Entscheidungen zu § 1 EO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 151-180 von 181

RS Vwgh 1992/4/29 88/17/0128

Index: L37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z13;EO §156;EO §183;EO §237;EO §35;EO §36 Abs1 Z1;EO §9;KanalG NÖ 1977 §1;KanalG NÖ 1977 §10;
Rechtssatz: Die Frage, ob der Bf gemäß § 10 NÖ KanalG 1977 Schuldner der mit Bescheid festgesetzten Kanaleinmündungsgebühr geworden ist oder nicht, wird vom Anwendungsbereich des § 35 EO nicht erfaßt.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.1992

RS Vwgh 1992/4/29 88/17/0128

Index: L37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z13;EO §156;EO §183;EO §237;EO §35;EO §36 Abs1 Z1;EO §9;KanalG NÖ 1977 §1;KanalG NÖ 1977 §10;
Rechtssatz: Die Frage, ob der Bf gemäß § 10 NÖ KanalG 1977 Schuldner der mit Bescheid festgesetzten Kanaleinmündungsgebühr geworden ist oder nicht, wird vom Anwendungsbereich des § 35 EO nicht erfaßt.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/3/19 90/17/0199

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Präsidenten des Kreisgerichtes Wels vom 10. Jänner 1990 zurückgewiesen. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , bei Wertung der Berufung als Berichtigungsantrag sei der für solche Anträge im GEG geregelte INSTANZENZUG SCHON AUSGESCHÖPFT und daher die vom Beschwerdeführer eingebrachte Berufung unzulässig erhoben worden. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht heißt es ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.03.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/3/19 90/17/0199

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Präsidenten des Kreisgerichtes Wels vom 10. Jänner 1990 zurückgewiesen. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , bei Wertung der Berufung als Berichtigungsantrag sei der für solche Anträge im GEG geregelte INSTANZENZUG SCHON AUSGESCHÖPFT und daher die vom Beschwerdeführer eingebrachte Berufung unzulässig erhoben worden. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht heißt es ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.03.1992

RS Vwgh 1992/3/19 90/17/0199

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §63 Abs1;B-VG Art102;EO §1 Z12;EO §35;GEG §6 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in AnwBl 10/1992, S 751-752
Rechtssatz: Wurde über Einwendungen gem § 35 EO gegen einen Zahlungsauftrag des Kostenbeamten gem § 6 Abs 1 GEG betreffend Sa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1992

RS Vwgh 1992/3/19 90/17/0199

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §63 Abs1;B-VG Art102;EO §1 Z12;EO §35;GEG §6 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in AnwBl 10/1992, S 751-752
Rechtssatz: Wurde über Einwendungen gem § 35 EO gegen einen Zahlungsauftrag des Kostenbeamten gem § 6 Abs 1 GEG betreffend Sa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/25 90/16/0171

Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Über den Beschwerdeführer war wegen einer (hier nicht erörterungsbedürftigen) Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von S 500,-- rechtskräftig verhängt gewesen.     In der Zeit zwischen 21. und 28. (der betreffende Eingangsstempel ist diesbezüglich undeutlich) Juni 1988 hatte die "Bezirkshauptmannschaft G... als Vollzugsbehörde namens der Republik Österreich" als (in der Folge immer so bezeichne... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/25 90/16/0171

Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Über den Beschwerdeführer war wegen einer (hier nicht erörterungsbedürftigen) Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von S 500,-- rechtskräftig verhängt gewesen.     In der Zeit zwischen 21. und 28. (der betreffende Eingangsstempel ist diesbezüglich undeutlich) Juni 1988 hatte die "Bezirkshauptmannschaft G... als Vollzugsbehörde namens der Republik Österreich" als (in der Folge immer so bezeichne... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1991

RS Vwgh 1991/9/25 90/16/0171

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §1 Z12;GEG;GGG 1984 TP4;VwGG §30 Abs3;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens einer Berufungsentscheidung in einer Verwaltungsstrafsache hat die Nichtmitteilung der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung für eine dagegen eingebrachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde an das Exe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1991

