Begründung: Die im Hälfteeigentum der beiden Verpflichteten stehenden zwei Liegenschaften (ein Appartementhotel mit Waldgrundstücken) wurden in der Versteigerungstagsatzung vom 5. Juni 2007 der Tochter der Verpflichteten um das Meistbot von 800.000 EUR als Ersteherin zugeschlagen (ON 35). Die Ersteherin ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der I***** Vertriebs GmbH (im Folgenden nur GmbH), die ihrerseits offenbar Mieterin war. Mit Beschluss vom 12. Juni 2007 wurde die Er... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots von 23.000 EUR aus der Zwangsversteigerung einer im Eigentum der Verpflichteten stehenden Liegenschaft in Kärnten mit einem darauf errichteten Einfamilienhaus. Die Verpflichtete erwarb die Liegenschaft als testamentarische Alleinerbin nach unbedingter Erbserklärung zum gesamten Nachlass nach ihrem am 17. September 1989 verstorbenen Vater. Die beiden nunmehrigen Rekurswerber sind die Geschwister der Verpflichteten... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht veräußerte auf Antrag des Masseverwalters eine Liegenschaft des Gemeinschuldners gemäß § 119 Abs 1 KO. Das Erstgericht veräußerte auf Antrag des Masseverwalters eine Liegenschaft des Gemeinschuldners gemäß Paragraph 119, Absatz eins, KO. Die nunmehrige Revisionsrekurswerberin, eine Bank (im Folgenden auch nur Bank), meldete auf Grund von Höchstbetragshypotheken einen Kapitalsbetrag zuzüglich Zinsen zur Verteilungstagsatzung an. Der Verpflichtete erhob... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 1,7 Mio S aus der Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist. In der Meistbotsverteilungstagsatzung am 25. Juli 2000 meldeten die nunmehrigen Revisionsrekurswerber, die fünf mj. Kinder des Verpflichteten, einen Gesamtbetrag von 442.650,40 S (= 32.168,66 Euro; im Protokoll offenbar unrichtig 42.650,40 S) an, der sich aus den zu AZ 50 E 188/98v des Erstgerichts betriebenen Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots aus der Zwangsversteigerung von Anteilen der Verpflichteten und ihres Ehegatten (gemeinsames Wohnungseigentum von Ehegatten gemäß § 12 Abs 1 WEG). Die Revisionsrekurswerberin meldete als Hypothekargläubigerin eine Forderung von S 150.000 sA, insgesamt S 241.497,52, auf Grund und im Rang des Pfandrechtes CLNR 101 an. Der betreibende Gläubiger erhob dagegen in der Meistbotsverteilungstagsatzung vom 22. 9. 2000 Widerspruch. D... mehr lesen...
Norm: EO §213 Abs1 IICKO §120 Abs2
Rechtssatz: § 213 Abs 1 letzter Satz EO beschränkt das Widerspruchsrecht des Masseverwalters nicht. Entscheidungstexte 8 Ob 271/00m Entscheidungstext OGH 11.06.2001 8 Ob 271/00m Veröff: SZ 74/104 3 Ob 167/16d Entscheidungstext OGH 13.12.2016 3 Ob 167/16d Beisatz: Hier: Widerspruchsklage. (T1) ... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 6.5.1992 der Konkurs eröffnet wurde, war Eigentümerin einer Liegenschaft, ob derer folgende Pfandrechte verbüchert waren: a) unter L-NR 2a und b auf Grund des Kaufvertrags vom 30.11.1978 zu Gunsten der Aurelia S***** das Pfandrecht für die Forderung von S 27 Mio samt 12 % Verzugszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von S 5 Mio; b) unter C-LNR 2e bis l die Übertragung des Pfandrechts hinsichtlich Forderungen vo... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 366.947,39 sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten bewilligt. Bei der Versteigerung am 25. 11. 1998 wurde ein Meistbot von S 250.000 erzielt. Im Lastenblatt der Liegenschaft ist unter LNr 1a eine Wegedienstbarkeit, unter LNr 6a ein Pfandrecht für einen Höchstbetrag von S 910.000 für die Raiffeisenbank O*****, unter LNr 8a ein Pfandrecht für eine Forderung v... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 15. 5. 1991, wurde über das Vermögen des Erstverpflichteten der Konkurs eröffnet. Eine Liegenschaft steht je zur Hälfte im Eigentum des Gemeinschuldners und seiner Ehegattin. Für die Revisionsrekurswerberin ist unter CLNR 1a ein Pfandrecht für die Forderung von S 1,300.000,-- sA einverleibt. Auf Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht die kridamäßige Versteigerung des dem Gemeinschuldner gehörenden Hälf... mehr lesen...
Norm: EO §213 Abs1 letzter Satz III
Rechtssatz: Der Ausschluss des Widerspruchsrechtes erstreckt sich nur auf den Teil einer pfandrechtlich sichergestellten Forderung, für den ein Exekutionstitel vorhanden ist; für den nicht durch Exekutionstitel gedeckten restlichen Teil steht hingegen das Widerspruchsrecht in vollem Umfang zu. Entscheidungstexte 3 Ob 139/90 Entscheidungstext OGH 30.01... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das Meistbot von 4,2 Millionen Schilling wie folgt zu: 1.) Der Stadt W***** eine nicht strittige Vorzugspost von 10.723,50 S. 2.) Der C*****-BANK***** zur vollen Befriedigung ihrer durch die Höchstbetragshypotheken zu CLNR 2 a in Höhe von 2,4 Millionen Schilling und zu CLNR 3 a in Höhe von 1,6 Millionen Schilling gesicherten Forderungen den Betrag von zusammen 4,000.000,-- S. 3.) Der K*****-AG zur gänzlichen bzw teilweisen Befriedigung ihrer durch die Pfandrechte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1) Zur Revision der beklagten Partei: Entgegen der Darstellung der außerordentlichen Revision hat die klagende Partei in ihrem Widerspruch keinen bestimmten Zinssatz anerkannt oder den Zuspruch von Zinseszinsen zugestanden, sondern die angemeldeten Zinsen wurden schlechthin bestritten. Der genannte Betrag von S 2,250.000,-- beruhte nur auf einer bestimmten, aber nicht anerkannten, Berechnungsweise, nämlich der Berechnung von... mehr lesen...
Begründung: Für die Rekurswerberin ist auf der vom Erstgericht um das Meistbot von insgesamt 1,480.000,- S versteigerten Liegenschaft der Verpflichteten in CLNR 5 das Pfandrecht für die vollstreckbare Forderung von 513.845,03 S sA einverleibt, wobei diese Liegenschaft als Haupteinlage und zwei weitere Liegenschaften als Nebeneinlagen simultan haften. In den Rängen vorher sind zugunsten eines anderen Gläubigers Pfandrechte für die Höchstbeträge von 5,8 Millionen S (CLNR 1) und 2,5 ... mehr lesen...
Norm: EO §212 Abs2EO §213 Abs1 IEO §213 IIIEO §222a
Rechtssatz: § 212 Abs 2 EO ist dann, wenn ein Ersatzanspruch nach § 222 EO geltendgemacht wird, berichtigend dahin auszulegen, daß in einem solchen Fall alle Ansprüche in die Verhandlung einzubeziehen sind, die für den geltendgemachten Ersatzanspruch maßgebend sind, und damit auch die Ansprüche vorangehender Gläubiger, die aus dem Versteigerungserlös nicht zum Zuge kommen würden. Der Antragst... mehr lesen...
Begründung: Am 7.5.1985 wurde die im Eigentum des Otto M*** stehende Liegenschaft EZ 151 II KG Radfeld dem Ersteher Franz A*** um das Meistbot von 16,5 Mill S zugeschlagen. Mit Verteilungsbeschluß des Bezirksgerichtes Rattenberg vom 11.3.1986, E 108/83-141, wurden nicht strittige Vorzugsposten von 17.470 S und 57.042 S, zusammen 74.512 S zugewiesen, ferner in der bücherlichen Rangordnung 1. dem betreibenden Gläubiger Dr.Werner S*** (= beklagte Partei) a... mehr lesen...
Norm: EO §213 Abs1 IIAEO §231
Rechtssatz: Die Frage der Legitimation zum Widerspruch ist vom Exekutionsrichter abschließend zu prüfen und kann im nach § 231 EO eingeleiteten Prozess nicht neuerlich aufgerollt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 122/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 3 Ob 122/88 Veröff: RZ 1989/28,84 = BankArch 1989,822 3 Ob 1... mehr lesen...
