Entscheidungen zu § 213 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-33 von 33

RS OGH 1953/12/16 2Ob919/53, 3Ob30/73, 3Ob282/02w

Norm: EO §213 Abs1 IIAEO §213 III
Rechtssatz: Die das Verteilungsverfahren beherrschende Konzentrationsmaxime führt zu dem Ergebnis, daß nur jener Widerspruch beachtlich ist, den ein hiezu Berechtigter und am Erfolg Interessierter individualisiert erhoben hat, indem er einen bestimmten Anspruch hinsichtlich dessen Bestandes oder hinsichtlich der Höhe oder Rangordnung bestritten hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1953

TE OGH 1952/6/11 2Ob434/52

Auf einer am 19. Oktober 1951 zwangsversteigerten Liegenschaft ist unter C Postzahl 9 das Pfandrecht für die Darlehensforderung des Friedrich E. in der Höhe von 28.000 S samt 4% Zinsen und eine Nebengebührenkaution von 2800 S einverleibt. Nachdem Friedrich E. am 4. Oktober 1951 für diese Forderung Barzahlung verlangt hatte, brachte er in seiner am 12. Feber 1952 zur Meistbotsverteilung erstatteten Anmeldung vor, daß er die Aufwertung seiner Forderung im Sinn der ihrer Sicherstellung z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.1952

RS OGH 1936/11/24 1Ob979/36, 3Ob172/74, 3Ob4/76, 3Ob101/83, 3Ob83/10t

Norm: EO §213 Abs1 IIB
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann bei der Meistbotsverteilung gegen die Berücksichtigung von Ansprüchen, für die ein Exekutionstitel vorliegt, keinen Widerspruch erheben, wohl aber gegen den Bestand des Pfandrechtes und die begehrte Rangordnung, soweit darüber im Exekutionstitel nicht erkannt worden ist. Entscheidungstexte 1 Ob 979/36 Entscheidungstext OGH 24.11.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1936

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