RS Vwgh 1991/9/25 90/16/0171

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §1 Z12;GEG;GGG 1984 TP4;VwGG §30 Abs3;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens einer Berufungsentscheidung in einer Verwaltungsstrafsache hat die Nichtmitteilung der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung für eine dagegen eingebrachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde an das Exe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/15 86/18/0110

Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Simmering - vom 6. Februar 1985 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzarreststrafe zwei Tage) verhängt. Der Beschwerdeführer erhob Einspruch nur hinsichtlich der Strafhöhe. Mit Bescheid vom 26. März 1985 gab die Wiener Landesregierung gemäß § 49 Abs. 2 VStG und § 66 Abs. 4 AVG dem als Berufung anzusehend... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/15 86/18/0110

Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Simmering - vom 6. Februar 1985 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzarreststrafe zwei Tage) verhängt. Der Beschwerdeführer erhob Einspruch nur hinsichtlich der Strafhöhe. Mit Bescheid vom 26. März 1985 gab die Wiener Landesregierung gemäß § 49 Abs. 2 VStG und § 66 Abs. 4 AVG dem als Berufung anzusehend... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1991

RS Vwgh 1991/2/15 86/18/0110

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z14;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs1;VVG §3 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wird eine Geldstrafe nach Aufforderung ohne weitere Exekutionsschritte bezahlt, so ist ein Anspruch auf Erlassung einer Vollstreckungsverfügung nicht gegeben, weil die Vollstreckungsbehörde gar nicht vor die Entscheidung gestellt ist, ob sie den Verwaltungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1991

RS Vwgh 1991/2/15 86/18/0110

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z14;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs1;VVG §3 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wird eine Geldstrafe nach Aufforderung ohne weitere Exekutionsschritte bezahlt, so ist ein Anspruch auf Erlassung einer Vollstreckungsverfügung nicht gegeben, weil die Vollstreckungsbehörde gar nicht vor die Entscheidung gestellt ist, ob sie den Verwaltungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1991

RS Vwgh 1990/2/23 90/18/0007

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art129;B-VG Art130 Abs1;EO;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dem VwGH fehlt es an einer Zuständigkeit zur Prüfung von Akten der Gerichtsbarkeit. Der VwGH ist daher zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Aufforderung zur Ablegung des Offenbarungseides und der darin angedrohten Zwangsmaßnahmen nicht zuständig. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/2/23 90/18/0007

Nach dem Inhalt der vom Beschwerdeführer vorgelegten Urkunden verpflichtete das Exekutionsgericht Wien mit Beschluß vom 17. Oktober 1989, Zl. 1 E 12.333/89-3 über Antrag der betreibenden Partei Republik Österreich den Beschwerdeführer als Verpflichteten zur Ablegung des Offenbarungseides und beraumte die Tagsatzung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur Leistung des Offenbarungseides für den 21. November 1989, 9.30 Uhr an. Am 10. Jänner 1990 erging zur Zl. 1 E 12.333/89 des E... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.02.1990

RS Vwgh 1988/3/23 87/07/0030

Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z10;EO §35;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Einwendungen iSd § 35 EO können dann auch auf Tatsachen gestützt werden, die schon vor der Entstehung des Titels entstanden waren, wenn der Verpflichtete gar nicht die Möglichkeit hatte, diese Tatsachen in einem der Entstehung des Titels vorangegangenen Verfahren geltend zu machen. (vgl dazu Heller-B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

RS Vwgh 1988/3/23 87/07/0030

Index: 23/04 Exekutionsordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1 Z10;EO §7 Abs4;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Mit der Bestimmung des § 84 WRG 1959 ist den Wassergenossenschaften das Recht der politischen Exekution eingeräumt; sie sind daher berechtigt, nach Maßgabe ihrer Satzungen Rückstandsausweise herzustellen und deren Vollstreckbarkeit zu bestätigen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

RS Vwgh 1988/3/23 87/07/0030

Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z10;EO §35;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Aufrechnung stellt einen tauglichen Oppositionsgrund dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987070030.X03 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 30.05.2012 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

RS Vwgh 1988/3/23 87/07/0030

Index: 23/04 Exekutionsordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1 Z10;EO §7 Abs4;WRG 1959 §77 Abs3;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Können zwischen einem Mitglied und der Wassergenossenschaft über einen von dieser ausgestellten Rückstandsausweis und seine Vollstreckbarkeit bestehende Differenzen nicht im Rahmen der diese Verhältnisse regelnden Organisationsnormen der Genossenschaft beigelegt werden, da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

