Entscheidungsgründe: Die klagende Partei verkaufte der beklagten Partei am 7. August 1996 Aktien eines kroatischen Unternehmens. Letzteres wurde als eine von drei beklagten Parteien am 4. Juli 2003 vom Handelsgericht Zagreb, Kroatien (im Folgenden nur kroatisches Verfahren), zur Zahlung von 2,6 Mio USD an einen Dritten verurteilt; dass diese Entscheidung bereits rechtskräftig wäre, lässt sich dem Akt nicht entnehmen. Mit dem seit 23. Juni 2004 vollstreckbaren Schiedsspruch des inter... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 22. Oktober 2003 anerkannte die Pensionsversicherungsanstalt - die nunmehrige Oppositionsklägerin (im Folgenden nur klagenden Partei) - den Anspruch der nunmehrigen Oppositionsbeklagten (im Folgenden nur Beklagte) auf Ausgleichszulage ab dem 27. Februar 1996. Für die Zeit vom 27. Februar 1996 bis 31. Oktober 2003 ergab sich daraus eine Nachzahlung von 46.910,57 Euro, wovon zunächst 44.167,61 Euro zur Verrechnung mit dem Sozialamt der Stadt Innsbruck als... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z11 IIKEO §35 Abs2 C
Rechtssatz: Einwendungen gegen den Anspruch nach § 35 EO unterfallen bei Titeln nach § 1 Z 11 EO nicht dem Regime des § 35 Abs 2 letzterSatz EO, sondern dem des § 35 Abs 2 erster Satz EO. Entscheidungstexte 3 Ob 248/05z Entscheidungstext OGH 29.03.2006 3 Ob 248/05z Veröff: SZ 2006/42 European Case Law ... mehr lesen...
Begründung: Nachdem die Schwester des Erblassers gegen den die Einantwortung zugunsten einer Testamentserbin und den zugleich ergangenen Mantelbeschluss bestätigenden Beschluss zweiter Instanz einen außerordentlichen Revisionsrekurs, hilfsweise aber einen Abänderungsantrag nach § 14a AußStrG 1854, verbunden mit ordentlichem Revisionsrekurs, eingebracht hatte, ergänzte das Rekursgericht seine Entscheidung um den Ausspruch, dass der Wert seines Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übe... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****. Am 5. 6. 2003 wurde von der Eigentümergemeinschaft mittels Mehrheitsbeschlusses im Umlaufweg nachstehender Beschluss gefasst: „Die Hausverwaltung Dr. Peter B***** wird namens der Wohnungseigentümergemeinschaft ***** beauftragt und ermächtigt, ein angemessenes Nutzungsentgelt von den Miteigentümern Helga U***** und Dipl. Ing. Siamag S***** wegen deren titelloser Benützung der - nach ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof für zulässig erklärt, weil zu Fragen der Löschung eines Bestandrechts über Antrag der Grundverkehrsbehörde nach den Bestimmungen des Salzburger GVG noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vorliege, doch sind entgegen diesem Ausspruch, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist, die Voraussetzungen des § 126 Abs 2 GBG iVm § 62... mehr lesen...
Begründung: In dem am 25. März 2003 abgeschlossenen Vergleich übernahm der Verpflichtete nicht nur die Pflicht zur ratenweisen Bezahlung eines Mietzinsrückstands (Monatsraten von 500 EUR, Fälligkeit jeweils zum 15. des Monats, Terminsverlust bei Verzug mit bloß einer Rate) sondern auch, bei Terminsverlust das Bestandobjekt binnen vier Wochen ab Eintritt des Terminsverlustes geräumt zu übergeben. Mit Beschluss vom 13. August 2003 bewilligte das Erstgericht über Antrag der Betreibe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte das mit der Beklagten seit 1982 bestehende Hausbesorgerdienstverhältnis samt näher bezeichneter Dienstwohnung infolge Wegfalls des Hausbesorgerpostens zum 31. 1. 2003 gerichtlich auf. Der Gekündigten wurde aufgetragen, die Dienstwohnung zu räumen und bis zum 31. 1. 2003 geräumt zu übergeben. Die gerichtliche Aufkündigung wurde der Beklagten am 22. 10. 2002 eigenhändig zugestellt. Die Beklagte erhob dagegen Einwendungen und behauptete - soweit im geg... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte am 4. Mai 2000 (ON 2) der betreibenden Partei auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs gegen die verpflichtete Verlassenschaft die zu gerichtlichem Protokoll beantragte Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung von 860.777,51 S = 62.555,14 EUR sA. Die Zustellung des Beschlusses für die Verpflichtete erfolgte an eine im Exekutionsantrag genannte "Zustellbevollmächtigte". Mit Beschluss vom 4. April 2003 ordnete das Erstgericht die neuer... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt eine Pensionsleistung, die ab 1. 1. 2002 eine monatliche Höhe von EUR 680,64 brutto hatte. Laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 13. 2. 2002 schuldet der Kläger der Kärntner Gebietskrankenkasse EUR 25.899,93 (= S 356.390,81) an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen, Nebengebühren, Zuschlägen, Zinsen und Verwaltungskostenersätzen. Mit Bescheid vom 12. 3. 2002 sprach die beklagte Partei aus, das... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zur Eventualmaxime im Kündigungsverfahren widerspreche. Er beruft sich auf die Entscheidungen MietSlg 52.430, 52.813. Rechtliche Beurteilung In der Entscheidung MietSlg 52.430 hat das LGZ Wien (unter Hinweis auf höchstgerichtliche Rechtsprechung: 8 Ob 521/95 = MietSlg 47.415; 6 Ob 178/97p = MietSlg 49.394) ausgesprochen, dass die Kündig... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z12 IIJEO §35 Abs2 CGEG 1962 §6
Rechtssatz: Der Zahlungsauftrag eines Kostenbeamten ist ein Exekutionstitel nach § 1 Z 12 EO. Einwendungen gegen einen solchen Titel sind nach § 35 Abs 2 letzter Satz EO im Verwaltungsverfahren geltend zu machen. Der Rechtsweg für Oppositionsklagen ist hingegen unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 199/03s Entscheidungstext OGH 22.10.2003 3 O... mehr lesen...
Begründung: Der Zweit- und der vormalige Drittkläger sind Geschäftsführer der erstklagenden Partei. Mit Beschluss vom 15. Mai 2001, GZ 16 Fr 2473/00i-4, verhängte ein Firmenbuchgericht über die Geschäftsführer eine Zwangsstrafe von je 20.000 S. Zur Einbringung dieser Beträge erließ der Kostenbeamte dieses Gerichts am 27. Februar 2002 einen Zahlungsauftrag, auf Grund dessen das Erstgericht der Republik Österreich zur Hereinbringung der Zwangsstrafe von 1.453,46 EUR sA wider den Zwe... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z12 IIJEO §35 Abs2 CGEG 1962 §6
Rechtssatz: Der Zahlungsauftrag eines Kostenbeamten ist ein Exekutionstitel nach § 1 Z 12 EO. Einwendungen gegen einen solchen Titel sind nach § 35 Abs 2 letzter Satz EO im Verwaltungsverfahren geltend zu machen. Der Rechtsweg für Oppositionsklagen ist hingegen unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 199/03s Entscheidungstext OGH 22.10.2003 3 O... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei - der Sozialversicherungsanstalt der Bauern - aufgrund des Rückstandsausweises vom 18. Juni 2003 über die für den Zeitraum vom 1. Juni 1997 bis 31. März 2003 vorgeschriebenen "Beiträge zur Kranken-, Betriebshilfe-, Pensions- und Unfallversicherung der Bauern" sowie für die "gemäß § 80 Abs 5 BSVG vorgeschriebenen Behandlungsbeiträge für Krankenscheine" aus demselben Zeitraum die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbeg... mehr lesen...
Begründung: Nach dem in Österreich gefällten Schiedsspruch eines österr. Schiedsgerichts ist die verpflichtete österr. Gesellschaft mbH zur Zahlung von 4.541,60 US-Dollar und von 8.438,36 US-Dollar binnen 30 Tagen nach Vorlage der Originalzahlungsbelege (oder der Bankabrechnung im Zusammenhang mit den seinerzeitigen Zahlungsflüssen, aus denen sich die beiden Beträge schlüssig ergeben) an die betreibende ukrainische Gesellschaft verpflichtet. Der
Spruch: enthält dann folgende Bestim... mehr lesen...
Begründung: Egon T***** ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Grundstücksadresse ***** . Auf dieser Liegenschaft sind zu C-LNr 12a, 14a, 15a, 16a und 19a Höchstbetragshypotheken zugunsten der Antragstellerin einverleibt. Zu C-LNr 17a ist für die Antragstellerin ein Pfandrecht über EUR 591.120,83 (früher S 8,134.000) einverleibt. Sämtliche Höchstbetragshypotheken wurden zur Sicherung der vom Liegenschaftseigentümer bei der Antragstellerin in der Zei... mehr lesen...
Begründung: Gegen den ihnen persönlich zugestellten Wechselzahlungsauftrag vom 30. 9. 1997 erhoben die beiden Beklagten, vertreten durch einen Rechtsanwalt, der sich gemäß § 30 Abs 2 ZPO auf die ihm erteilte Vollmacht berief, Einwendungen. Gegen den ihnen persönlich zugestellten Wechselzahlungsauftrag vom 30. 9. 1997 erhoben die beiden Beklagten, vertreten durch einen Rechtsanwalt, der sich gemäß Paragraph 30, Absatz 2, ZPO auf die ihm erteilte Vollmacht berief, Einwendungen. Über... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) I*****gmbH, *****, 2) B*****, beide vertreten durch Kadlec & Weimann, Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei DDr. W***** F*****, Rechtsanwalt, ***... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherstellung einer vom einschreitenden Finanzamt behaupteten Abgabenforderung der Republik Österreich gegen Harald S*****, von Euro 8.191,46 bewilligte das Erstgericht die Vormerkung eines Simultanpfandrechts auf den im Eigentum des Schuldners stehenden Liegenschaften EZ ***** (als Haupteinlage) und EZ ***** (bei letzterer auf einem Hälfteanteil als Nebeneinlage). Das Finanzamt bezog sich dabei auf ein Schreiben vom 17. 9. 2002, das allerdings der Grundbuchseinga... mehr lesen...
