten erst in einem Verfahrensstadium offenkundig und braucht daher nicht behauptet und bescheinigt werden, wo bereits ein Schätzungsgutachten vorliegt und daher der Verkauf des Geschäftsanteils unmittelbar bevorsteht. In einem so weit fortgeschrittenen Verfahrensstadium kann die schon vorliegende Schätzung bei der Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124330

Im RIS seit

19.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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