RS Vwgh 1988/3/23 87/07/0030

Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z10;EO §35;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Geht der Erlassung des Rückstandsausweis einer Wassergenossenschaft kein mit dem betroffenen Genossenschaftsmitglied durchgeführtes Verwaltungsverfahren voraus, so obliegt der Wasserrechtsbehörde in dem durch die Einwendungen des betroffenen Genossenschaftsmitgliedes eingeleiteten Verfahren festzuste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

RS Vwgh 1988/3/23 87/07/0030

Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z10;EO §35;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Einwendungen iSd § 35 EO können dann auch auf Tatsachen gestützt werden, die schon vor der Entstehung des Titels entstanden waren, wenn der Verpflichtete gar nicht die Möglichkeit hatte, diese Tatsachen in einem der Entstehung des Titels vorangegangenen Verfahren geltend zu machen. (vgl dazu Heller-B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

RS Vwgh 1988/3/23 87/07/0030

Index: 23/04 Exekutionsordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1 Z10;EO §7 Abs4;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Mit der Bestimmung des § 84 WRG 1959 ist den Wassergenossenschaften das Recht der politischen Exekution eingeräumt; sie sind daher berechtigt, nach Maßgabe ihrer Satzungen Rückstandsausweise herzustellen und deren Vollstreckbarkeit zu bestätigen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

RS Vwgh 1988/3/23 87/07/0030

Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z10;EO §35;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Aufrechnung stellt einen tauglichen Oppositionsgrund dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987070030.X03 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 30.05.2012 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

RS Vwgh 1988/3/23 87/07/0030

Index: 23/04 Exekutionsordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1 Z10;EO §7 Abs4;WRG 1959 §77 Abs3;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Können zwischen einem Mitglied und der Wassergenossenschaft über einen von dieser ausgestellten Rückstandsausweis und seine Vollstreckbarkeit bestehende Differenzen nicht im Rahmen der diese Verhältnisse regelnden Organisationsnormen der Genossenschaft beigelegt werden, da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

RS Vwgh 1988/3/23 87/07/0030

Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z10;EO §35;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Geht der Erlassung des Rückstandsausweis einer Wassergenossenschaft kein mit dem betroffenen Genossenschaftsmitglied durchgeführtes Verwaltungsverfahren voraus, so obliegt der Wasserrechtsbehörde in dem durch die Einwendungen des betroffenen Genossenschaftsmitgliedes eingeleiteten Verfahren festzuste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

RS Vwgh 1987/6/16 85/07/0311

Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Einer Wassergenossenschaft kommt hinsichtlich des von ihr nach § 84 WRG 1959 ausgestellten Rückstandsausweises als verfügende Stelle im Sinne des § 3 Abs 2 VVG die Berechtigung zu, die Vollstreckbarkeit dieses Rückstandsausweises zu bestätigen. European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1987

RS Vwgh 1987/6/16 85/07/0311

Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §141;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Sieht eine noch nicht gem § 141 WRG 1959 angepasste Satzung einer Wassergenossenschaft, die auch durch die Änderung der Rechtslage gem § 141 WRG 1959 ihre Wirksamkeit noch nicht verloren hatte vor, dass die Vollstreckbarkeit von Rückstandsausweisen durch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1987

RS Vwgh 1986/12/9 86/07/0202

Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol23/04 Exekutionsordnung80/06 Bodenreform
Norm: EO §1 Z12;EO §35;FlVfGG §34 Abs3 impl;FlVfGG §34 Abs4 impl;FlVfLG Tir 1978 §72 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §72 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):AW 86/07/0040
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob in einem Verfahren gemäß § 3... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.12.1986

RS Vwgh 1986/12/9 86/07/0202

Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol23/04 Exekutionsordnung80/06 Bodenreform
Norm: EO §1 Z12;EO §35;FlVfGG §34 Abs3 impl;FlVfGG §34 Abs4 impl;FlVfLG Tir 1978 §72 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §72 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):AW 86/07/0040
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob in einem Verfahren gemäß § 3... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.12.1986

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