Begründung: Auf der in Exekution gezogenen Liegenschaft EZ 50 KG Brugg sind unter COZ 2 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 24. August und 4. September 1981 das Pfandrecht für einen Kredithöchstbetrag von S 240.000,-- und unter COZ 4 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 24. November und 3. Dezember 1981 das Pfandrecht für einen Kredithöchstbetrag von S 500.000,-- jeweils für die Ö*** L*** AG einverleibt. Mit Schriftsatz ON 37 teilte die Ö*** L*** AG zum Versteigerungste... mehr lesen...
Begründung: Am 19.Juni 1985 wurde der Hälfteanteil des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 673 KG Untervogau um das Meistbot von S 200.000,-- der Ersteherin Getraud T*** zugeschlagen. Zur Verteilungstagsatzung am 23.September 1985 hatte das Erstgericht nebst dem Verpflichteten, dem Finanzamt Leibnitz und der Ersteherin nur die betreibenden Gläubiger, nicht jedoch die sonstigen Buchberechtigten geladen. Im bücherlich besten Rang stand der G*** und BANK DER Ö*** S*** AG, einem der... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte das Meistbot von 9.2 Mio. S für die am 23. 6. 1982 der Sparkasse B zugeschlagene Liegenschaft EZ 263 KG S wie folgt: A) Vorzugsposten: 1.) Marktgemeinde S 46 386.10 S; 2.) Wassergenossenschaft S 4 068.41 S; 3.) Spezialmassekosten des Masseverwalters 373 777.88 S; B) in der bücherlichen Rangordnung: 1.) Der H-Bank Vöcklabruck a) im Pfandrange COZ 7 2 743 831.59 S; b) im Pfandrange COZ 10 541 673 S; c) im Pfandrange COZ 13 740 330 S; d) im Pfandrange COZ 18 1 0... mehr lesen...
Norm: EO §212 Abs1EO §213 Abs1 VEO §213 Abs1 VIEO §213 Abs3 VEO §213 Abs3 VIEO §214 Abs2
Rechtssatz: Die in einer vorangegangenen und nicht als nichtig aufgehobenen Verteilungstagsatzung abgegebenen Erklärungen der Beteiligten, insbesondere die Anmeldungen von Hypothekargläubigern und deren volle Einigung über die gegenseitigen Ansprüche gegen die Verteilungsmassen bleiben auch dann aufrecht, wenn der darauf basierende Verteilungsbeschluß aufge... mehr lesen...
Norm: EO §213 Abs1 IIB
Rechtssatz: Die Beschränkung des Widerspruchsrechtes in § 213 Abs 1 letzter Satz EO ist dahin zu verstehen, daß der Verpflichtet nur solche Einwendungen nicht mit Widerspruch im Verteilungsverfahren erheben darf, die er mit Oppostions- oder Impugnationsklage geltend machen könnte. Es kommt daher nicht nur darauf an, ob für die Forderung ein Exekutionstitel vorhanden ist, sondern auch darauf, ob zu ihrer Hereinbringung - a... mehr lesen...
Norm: EO §213 Abs1 IIB
Rechtssatz: Der Verpflichtete darf Widerspruch gegen die Berücksichtigung eines Anspruches erheben, wenn für diesen bereits ein Exekutionstitel geschaffen wurde, der Gläubiger am Verteilungsverfahren aber nicht in der Rechtsteilung eines betreibenden Entscheidungstexte 3 Ob 156/81 Entscheidungstext OGH 06.10.1982 3 Ob 156/81 ... mehr lesen...
Ob der versteigerten Liegenschaft ist auf Grund des Schuldscheines und der Pfandbestellungsurkunde vom 29. April 1974/25. April 1975 in COZ 7 im Range der Anmerkung COZ 3 das Pfandrecht für die Darlehensforderung der F-KG von 35 Mill. S - ferner in COZ 8 das Pfandrecht für 12% Zinsen und 16% Verzugs- bzw. Zinseszinsen aus 35 Mill. S einverleibt. Mit dem vollstreckbaren Versäumungsurteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Juni 1976, 9 Cg 286/76, wurden die Verpflichtete und eine Mits... mehr lesen...
