RS OGH 1982/10/6 3Ob156/81

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Veröffentlicht am 06.10.1982
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Norm

EO §213 Abs1 IIB

Rechtssatz

Der Verpflichtete darf Widerspruch gegen die Berücksichtigung eines Anspruches erheben, wenn für diesen bereits ein Exekutionstitel geschaffen wurde, der Gläubiger am Verteilungsverfahren aber nicht in der Rechtsteilung eines betreibenden

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 156/81
    Entscheidungstext OGH 06.10.1982 3 Ob 156/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0003141

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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