Norm: EO §1 Z17 IIONO §3 litb
Rechtssatz: Dem vom Beklagten vorgelegten Notariatsakt ist nur zu entnehmen, daß sich der Beklagte verpflichtet, die Marke "Ford" nicht mehr zu verwenden und sein Unternehmen nicht mehr als "Ford-Vertragswerkstätte" zu bezeichnen, und daß die Klägerin gegen ihn ein Unterlassungsbegehren erhoben hat. Aus welchen Gründen er zur begehrten Unterlassung verpflichtet sein soll, geht daraus nicht hervor. Ein für das Exeku... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z7 IIGEO §133KO §60KO §61KO §90 Abs1KO §119 Abs5 D
Rechtssatz: Nach Bestätigung durch das Konkursgericht, eine im Anmeldeverzeichnis festgestellte Forderung sei in das konkursfreie Vermögen des Gemeinschuldners vollstreckbar, kann Zwangsversteigerung einer nach § 119 Abs 5 KO aus der Konkursmasse ausgeschiedenen Liegenschaft auf Grund dieses Titels bewilligt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z7 IIGEO §133KO §60KO §61KO §90 Abs1KO §119 Abs5 D
Rechtssatz: Nach Bestätigung durch das Konkursgericht, eine im Anmeldeverzeichnis festgestellte Forderung sei in das konkursfreie Vermögen des Gemeinschuldners vollstreckbar, kann Zwangsversteigerung einer nach § 119 Abs 5 KO aus der Konkursmasse ausgeschiedenen Liegenschaft auf Grund dieses Titels bewilligt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §1 IEEO §78EO §79ABGB §26ZPO §1 Ab
Rechtssatz: Auch für das Exekutionsverfahren ist Parteifähigkeit Voraussetzung; sie ist vom Bewilligungsgericht selbst dann selbständig zu prüfen, wenn in dem Staat, in dem der Exekutionstitel geschaffen wurde, Rechtsfähigkeit gegeben war. Entscheidungstexte 3 Ob 2029/96w Entscheidungstext OGH 28.08.1997 3 Ob 2029/96w Veröff: SZ 70/164 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13 IILSbg BenützungsgebührenG §13VersVG §1 Abs3
Rechtssatz: Rückstandsausweise der Gemeinden nach dem Salzburger Benützungsgebührengesetz sind Exekutionstitel; für die gerichtliche Exekution ist die berechtigte Gemeinde betreibende Partei. Entscheidungstexte 3 Ob 203/97t Entscheidungstext OGH 28.08.1997 3 Ob 203/97t Europea... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13 IILSbg BenützungsgebührenG §13VersVG §1 Abs3
Rechtssatz: Rückstandsausweise der Gemeinden nach dem Salzburger Benützungsgebührengesetz sind Exekutionstitel; für die gerichtliche Exekution ist die berechtigte Gemeinde betreibende Partei. Entscheidungstexte 3 Ob 203/97t Entscheidungstext OGH 28.08.1997 3 Ob 203/97t Europea... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13KommStG §§6 11
Rechtssatz: Für Abgabenschulden nach dem KommStG 1993 kann die Gemeinde einen Rückstandsausweis erlassen. Entscheidungstexte 13 R 216/97f Entscheidungstext LG Eisenstadt 25.08.1997 13 R 216/97f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00309:1997:RES0000001 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13KommStG §§6 11
Rechtssatz: Für Abgabenschulden nach dem KommStG 1993 kann die Gemeinde einen Rückstandsausweis erlassen. Entscheidungstexte 13 R 216/97f Entscheidungstext LG Eisenstadt 25.08.1997 13 R 216/97f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00309:1997:RES0000001 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z2 IAEO §1 Z2 IIBEO §39 Abs1 Z10 IIIJEO §39 Abs1 Z10 IVCEO §371 Z2EO §374GBG §40GBG §41 litbGBG §46 Abs2Geo §144 Abs8
Rechtssatz: Eine Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 10 EO kommt nur dann in Betracht, wenn nicht nur zum Zeitpunkt der Bewilligung der Exekution, sondern auch zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Einstellung die Exekution durch einen Titel nicht gedeckt ist. Wurde aufgrund eines erlassenen aber nicht wirksam zugeste... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z2 IAEO §1 Z2 IIBEO §39 Abs1 Z10 IIIJEO §39 Abs1 Z10 IVCEO §371 Z2EO §374GBG §40GBG §41 litbGBG §46 Abs2Geo §144 Abs8
Rechtssatz: Eine Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 10 EO kommt nur dann in Betracht, wenn nicht nur zum Zeitpunkt der Bewilligung der Exekution, sondern auch zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Einstellung die Exekution durch einen Titel nicht gedeckt ist. Wurde aufgrund eines erlassenen aber nicht wirksam zugeste... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z17 IIOEO §35 AeABGB §1438 Cc
Rechtssatz: Der aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsaktes Verpflichtete kann zwar die materiell-rechtliche Unwirksamkeit nicht mit Oppositionsklage geltend machen; wohl aber kann er mit Klage nach § 35 EO geltend machen, daß er die betriebene Forderung durch Aufrechnung mit Gegenforderungen getilgt habe, selbst wenn diese Forderungen zum Zeitpunkt der Errichtung des Notariatsaktes bestanden haben so... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z17 IIOEO §35 AeABGB §1438 Cc
Rechtssatz: Der aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsaktes Verpflichtete kann zwar die materiell-rechtliche Unwirksamkeit nicht mit Oppositionsklage geltend machen; wohl aber kann er mit Klage nach § 35 EO geltend machen, daß er die betriebene Forderung durch Aufrechnung mit Gegenforderungen getilgt habe, selbst wenn diese Forderungen zum Zeitpunkt der Errichtung des Notariatsaktes bestanden haben so... mehr lesen...
Norm: ABGB §1351EO §1 Z13
Rechtssatz: Die Beklagte, die sich für eine Schuld, hinsichtlich derer kein Exekutionstitel bestanden hat, verbürgte, kann ungeachtet eines später erlassenen solchen Titels Einwendungen gegen die Schuld geltend machen, die dem Hauptschuldner selbst nicht mehr zur Verfügung stehen. Richtig ist, daß sog. "Rückstandsausweise" gemäß § 1 Z 13 EO vollstreckbare Exekutionstitel sind. Dies bedeutet aber nicht, daß sie eine Bin... mehr lesen...
Norm: ABGB §1351EO §1 Z13
Rechtssatz: Die Beklagte, die sich für eine Schuld, hinsichtlich derer kein Exekutionstitel bestanden hat, verbürgte, kann ungeachtet eines später erlassenen solchen Titels Einwendungen gegen die Schuld geltend machen, die dem Hauptschuldner selbst nicht mehr zur Verfügung stehen. Richtig ist, daß sog. "Rückstandsausweise" gemäß § 1 Z 13 EO vollstreckbare Exekutionstitel sind. Dies bedeutet aber nicht, daß sie eine Bin... mehr lesen...
Norm: EO §1 IIBEO §370EO §371 Z1EO §371 Z2EO §373EO §376 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ausgenommen den Fall eines auf Grund eines Widerspruches aufgehobenen Versäumungsurteiles ist auch eine Exekution zur Sicherstellung nur zulässig, wenn ein Exekutionstitel vorliegt. Ist ein Wechselzahlungsauftrag durch spätere Zurückweisung der Klage wegen Streitanhängigkeit und Zustellung dieses Beschlusses an die Partei wirksam beseitigt worden, kann auf dieser Grund... mehr lesen...