Norm: EO §1 Z17 IIONO §3 litb
Rechtssatz: Dem vom Beklagten vorgelegten Notariatsakt ist nur zu entnehmen, daß sich der Beklagte verpflichtet, die Marke "Ford" nicht mehr zu verwenden und sein Unternehmen nicht mehr als "Ford-Vertragswerkstätte" zu bezeichnen, und daß die Klägerin gegen ihn ein Unterlassungsbegehren erhoben hat. Aus welchen Gründen er zur begehrten Unterlassung verpflichtet sein soll, geht daraus nicht hervor. Ein für das Exeku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5. 3. 1939 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 1. 9. 1994 eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit in Höhe von netto S 10.905. Aus seiner früheren selbständigen Erwerbstätigkeit als Inhaber einer nicht protokollierten Einzelfirma, die er von 1963 bis zur Insolvenz im Jahr 1979 betrieb, schuldet er der Salzburger Gebietskrankenkasse laut deren (vollstreckbaren) Rückstandsa... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z7 IIGEO §133KO §60KO §61KO §90 Abs1KO §119 Abs5 D
Rechtssatz: Nach Bestätigung durch das Konkursgericht, eine im Anmeldeverzeichnis festgestellte Forderung sei in das konkursfreie Vermögen des Gemeinschuldners vollstreckbar, kann Zwangsversteigerung einer nach § 119 Abs 5 KO aus der Konkursmasse ausgeschiedenen Liegenschaft auf Grund dieses Titels bewilligt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Verpflichteten wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 5. 3. 1997, 19 S 61/97m, der Konkurs eröffnet. Mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Konkursgerichtes vom 7. 10. 1997 wurde gemäß § 119 Abs 5 KO iVm § 90 Abs 1 KO die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, Bezirksgericht Hall in Tirol, aus der Konkursmasse unbeschadet Rechte Dritter ausgeschieden und dem Gemeinschuldner zur freien Verfügung überlassen. ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z7 IIGEO §133KO §60KO §61KO §90 Abs1KO §119 Abs5 D
Rechtssatz: Nach Bestätigung durch das Konkursgericht, eine im Anmeldeverzeichnis festgestellte Forderung sei in das konkursfreie Vermögen des Gemeinschuldners vollstreckbar, kann Zwangsversteigerung einer nach § 119 Abs 5 KO aus der Konkursmasse ausgeschiedenen Liegenschaft auf Grund dieses Titels bewilligt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde vom Erstgericht am 5. 12. 1997 gemäß § 55a EheG für geschieden erklärt; der Scheidungsausspruch ist seit 31. 12. 1997 rechtskräftig. Die Ehe der Streitteile wurde vom Erstgericht am 5. 12. 1997 gemäß Paragraph 55 a, EheG für geschieden erklärt; der Scheidungsausspruch ist seit 31. 12. 1997 rechtskräftig. Der Anordnung des § 55a Abs 2 EheG entsprechend hatten die Parteien dem Erstgericht vor Ausspruch der Scheidung eine schriftliche,... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 25. Februar 1987 folgenden gerichtlichen Vergleich: "1) ... (Der Kläger) ... verpflichtet sich bei sonstiger Exekution einen Betrag von DM 4,512.573 samt 8 % Zinsen seit 01.03.1987, effektiv, an die ... (beklagte Partei) ... auf deren Konto bei der Kommerzbank in Frankfurt ... zu bezahlen. 2) Von der in Ziffer 1) dieses Vergleiches genannten Verpflichtung ist ... (der Kläger) ... befreit, wenn er bis 31.05.1987 einen Betrag von DM 2,0... mehr lesen...
Begründung: Am 23.12.1996 begehrten Markus und Tatjana Carina H***** beim Erstgericht persönlich die Scheidung ihrer Ehe. Dabei behaupteten sie ua, daß sie sich über die Zuteilung der aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und mj Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten, die Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr und die Unterhaltspflicht hinsichtlich ihrer gemeinsamen Kinder und ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen und vermögensrecht... mehr lesen...
Begründung: Der minderjährige David ist das uneheliche Kind des Hannes C***** und der Gabriele H*****, die am 27.12.1994 verstorben ist. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 24.2.1995 wurde die Obsorge den mütterlichen Großeltern Johann und Maria H***** übertragen. Hannes C***** war aufgrund des Beschlusses des damals noch zuständigen Bezirksgerichtes Steyr vom 21.5.1987 zu monatlichen Unterhaltszahlungen von S 900,-- für den minderjährigen David verpflichtet. Mit Beschluß vom ... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgänger der Beklagten waren in einem 1994 vom Kläger gekauften Haus in Klagenfurt Bestandnehmer eines Geschäftslokales samt Werkstätte im Erdgeschoß sowie einer im 1.Stock (Obergeschoß) gelegenen, vom Innenhof über eine Treppe zugänglichen, derzeit offenbar nicht bewohnten Wohnung. Am oberen Ende des Stiegenaufganges befindet sich eine diesen Aufgang zur Gänze verschließende Holztüre; dahinter ein kleiner Vorraum, von dem aus links gesehen die beiden Wohn... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 12.12.1995 wurde der betreibenden Partei aufgrund des im Adhäsionsverfahren ergangenen rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Feldkirch vom 29.11.1995, 24 Vr 1074/94, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 2,813.100 gegen den Verpflichteten die Exekution durch Pfändung von Fahrnissen und Forderungen bewilligt. Mit Beschluß vom 12.12.1995 wurde der betreibenden Partei aufgrund des im Adhäsionsverfahren ergan... mehr lesen...
Norm: EO §1 IEEO §78EO §79ABGB §26ZPO §1 Ab
Rechtssatz: Auch für das Exekutionsverfahren ist Parteifähigkeit Voraussetzung; sie ist vom Bewilligungsgericht selbst dann selbständig zu prüfen, wenn in dem Staat, in dem der Exekutionstitel geschaffen wurde, Rechtsfähigkeit gegeben war. Entscheidungstexte 3 Ob 2029/96w Entscheidungstext OGH 28.08.1997 3 Ob 2029/96w Veröff: SZ 70/164 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13 IILSbg BenützungsgebührenG §13VersVG §1 Abs3
Rechtssatz: Rückstandsausweise der Gemeinden nach dem Salzburger Benützungsgebührengesetz sind Exekutionstitel; für die gerichtliche Exekution ist die berechtigte Gemeinde betreibende Partei. Entscheidungstexte 3 Ob 203/97t Entscheidungstext OGH 28.08.1997 3 Ob 203/97t Europea... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Gemeinde, vertreten durch ihren Bürgermeister, die Forderungsexekution nach § 294 EO zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 690.394,09 auf Grund eines Rückstandausweises der Gemeinde vom 12.2.1997. Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Gemeinde, vertreten durch ihren Bürgermeister, die Forderungsexekution nach Paragraph 294, EO zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 690.394,09 auf ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Parteien bezeichneten in dem am 28.12.1993 beim Bezirksgericht Josefstadt eingebrachten und von diesem mit Beschluß vom 17.1.1994 dem Landesgericht für ZRS Wien gemäß § 44 JN überwiesenen Exekutionsantrag die verpflichtete Partei mit "E*****-Bank Ltd H***** Street (POBox *****), Kingston, St.Vincent" und führten als deren Vertreter "Rechtsanwalt Dr.Günter Maier, Franz Josef Straße 5, D-8040 München, als amtlicher Liquidator" an. Aufgrund des vollstr... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei bezeichnete in dem am 14.2.1992 beim (damaligen) Exekutionsgericht Wien eingebrachten Exekutionsantrag die verpflichtete Partei mit "E***** Bank Ltd. H***** Street, Kingstown, St.Vincent" und führte als deren Vertreter "Dr.Günter Maier, Rechtsanwalt, DW-8000 München 40, Franz-Josef-Straße 5, als Liquidator" an. Das Exekutionsgericht Wien bewilligte mit Beschluß vom 14.2.1992 die beantragte Exekution aufgrund des vollstreckbaren Versäumungsurte... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13 IILSbg BenützungsgebührenG §13VersVG §1 Abs3
Rechtssatz: Rückstandsausweise der Gemeinden nach dem Salzburger Benützungsgebührengesetz sind Exekutionstitel; für die gerichtliche Exekution ist die berechtigte Gemeinde betreibende Partei. Entscheidungstexte 3 Ob 203/97t Entscheidungstext OGH 28.08.1997 3 Ob 203/97t Europea... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13KommStG §§6 11
Rechtssatz: Für Abgabenschulden nach dem KommStG 1993 kann die Gemeinde einen Rückstandsausweis erlassen. Entscheidungstexte 13 R 216/97f Entscheidungstext LG Eisenstadt 25.08.1997 13 R 216/97f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00309:1997:RES0000001 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13KommStG §§6 11