Begründung: Zu I.): Die betreibende Partei beantragte die Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung einer Forderung von 2,820.649,80 S = 277.657,45 EUR s.A. Exekutionstitel ist ein am 28. Oktober 1996 von einem österr. öffentlichen Notar errichteter Notariatsakt, dessen hier wesentliche Punkte lauten: Zu römisch eins.): Die betreibende Partei beantragte die Fahrnis- und Forderungsexekution nach Paragraph 294 a, EO zur Hereinbringung einer Forderung von 2,... mehr lesen...
Begründung: Zu I.): Die betreibende Partei beantragt die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft zur Hereinbringung einer Forderung von 2,820.649,80 S (= 277.657,45 EUR) s.A. Exekutionstitel ist ein am 28. Oktober 1996 von einem österr. öffentlichen Notar errichteter Notariatsakt, dessen hier wesentliche Punkte lauten: Zu römisch eins.): Die betreibende Partei beantragt die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft zur Hereinbringung einer Forderung von 2,820.649,80 S (= 277.657,45 E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach einer im Jahr 1999 von den Parteien geschlossenen "Vereinbarung" übernahm es die klagende Partei, Produkte der beklagten Partei (Handyzubehör, Freisprechanlagen udgl) im In- und Ausland zu vertreiben. Die Vereinbarung (in der die Klägerin T***** genannt und die Beklagte kurz als T***** bezeichnet wurde) enthielt ua auch folgende Bestimmung: Vereinbartes Recht/Gerichtsstand Beide Vertragsteile kommen überein, dass sämtliche Streitigkeiten über diese und aus ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Tiroler Gemeinde beantragte die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Steuer- und Abgabenrückständen im Gesamtbetrag von 2,648.012,40 S (= 192.438,57 EUR) aufgrund von fünf Rückstandsausweisen. Die dem Exekutionsantrag angeschlossenen Rückstandsausweise sind jeweils datiert, tragen jedoch keine AZ. Sie enthalten den Vermerk "Dieser Rückstand ist vollstreckbar. Es wird hiermit die Rechtskraft, Exekutionsfähigkeit und Berechtigung zur Ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor, ebensowenig ein relevanter Mangel des Berufungsverfahrens (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Klägerin releviert primär, inwieweit eine ungenaue oder unrichtige Bezeichnung des Bestandobjekts vorliegt bzw korrigiert werden kann. § 562 ZPO regelt Form und Inhalt des Parteiantrags, auf dessen Grundlage die Aufkündigung erlassen wird. Sie soll einerseits das Bestandverhältnis durch ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke "Elisabeth (Sissy)", die mit Schutzdauerbeginn 11. 11. 1992 (ua) für die Warenklasse 33 (Spirituosen) eingetragen ist. Die Marke wurde nicht aufgrund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragen. Die Beklagte ist Inhaberin der österreichischen Wortbild-Marke "Sissi Elisabeth Kaiserin von Österreich", deren Bildteil in einem Bildnis der ehemaligen österreichischen Kaiserin besteht. Die Marke ist seit... mehr lesen...
Begründung: Die 108 Kläger begehrten vom Erstbeklagten (im Folgenden nur Gemeinschuldner) und seiner zweitbeklagten Ehegattin die Ausstellung notarieller, zur Eintragung in einem Grundbuch geeigneter Urkunden über den Erwerb von näher genannten Anteilen an näher genannten Liegenschaften in Spanien. Dazu trugen sie vor, sie hätten den Beklagten verschieden hohe Geldbeträge zur Investition in die Liegenschaften übergeben und mit ihnen vereinbart, dass sie die durch die Übernahme der... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Stadtgemeinde führt gegen die Klägerin auf Grund eines Rückstandsausweises über Getränkesteuer in Höhe von S 146.997,-- und Mahngebühren in Höhe von S 200,-- Fahrnisexekution. Die Klägerin begehrt das Urteil, es werde festgestellt, dass dieser Rückstandsausweis "infolge Richtlinienverstoß dieser Abgabe gegenüber der Verbrauchssteuerrichtlinie 92/12 EWG vom 25. 2. 1992 rechtsunwirksam ist". Das Erstgericht wies die Klage wegen Unzulässigkeit des Recht... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Gemeinde erließ gegen den Kläger, der einen Gastronomiebetrieb führt, einen vollstreckbaren Rückstandsausweis, der Getränkeabgabenschulden von insgesamt S 66.417,-- und Nebenansprüche von S 3.228,--, insgesamt daher S 69.645,-- als offen auswies. Das Erstgericht bewilligte zur Hereinbringung dieser Forderung über Antrag der hier beklagten Partei gegen den Kläger die Fahrnisexekution. Mit seiner Klage begehrte der Kläger einerseits die Feststellung, der... mehr lesen...