Norm: EO §128 Abs3EO §213 Abs1 letzter Satz IEO §213 Abs1 letzter Satz IIB
Rechtssatz: Diese Bestimmungen bezwecken, dem Verpflichteten wegen allfälliger Einwendungen gegen einen durch Exekutionstitel gedeckten Anspruch iSd § 35 EO kein die Erlösverteilung hemmendes Widerspruchsrecht einzuräumen. Entscheidungstexte 3 Ob 145/75 Entscheidungstext OGH 24.06.1975 3 Ob 145/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 CEO §213 Abs1 IIBEO §213 V
Rechtssatz: Soweit die von Gläubigern angemeldeten Beträge durch Exekutionstitel gedeckt sind, kann sie der Verpflichtete, falls er der Auffassung ist, hierauf weniger oder nichts mehr zu schulden, nur durch Klage gemäß § 35 EO bekämpfen, wobei diese Klage nur bei erfolgter Exekutionsaufschiebung den Fortgang des Zwangsversteigerungsverfahrens und damit auch die Zuweisung des Meistbotes hintanhalten kann.... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §213 Abs1 IIAEO §213 IIIEO §213 VEO §222eEO §234 Abs1
Rechtssatz: Käme ein Rekurswerber im Falle eines Rechtsmittelerfolges zwar aus der Verteilungsmasse nicht zum Zuge, würde sich aber der Lastenstand bezüglich einer anderen, nicht versteigerten Liegenschaft, an der für die noch aushaftende Restforderung Singular- oder Simultanpfandrechte bestehen, zu Gunsten des Rekurswerbers ändern, so begründet dieser Umstand weder ein Reku... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte mit Beschluß vom 10. Oktober 1972, GZ E 2/71-106, das Meistbot für die am 7. Juli 1972 versteigerte Liegenschafts EZ 104 KG L. Die Verteilungsmasse wurde mit 200.000 S (Meistbot) zuzüglich der Fruktifikatszinsen (in unbestimmter Höhe) ausgewiesen. Aus dem Kapitalsbetrag (200.000 S) erhielten zugewiesen (Punkt I): A. als Vorzugspost: die Stadtgemeinde Bad I 113.20 S. B. in der bücherlichen Randordnung: 1. die Volksbank Bad G reg. Genossenschaft mit beschränkte... mehr lesen...
Norm: EO §213 Abs1 IIAEO §213 Abs1 VEO §234 Abs1EO §239 Abs3
Rechtssatz: Ein Rechtsschutzinteresse an der Erhebung eines Rekurses gegen einen Meistbotsverteilungsbeschluß hat nach § 234 Abs 1 (§ 213 Abs 1) EO grundsätzlich nur der Benachteiligte. Eine Benachteiligung ist dann anzunehmen, wenn der Rekurswerber bei Ausfall des bestrittenen Rechtes ganz oder teilweise zum Zuge kommen könnte (§§ 213 Abs 1, 234 Abs 1 EO, Neumann-Lichtblau S 1597). D... mehr lesen...
Norm: EO §213 Abs1 IIIEO §213 Abs1 VEO §234 Abs1
Rechtssatz: Wurde bei einer Meistbotsverteilungstagsatzung, zu der der Verpflichtete und Berechtigte erschienen sind, ein Widerspruch gegen die Höhe angemeldeter Nebengebühren der Forderung eines Hypothekargläubigers nicht erhoben, so steht ihnen ein Rekursrecht und daher auch ein Revisionsrekursrecht gegen den Meistbotsverteilungsbeschluß wegen der Höhe der zugewiesenen Nebengebühren nicht zu. ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVEEO §213 Abs1 V
Rechtssatz: Das Exekutionsgericht ist nicht verpflichtet, zum Nachweis eines Anspruches dienende Urkunden in der Urkundensammlung oder in anderen gerichtlichen Akten aufzusuchen. Entscheidungstexte 2 Ob 744/55 Entscheidungstext OGH 12.01.1956 2 Ob 744/55 2 Ob 130/34 Entscheidungstext OGH 13.02.1... mehr lesen...