Rechtssatz: Für Abgabenschulden nach dem KommStG 1993 kann die Gemeinde einen Rückstandsausweis erlassen. Entscheidungstexte 13 R 216/97f Entscheidungstext LG Eisenstadt 25.08.1997 13 R 216/97f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00309:1997:RES0000001 Dokumentnummer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte den Kläger mit der Erstellung eines Bewertungsgutachtens in einem Enteignungsverfahren beauftragt. Die dem Kläger am 23.6.1992 erteilte Vollmacht enthält eine Schiedsklausel nachstehenden Inhalts: "Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vollmachtsverhältnis unterliegen unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges dem Schiedsgericht gemäß § 16 Abs 5 IKG, BGBl 71/69". "Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vollmachtsverhältnis unterliegen unter Aussch... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten waren Gesellschafter der Firma S***** GmbH mit Sitz in Wien, und zwar der erste Beklagte mit einem einer voll einbezahlten Stammeinlage von S 125.000,- und die zweite Beklagte mit einem einer voll einbezahlten Stammeinlage von S 75.000,- entsprechenden Geschäftsanteil. Mit dem zwischen den Streitteilen als Notariatsakt geschlossenen Abtretungsvertrag von 28.12.1994 wurden diese Geschäftsanteile an die klagende GmbH abgetreten, wobei der Abtretungspreis ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z2 IAEO §1 Z2 IIBEO §39 Abs1 Z10 IIIJEO §39 Abs1 Z10 IVCEO §371 Z2EO §374GBG §40GBG §41 litbGBG §46 Abs2Geo §144 Abs8
Rechtssatz: Eine Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 10 EO kommt nur dann in Betracht, wenn nicht nur zum Zeitpunkt der Bewilligung der Exekution, sondern auch zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Einstellung die Exekution durch einen Titel nicht gedeckt ist. Wurde aufgrund eines erlassenen aber nicht wirksam zugeste... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 3.3.1995 bewilligte das Landesgericht Wr.Neustadt als Titelgericht der Betreibenden aufgrund des nach der damaligen Aktenlage der Verpflichteten am 29.2.1995 durch Hinterlegung zugestellten Wechselzahlungsauftrages vom 6.2.1995, 23 Cg 35/95w, zur Sicherung einer Forderung von S 2,000.000,-- sA die Exekution durch bücherliche Vormerkung des Pfandrechtes zugunsten der Betreibenden auf der der Verpflichteten gehörenden Liegenschaft EZ 878 GB 72158 Reifn... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z2 IAEO §1 Z2 IIBEO §39 Abs1 Z10 IIIJEO §39 Abs1 Z10 IVCEO §371 Z2EO §374GBG §40GBG §41 litbGBG §46 Abs2Geo §144 Abs8
Rechtssatz: Eine Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 10 EO kommt nur dann in Betracht, wenn nicht nur zum Zeitpunkt der Bewilligung der Exekution, sondern auch zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Einstellung die Exekution durch einen Titel nicht gedeckt ist. Wurde aufgrund eines erlassenen aber nicht wirksam zugeste... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z17 IIOEO §35 AeABGB §1438 Cc
Rechtssatz: Der aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsaktes Verpflichtete kann zwar die materiell-rechtliche Unwirksamkeit nicht mit Oppositionsklage geltend machen; wohl aber kann er mit Klage nach § 35 EO geltend machen, daß er die betriebene Forderung durch Aufrechnung mit Gegenforderungen getilgt habe, selbst wenn diese Forderungen zum Zeitpunkt der Errichtung des Notariatsaktes bestanden haben so... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z17 IIOEO §35 AeABGB §1438 Cc
Rechtssatz: Der aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsaktes Verpflichtete kann zwar die materiell-rechtliche Unwirksamkeit nicht mit Oppositionsklage geltend machen; wohl aber kann er mit Klage nach § 35 EO geltend machen, daß er die betriebene Forderung durch Aufrechnung mit Gegenforderungen getilgt habe, selbst wenn diese Forderungen zum Zeitpunkt der Errichtung des Notariatsaktes bestanden haben so... mehr lesen...
Norm: ABGB §1351EO §1 Z13
Rechtssatz: Die Beklagte, die sich für eine Schuld, hinsichtlich derer kein Exekutionstitel bestanden hat, verbürgte, kann ungeachtet eines später erlassenen solchen Titels Einwendungen gegen die Schuld geltend machen, die dem Hauptschuldner selbst nicht mehr zur Verfügung stehen. Richtig ist, daß sog. "Rückstandsausweise" gemäß § 1 Z 13 EO vollstreckbare Exekutionstitel sind. Dies bedeutet aber nicht, daß sie eine Bin... mehr lesen...
Norm: ABGB §1351EO §1 Z13
Rechtssatz: Die Beklagte, die sich für eine Schuld, hinsichtlich derer kein Exekutionstitel bestanden hat, verbürgte, kann ungeachtet eines später erlassenen solchen Titels Einwendungen gegen die Schuld geltend machen, die dem Hauptschuldner selbst nicht mehr zur Verfügung stehen. Richtig ist, daß sog. "Rückstandsausweise" gemäß § 1 Z 13 EO vollstreckbare Exekutionstitel sind. Dies bedeutet aber nicht, daß sie eine Bin... mehr lesen...