RS OGH 1997/8/28 3Ob203/97t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.1997
beobachten
merken

Norm

EO §1 Z13 IIL
Sbg BenützungsgebührenG §13
VersVG §1 Abs3

Rechtssatz

Rückstandsausweise der Gemeinden nach dem Salzburger Benützungsgebührengesetz sind Exekutionstitel; für die gerichtliche Exekution ist die berechtigte Gemeinde betreibende Partei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108649

Im RIS seit

27.09.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten